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Eierstockkrebs

Als Eierstockkrebs werden bösartige Tumoren bezeichnet, die sich aus dem Gewebe des Eierstocks gebildet haben. In über 70 % der Fälle bildet sich der Tumor an der Epithelschicht (Deck- und Drüsengewebe) des Eierstocks.

Eierstockkrebs
© IStock - Raycat

Gynäkologische Krebszentren

Tumorerkrankungen wie Eierstockkrebs, Gebärmutterhalskrebs und Vulvakrebs bedürfen einer qualifizierten Diagnosestellung und Therapie. Doch wie sollen Patientinnen unter der Vielzahl gynäkologischer Praxen und Kliniken einen wirklich kompetenten Ansprechpartner finden? Auch hier hat es sich die Deutsche Krebsgesellschaft zum Ziel gesetzt, die Versorgung der betroffenen Frauen zu verbessern, und hat in enger Zusammenarbeit mit OnkoZert ein Zertifizierungssystem für die gynäkologisch-onkologische Versorgung entwickelt.

Anforderungen an ein gynäkologisches Krebszentrum

Fachexperten haben ein detailliertes Anforderungsprofil erstellt, dem die Kliniken, die sich um eine Zertifizierung bewerben, entsprechen müssen. Dazu zählt in erster Linie ein entsprechendes Netzwerk von Kooperationspartnern aus den Bereichen operative Onkologie, Pathologie, medikamentöse Onkologie (Gynäkologische Onkologie und Hämatologie und internistische Onkologie), Strahlentherapie und Radiologie. Dabei ist die Teilnahme an einer wöchentlich stattfindenden Tumorkonferenz der Kooperationspartner ebenso zu regeln wie eine zuverlässige Verfügbarkeit und die Beschreibung der für das Gynäkologische Krebszentrum relevanten Behandlungsprozesse. Die Bewerber verpflichten sich, die ausgewiesenen Leitlinien gewissenhaft umzusetzen und ihre Arbeit entsprechend zu dokumentieren. Außerdem sind eine Zusammenarbeit mit Anästhesiologie und Intensivmedizin, genetische Beratung, Genanalyse, Familienanamnese (BRCA-1, BRCA-2, HNPCC) und palliativmedizinische Versorgung verpflichtend. Weitere wichtige Kooperationspartner sind ein qualifiziertes Labor, ein ambulanter Pflegedienst, Physiotherapie/Krankengymnastik, Psychoonkologie, Selbsthilfe, Sozialdienst, Stomaversorgung und Transfusionsmedizin. Sie alle bilden ein interdisziplinäres Netzwerk, das eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen wichtigen Bereichen sichert.

Entscheidend ist aber auch die Erfahrung, die ein gynäkologisches Krebszentrum vorzuweisen hat. Verlangt werden bei der Zertifizierung pro Jahr mindestens 75 Fälle mit Genitalmalignom, davon müssen zwei Drittel Primärfälle sein. Alle therapierelevanten Fälle von Erstmanifestation oder neu aufgetretenen Rezidiven/Metastasen sollen in der Tumorkonferenz vorgestellt werden. Für jede Patientin muss ein individueller fachübergreifender Behandlungsplan erstellt werden. Wird dieses ursprüngliche Konzept geändert, muss die Patientin in der Tumorkonferenz erneut vorgestellt werden.

Besonderer Wert wird auf eine kompetente psychoonkologische Betreuung durch Diplom-Psychologen oder Ärzte gelegt, die sich psychotherapeutisch und psychoonkologisch weiterbilden. Als nicht ausreichend gilt die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch den Sozialdienst, Selbsthilfegruppen oder Seelsorge. Idealerweise wird ein Screening der psychosozialen Belastungen durchgeführt, um den Therapiebedarf festzustellen. Die Klinik muss sowohl die Anzahl der psychoonkologisch unterstützten Patientinnen als auch Häufigkeit und Dauer der Gespräche genau dokumentieren. Der Erfolg der Maßnahmen ist entsprechend zu überprüfen und zu bewerten. Dabei geht es vorrangig um die Vorbeugung und Behandlung von psychosozialen Folgeproblemen, um die Lebensqualität der Patientinnen zu erhalten. Die Betroffenen sollen zu individuellen Bewältigungsstrategien angeleitet werden, wobei auch ihr persönliches soziales Umfeld zu berücksichtigen ist. Auch im Anschluss an die Therapie sollte eine ambulante psychoonkologische Unterstützung gewährleistet sein. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind die Psychoonkologen angehalten, ihre Arbeit mindestens zweimal jährlich in der Tumorkonferenz vorzustellen.

Den Patientinnen muss darüber hinaus die Möglichkeit geboten werden, sich jederzeit vom Sozialdienst beraten zu lassen, um einer sozialen, wirtschaftlichen und psychischen Notlage frühzeitig entgegenwirken zu können. Nicht nur Fragen nach medizinischen Rehamaßnahmen oder nach finanziellen Leistungen wie Lohnersatzleistungen, Renten etc. können hier kompetent beantwortet werden. Der Sozialdienst unterstützt auch bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung und koordiniert die entsprechenden Leistungspartner. Nicht zuletzt interessieren sie sich auch für die Beurteilung ihrer Leistungen durch die Betroffenen selbst und führen Befragungen der Patientinnen während oder nach dem Klinikaufenthalt durch. Die Ergebnisse werden protokolliert und mit den Kooperationspartnern besprochen, um zur Sicherung der Patientenzufriedenheit ggf. regulierende Maßnahmen zu ergreifen. Zertifizierte Kliniken arbeiten auch mit Selbsthilfegruppen zusammen und vermitteln ihren Patientinnen mögliche Ansprechpartner.

Diese und weitere Anforderungen werden gestellt, damit eine Klinik ein Zertifikat als Gynäkologisches Krebszentrum erhält, das drei Jahre gültig ist. Dabei wird die Erfüllung der fachlichen Anforderungen und die Weiterentwicklung jährlich stichprobenartig durch Fachexperten vor Ort überprüft, damit das Vertrauen der Patientinnen auch langfristig gerechtfertigt ist.

Quelle: Leben? Leben! 4/2011

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