Reagiert der Körper nach dem Verzehr eines bestimmten Nahrungsmittels (z. B. Nüsse oder Schalentiere) mit juckendem Hautausschlag, Übelkeit, Atemnot oder Durchfall kann eine Allergie die Ursache sein.
Eltern müssen die Kita- oder Schulleitung darüber informieren, gegen welche Nahrungsmittel das Kind allergisch ist. Es muss geklärt werden, inwieweit die Kita oder die Schule auf Kinder mit Nahrungsmittelallergien eingehen kann und welche Möglichkeiten es gibt, eine allergenfreie Mahlzeit für das Kind bereitzustellen.
Außerdem müssen Eltern mitteilen, was im Notfall zu tun ist, sollte das Kind aus Versehen doch einmal mit seinem Allergen in Kontakt gekommen sein. Sinnvoll ist es, der Kita oder Schule Notfallmedikamente zur Verfügung zu stellen. Die Kita oder Schule sollte wenigstens eine, besser zwei, Personen benennen, die sich verantwortlich fühlen, falls der Notfall eintritt und die Notfallbehandlung eingeleitet werden muss.
Sinnvoll ist es, einen Notfallablaufplan zu erstellen, der die genaue Vorgehensweise beschreibt. Damit in Kita oder Schule eine oder mehrere Personen dem Kind Medikamente verabreichen können, müssen Eltern eine Ermächtigungsbescheinigung ausstellen, mit der sie die Medikamentengabe ausdrücklich gestatten.
Am besten ist es, zuvor genau zu proben, was im Notfall zu tun ist. Selbstverständlich müssen Eltern den Zuständigen in der Einrichtung die Medikamente zur Verfügung stellen, die im Notfall zu benutzen sind, und sie bei Bedarf zu erneuern.
Wichtig ist auch, dass die Zuständigen in Kita und Schule die anderen Kinder über die Nahrungsmittelallergie aufklären. Einerseits, damit die anderen das betroffene Kind nicht ausgrenzen, andererseits, um zu vermeiden, dass sie ihm Nahrungsmittel anbieten, auf die es allergisch reagiert.
Das eigene Kind muss ebenfalls aufgeklärt werden, was es essen darf und was nicht. Im Kleinkindalter ist das unter Umständen noch schwierig, doch je älter das betroffene Kind wird, umso verständiger wird es darauf reagieren, dass es auf bestimmte Speisen verzichten muss.
Eltern können für ihr Kind eine Karte anfertigen mit verbotenen Lebensmitteln bzw. mit Nahrungsmitteln, die das Allergen enthalten. Für das Kind ist zunächst eine bildliche Auflistung sinnvoll, solange es nicht lesen kann, später kann es auch eine schriftliche Auflistung sein.
Natürlich ist es für Kinder schwierig, sich von Nahrungsmitteln fernzuhalten, die andere essen dürfen. Eltern sollten ihrem Kind daher auch immer wieder etwas mitgeben, das es besonders gern mag, damit es nicht in Versuchung geführt wird, von allergieauslösenden Speisen zu kosten.
Quelle: Allergikus 4/2021