Unter Vorsorgeuntersuchungen versteht man in der Medizin eine Maßnahme zur Vorbeugung von Erkrankungen. Die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Ab einem Alter von 35 Jahren haben Versicherte alle drei Jahre Anrecht auf eine ausführliche Untersuchung.
Im Gespräch ermittelt der Arzt/die Ärztin u. a. mögliche Vorerkrankungen, Beschwerden und die medizinische Familiengeschichte (z. B. aufgetretene Krebserkrankungen). Anschließend werden Patientinnen untersucht (Ganzkörperstatus). Außerdem erfolgt eine Blutuntersuchung bei der u. a. der Blutzuckerwert und der Cholesterinspiegel überprüft werden. Auch eine Urinuntersuchung gehört zum Check-up dazu, ebenso wie eine Überprüfung des Impfstatus.
Liegen die Ergebnisse vor, bespricht der Mediziner/die Medizinerin gemeinsam mit der Patientin, ob möglicherweise weitere Behandlungen und/oder Untersuchungen notwendig sind, und überweist dann an entsprechende Fachärzt*innen. Darüber hinaus wird in diesem abschließenden Gespräch thematisiert, ob eine Veränderung von Lebensgewohnheiten (z. B. Ernährungsumstellung, Aufhören mit dem Rauchen etc.) notwendig und sinnvoll ist, um die Gesundheit langfristig zu erhalten.
Ab dem 20. Lebensjahr können sich Frauen einmal im Jahr bei Frauenärzt*innen untersuchen lassen. Dabei werden die Schamlippen, Scheide und Muttermund untersucht. Darüber hinaus erfolgt auch eine Tastuntersuchung der inneren Organe (z. B. Gebärmutter).
Außerdem nimmt der Arzt einen Abstrich vom Muttermund sowie dem Gebärmutterhals (Pap-Test). In diesem Abstrich befinden sich Zellen, die im Labor auf mögliche Veränderungen untersucht werden.
Sind die Zellen verändert, kann dies ein Hinweis auf Gebärmutterhalskrebs oder seine Vorstufen sein. In vielen Fällen ist für eine Zellveränderung aber eine Entzündung verantwortlich.
Ab dem 30. Lebensjahr können sich Frauen darüber hinaus regelmäßig ihre Brüste untersuchen lassen. Der Frauenarzt/die Frauenärztin tastet diese jährlich ab, um mögliche auffällige Veränderungen feststellen zu können. Zudem sollten Frauen bei Gynäkolog*innen zur Selbstuntersuchung der Brust angeleitet werden.
Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr wird die Brust zusätzlich alle zwei Jahren mit einer Mammografie (Röntgen der Brust) untersucht, um Veränderungen des Gewebes erkennen zu können, die (noch) nicht tastbar sind.
Ab dem 50. Lebensjahr können Frauen jedes Jahr ihren Darm untersuchen lassen. Der Arzt/die Ärztin kontrolliert dabei mit einer Tastuntersuchung den After und die unteren Bereiche des Darms. Außerdem wird der Stuhl auf nicht sichtbares Blut untersucht, da dies ein Hinweis auf eine Darmkrebserkrankung sein kann.
Ab dem 55. Lebensjahr kann darüber hinaus eine Darmspiegelung durchgeführt werden. Dabei wird der Darm von innen untersucht (Koloskopie). Auf diese Weise können Veränderungen des Gewebes festgestellt werden. Bei Verdacht, dass sich daraus Krebs entwickeln könnte, werden diese bei dieser Untersuchung gleich entfernt. Nach zehn Jahren kann die Darmspiegelung wiederholt werden. Frauen, die von der Darmspiegelung keinen Gebrauch machen, können alternativ ihren Stuhl alle zwei Jahre auf verstecktes Blut untersuchen lassen.
Alle Versicherten haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine ausführliche Untersuchung der Haut durch Hautärzt*innen. Dabei können Veränderungen der Haut erkannt und, falls nötig, behandelt werden.
Um Veränderungen erkennen zu können, wird die Haut mit einer Lupe abgesucht. Auch Kopfhaut und Intimbereich werden überprüft. Gibt es Auffälligkeiten, wird Gewebe entnommen und im Labor genauer untersucht.
Quelle: Deutsches Magazin für Frauengesundheit