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Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Wunsch- und Wahlrecht bei der Rehabilitation

Wünsche für den Reha-Aufenthalt konkret äußern

Nach der Krebstherapie haben Betroffene das Recht auf eine Rehabilitation. Die Auswahl an Kliniken, in der sich betroffene Frauen behandeln lassen und für den Alltag stärken können, ist groß – und Patientinnen haben das Recht, bei dieser Auswahl konkrete Wünsche zu äußern. Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt, wie sie von diesem Recht Gebrauch machen.

Wo ist festgeschrieben, dass Versicherte ein Wahlrecht bei der Auswahl einer Reha-Einrichtung haben?

Im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs ist in § 9 geregelt, dass Versicherte von ihrem gesetzlich verankerten „Wunsch- und Wahlrecht“ Gebrauch machen und selbst eine Reha-Einrichtung vorschlagen können. Wenn es möglich ist, wird den berechtigten Wünschen der Versicherten entsprochen.

Wo können Versicherte ihren Wunsch äußern?

Konkrete Wünsche sollten Versicherte bereits bei der Antragstellung schriftlich äußern. Sie können damit bei der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers berücksichtigt werden.

Welche Kriterien legt die Rentenversicherung bei der Bewilligung einer Reha an?

Eine Rehabilitation wird bewilligt, wenn die Erwerbsfähigkeit einer Versicherten gemindert oder gefährdet ist, sie in der Lage ist, aktiv an der Reha teilzunehmen und die Reha voraussichtlich zum Erfolg führen wird. Darüber hinaus muss die Versicherte bei Antragstellung bereits eine bestimmte Anzahl an Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

Was können Betroffene tun, wenn ihnen eine Reha in ihrer „Wunschklinik“ nicht bewilligt wurde?

Sind die Betroffenen mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Rentenversicherungsträger werden ihre Entscheidung dann noch einmal überprüfen. Unabhängig davon besteht auch die Möglichkeit, sich schriftlich oder telefonisch an den Rentenversicherungsträger zu wenden und nach den Gründen für die Entscheidung zu fragen. Gemeinsam mit dem Antragsteller kann dann ggf. eine Alternative zu der von ihr gewünschten bzw. der vom Rentenversicherungsträger ausgewählten Einrichtung gefunden werden.

Wo können sich Versicherte einen Überblick über die verschiedenen Kliniken verschaffen?

Auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger gibt es Informationen über die von ihnen in Eigenregie betriebenen Rehabilitationseinrichtungen. Außerdem bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation auf ihrer Internetseite Informationen zu Reha-Einrichtungen an. Darüber hinaus können auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Rehabilitationseinrichtungen Informationen eingeholt werden.

Welche Kriterien sollten Versicherte bei der Auswahl der Reha-Einrichtung anlegen?

Die Auswahl einer geeigneten Einrichtung sollte unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkrankung und der Spezialisierung der Einrichtung erfolgen. Dabei empfiehlt es sich, insbesondere auf die Qualität und Expertise der Reha-Einrichtung zu achten und sich weniger von der Lage bzw. dem Standort leiten zu lassen.

Quelle: Leben? Leben! 3/2016

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