Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.
Nach wie vor ist relativ wenig über möglicherweise krebserzeugende Substanzen im Beruf bekannt, sodass wenige Krebsarten als Berufskrankheit anerkannt werden, so die Deutsche Krebsgesellschaft.
Am häufigsten ist die Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit, wenn man einer Asbestbelastung ausgesetzt war. Hier kann Lungen- und Rippenfellkrebs entstehen. Zudem gibt es weitere Substanzen wie aromatische Amine, Benzol oder Peche, die als Ursache für mehrere Krebserkrankungen eingestuft werden. Sollte es zum Kontakt bei der Arbeit gekommen sein, wird eine Krebserkrankung in der Folge als Berufskrankheit angesehen.
Folgende Beispiele listet die DKG hierbei auf:
Rippenfellkrebs – Auslöser: Asbest
Asbest-Lungen-/Kehlkopfkrebs – Auslöser: Asbest
Harnblasenkrebs – Auslöser: aromatische Amine
Blutkrebs – Auslöser: Benzol
Hautkrebs – Auslöser: Peche, Teere
Leberkrebs – Auslöser: Vinylchlorid
Mundhöhlenkrebs – Auslöser: Uran
Lungenkrebs, Leukämie, Hautkrebs – Auslöser: ionisierende Strahlung
Dabei sind etwa 50 Prozent der Krebserkrankungen, die durch den Beruf verursacht werden, Lungenkrebserkrankungen, ein Drittel betrifft Rippenfellkrebs. Der Hauptauslöser ist hierbei Asbest, das vielfältig als Baumaterial, zur Wärmedämmung und in der Autoreifenindustrie verarbeitet wurde, so die DKG.
Seit den 1950er-Jahren weiß man, dass Asbest Lungenkrebs und Rippenfelltumoren verursachen kann, seit den 70er-Jahren gab es Schutzvorschriften und seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Oft vergehen Jahrzehnte zwischen dem Kontakt mit Asbest und der Entstehung von Krebs. Daher kann es nach wie vor zu Krebserkrankungen kommen, die durch Asbest verursacht wurden.
Wenn der Verdacht naheliegt, dass eine Krebserkrankung berufsbedingt ist, muss der Arzt/die Ärztin diese der Berufsgenossenschaft anzeigen. Darauf folgen ein sogenanntes Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren und eine arbeitsmedizinische Begutachtung. Diese dienen dazu, festzustellen, ob die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Aufgrund der langen Dauer zwischen Exposition und Krebsdiagnose sollte man besonders Tätigkeiten berücksichtigen, die man in jungen Jahren ausgeübt hat.
Wenn eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde, werden von der Berufsgenossenschaft Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Entschädigungen übernommen.
Quelle: Befund Krebs 1/2022