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Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Finanzielle Leistungen bei Brustkrebs

Wenn eine Frau an Krebs erkrankt und für eine längere Zeit nicht berufstätig sein kann, ist es wichtig zu wissen, auf welche Sozialleistungen sie einen Anspruch hat. Frau Mariya Patuiha, Dipl.-Sozialpädagogin und Mitarbeiterin des Sozialdienstes für ambulante onkologische Patienten am UCT (Universitäres Centrum für Tumorerkrankungen) am Universitätsklinikum Frankfurt am Main, erläutert im Interview, welche finanziellen Leistungen Brustkrebspatientinnen bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen können.

Welchen Anspruch hat eine Brustkrebspatientin bei Arbeitsunfähigkeit?

Wenn eine Patientin berufstätig ist, hat sie für einen Zeitraum von sechs Wochen einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlungen des Arbeitgebers. Wenn die Patientin in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, hat sie nach Ende der Entgeltfortzahlungen einen weiteren Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Dieser Anspruch besteht innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, für insgesamt 78 Wochen. Nach insgesamt 78 Wochen ist der Anspruch auf Krankengeld erschöpft, dann endet die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, und es findet eine sog. Aussteuerung statt. Dann wird geprüft, ob die Patientin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit hat oder ob sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Wenn die Patientin in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert oder wenn sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, dann hängt ihre weitere finanzielle Absicherung von dem jeweiligen Vertrag ab. In extremen wirtschaftlichen Notlagen bei Arbeitsunfähigkeit gibt es auch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung bei speziell dafür eingerichteten Härtefonds und Stiftungen zu beantragen.

Was versteht man unter Erwerbsminderungsrente?

Für Brustkrebspatientinnen, die voraussichtlich nicht innerhalb von sechs Monaten wieder arbeiten können, besteht die Möglichkeit, eine Rente wegen Krankheit zu beantragen. Das ist die Erwerbsminderungsrente. Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente: die volle Erwerbsminderungsrente und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Voll erwerbsunfähig ist eine Betroffene, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen und auf nicht absehbare Zeit keine berufliche Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich ausüben kann. Teilweise erwerbsunfähig ist eine Betroffene, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen und auf nicht absehbare Zeit keine berufliche Tätigkeit von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben kann. Die Erwerbsminderungsrente ist i. d. R. befristet. Sie wird für längstens drei Jahre gewährt, kann aber bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit verlängert werden. Die monatliche Rentenhöhe wird individuell errechnet.

Wie berechnet sich das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgeltes (Bruttoentgelt), maximal aber 90 % des regelmäßigen Netto-Arbeitsentgeltes.

Kann der Arbeitgeber kündigen?

Ja, der Arbeitgeber kann kündigen. Allerdings ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Zu den Voraussetzungen zählt die negative Gesundheitsprognose, und es muss nachgewiesen werden, dass die zu erwartenden Fehlzeiten der Arbeitnehmerin zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen. Außerdem muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Diese muss zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d. h., sie muss ergeben, dass die berechtigten betrieblichen Beeinträchtigungen überwiegen und zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen. Diese drei Voraussetzungen müssen gegeben sein. Ist auch nur eine nicht erfüllt, ist die Kündigung unwirksam. Wenn eine Betroffene eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten hat, muss sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung entscheiden, ob sie eine Kündigungsschutzklage erheben möchte. Wenn sie diese Frist verstreichen lässt, bedeutet es, dass sie die Kündigung akzeptiert.

Wann hat eine Patientin Anspruch auf Übergangsgeld?

Wenn der Anspruch auf Zahlung des Entgeltes vom Arbeitgeber erloschen ist, dann kann die Betroffene vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld beantragen, aber nur für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, also während einer Rehabilitationsmaßnahme. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68% des letzten Netto-Arbeitsentgeltes und mit einem Kind, mit Kindergeldanspruch 75 %.

Wer übernimmt die Kosten für die Rehabilitation?

Normalerweise werden die Kosten für die Rehabilitation von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern übernommen. Für Beamte sind die Krankenversicherung und die Beihilfestelle zuständig.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis bringt Vor- und Nachteile mit sich. Deswegen sollte jede Brustkrebspatientin individuell abwägen, inwiefern ihr solch ein Schwerbehindertenausweis nützt. Ein Vorteil ist, dass Schwerbehinderte einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, d. h., dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann wirksam ist, wenn das zuständige Integrationsamt vorher zugestimmt hat. Außerdem haben Schwerbehinderte Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage, wenn sie Vollzeit arbeiten (allerdings erst ab einem Grad der Behinderung von 50 %). Mit dem Schwerbehindertenausweis sind die Chancen auf eine Verbeamtung deutlich höher. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt, und auf einen Antrag kann ein steuerfreier Pauschalbetrag gewährt werden.

Allerdings gibt es auch Argumente, die gegen einen Schwerbehindertenausweis sprechen. In der Praxis bedeutet der Schwerbehindertenausweis in vielen Fällen das Aus für eine Bewerbung. Eine bevorzugte Einstellung ist leider auch nicht immer sicher. Für Menschen mit einer Krebserkrankung ist es sowieso sehr schwer, eine Risikoversicherung zu erhalten, und so kann ein Schwerbehindertenausweis zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages führen. Gerade für junge Brustkrebspatientinnen, die Arbeit suchen, ist ein Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt empfehlenswert. Der erhöhte Kündigungsschutz ist auch nur dann vorteilhaft, wenn eine Betroffene bereits einen Arbeitsplatz hat. Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt. Das kann formlos oder mit einem entsprechenden Antragsformular erfolgen.

Quelle: Leben? Leben! 1/2015

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