Neurodermitis ist eine chronische, nicht ansteckende Hauterkrankung, die von einem starken Juckreiz und trockener Haut gekennzeichnet ist. Auf der Haut entstehen rote, entzündliche, schuppende Ekzeme, die gelegentlich auch nässen.
Zunächst: Die Vorteile, die durch die Anerkennung einer Schwerbehinderung entstehen, sind in dem Sinne keine Vorteile, sondern Nachteilsausgleiche. Beispielsweise können aufgrund einer schweren Allergie oder einer chronischen Hauterkrankung zusätzliche Kosten auf die Eltern zukommen – z. B. für Fahrten zu Spezialkliniken, bei der Betreuung des Kindes usw. Diese Nachteile werden durch die Anerkennung der Schwerbehinderung zumindest in Teilen z. B. über Steuerfreibeträge ausgeglichen.
Auch kann ein Nachteilsausgleich in der Schule darin bestehen, dass einem Kind wegen seiner Erkrankung beim Schreiben von Klassenarbeiten zusätzliche Zeit gewährt wird, etwa, weil es sich schlechter konzentrieren kann.
Die Gefahr, dass ihr Kind bei der Wahl des Berufs Schwierigkeiten haben könnte, sollte bei der Entscheidung, ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird, zunächst keine Rolle spielen. Denn eine Allergie oder eine andere chronische Krankheit kann sich so entwickeln, dass im Alter des Berufseinstiegs keine oder nur noch geringe gesundheitliche Probleme vorhanden sind.
Da der Schwerbehindertenausweis nur für eine bestimmte Zeit gilt und die Voraussetzungen anschließend erneut überprüft werden, können diese Überlegungen insbesondere bei jüngeren Kindern zunächst vernachlässigt werden. Hinzu kommt: Ein Schwerbehindertenausweis lässt sich jederzeit wieder zurückgeben.
Bei Anerkennung der Schwerbehinderung können Eltern Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer geltend machen, bei einem GdB von 50 jährlich z. B. 1.140 Euro. Da bei Kindern unter zwölf Jahren oft noch das Merkzeichen H für Hilflosigkeit auf Antrag gewährt wird, steht Eltern für den Ausgleich behinderungsbedingter Fahrten ein Pauschbetrag von 4.500 Euro jährlich zu. Daneben berechtigt der Schwerbehindertenausweis in vielen Fällen zu einem ermäßigten Eintritt von Freizeiteinrichtungen.
Beantragen lässt sich ein Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Dafür müssen u. a. Arztberichte eingereicht und die behandelnden Mediziner*innen von der Schweigepflicht entbunden werden. Begründen lässt sich eine Schwerbehinderung bei schweren Allergien oder chronischen Erkrankungen mit der eingeschränkten Teilhabe des Kindes am gesellschaftlichen, eventuell auch am schulischen Leben.
Quelle: Allergikus 1/2022