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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Neue Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

In der Steuererklärung 2021 können Menschen mit einer durch das Versorgungsamt anerkannten Behinderung neue Pauschbeträge geltend machen. Diese Beträge verringern die Steuerschuld bei der Einkommensteuer und sollen die Mehraufwendungen ausgleichen, die Menschen aufgrund ihrer Behinderung haben. Nicht nur mit einer Schwerbehinderung, sondern bereits mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 haben Personen mit Einschränkungen Anspruch auf die Anerkennung des Pauschbetrags. Dabei muss der GdB nachgewiesen werden.

Daneben wurden Pauschbeträge für Fahrtkosten eingeführt für Menschen mit Behinderungen ab einem GdB von 70 und dem im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen G, das für eine starke Gehbehinderung steht. Auch die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe für die Anschaffung eines Pkw bei einer Behinderung wurden erhöht.

Welche Beträge gelten für die Steuererklärung 2021?

Erstmals können auch Menschen mit einem GdB von 20 bei der Einkommensteuer einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen – und zwar in Höhe von 384 Euro. Die Pauschbeträge erhöhen sich ab einem GdB von 30 weiter:

  • Bei einem GdB von 30 liegt der Pauschbetrag bei 620 Euro
  • mit einem GdB von 40 beträgt er 860 Euro
  • 1.140 Euro Pauschbetrag gibt es bei einem GdB von 50
  • 1.440 Euro bei einem GdB von 60
  • 1.780 Euro bei einem GdB von 70
  • 2.120 Euro bei einem GdB von 80
  • 2.460 Euro bei einem GdB von 90
  • 2.840 Euro bei einem GdB von 100

Wer das Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder Tbl (taubblind) in seinem Schwerbehindertenausweis stehen hat, kann 7.400 Euro bei der Einkommensteuer geltend machen.

Fahrtkosten-Pauschbeträge und Kraftfahrzeughilfe

Wegen einer Behinderung fallen für Betroffene häufig zusätzliche Fahrtkosten an. Diese mussten schwerbehinderte Personen bislang bei der Steuer einzeln nachweisen, um sie als außergewöhnliche Kosten geltend machen zu können.

Für die Steuererklärung 2021 können nun Menschen mit einem GdB von wenigstens 70, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G verzeichnet ist, sowie Schwerbehinderte ab dem GdB von 80 jährlich 900 Euro als Pauschbetrag für die Fahrtkosten erhalten. Diejenigen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl, Tbl und H erhalten einen Pauschbetrag von 4.500 Euro jährlich.

Wer höhere Fahrtkosten aufgrund seiner Behinderung hat, für den ist es unter Umständen günstiger, dem Finanzamt Einzelnachweise zu liefern.

Die Kraftfahrzeughilfe ist unabhängig von der Steuer. Die Sozialversicherungsträger (z. B. die gesetzliche Rentenversicherung) gewähren sie auf Antrag Menschen mit Behinderung bei der Anschaffung eines Pkw. Voraussetzung: Das Auto ist notwendig, um den Arbeitsplatz zu erreichen bzw. weiterhin erwerbstätig zu sein, und es gibt keine andere Möglichkeit, zur Arbeit zu gelangen.

Kraftfahrzeughilfe wird einkommensabhängig gewährt. Der Höchstbetrag, den Antragstellende für die Anschaffung eines Pkw erhalten, wurde zum Juni 2021 von 9.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht. Diesen Höchstbetrag erhalten jedoch nur Menschen mit Behinderungen mit einem Nettoeinkommen von maximal 1.320 Euro. Wer ein höheres Einkommen hat, muss einen Eigenanteil zur Anschaffung eines Pkw leisten.

Quelle: Befund MS 4/2021

08.06.2022
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