Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.
Insgesamt leben hier derzeit etwa vier Millionen Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Mindestens die Hälfte der ehemals Erkrankten weist weiterhin eine hohe psychische Belastung auf. Frauen leiden häufig trotz erfolgreicher Tumortherapie unter längerfristigen Beeinträchtigungen, die sich auf die private und berufliche Lebenssituation auswirken können. Dazu zählen z. B. krankhafte Erschöpfung (Fatigue), aber auch Angst und Anpassungsstörungen sowie Depressionen.
Neben der Akutmedizin ist die onkologische Reha die zweite Säule der Krebstherapie und eine wichtige Basis für die Qualität des Langzeitüberlebens. Auch die Rückkehr in den Beruf ist für viele Frauen ein großer Motivationsfaktor und ein Teil der Krankheitsbewältigung.
So bietet die onkologische Reha einen Rahmen dafür, sich mit der Krankheit und ihren Folgen auseinanderzusetzen, und kann zur Beseitigung der körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung beitragen. Außerdem kann eine Rehabilitation den Erfolg der Krebstherapie sichern sowie möglichen Spätfolgen und Einschränkungen vorbeugen.
Die Reha-Maßnahmen werden dazu auf die persönlichen Erfordernisse der Patientin zugeschnitten – z. B. kann nach Brustkrebs die Verbesserung des Lymphabflusses und die Beweglichkeit des Arms im Vordergrund stehen, aber auch der Umgang mit Fatigue und Ängsten.
Die Reha wird stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt. In der Regel werden drei Wochen eingeplant, die in einer Rehabilitationseinrichtung stattfinden. Orts- oder spezielle Klinikwünsche werden dabei berücksichtigt. Das ist im sogenannten Wunsch- und Wahlrecht festgeschrieben. Reha-Leistungen kann man innerhalb eines Jahres nach abgeschlossener Erstbehandlung in Anspruch nehmen, bei schwerer Beeinträchtigung auch in einem Zeitraum von zwei Jahren oder mehrfach.
Einen Antrag auf onkologische Rehabilitation können Sie stellen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die onkologische Reha kann auch als Anschlussrehabilitation (AHB) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie fast unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt in eine ausgewählte Reha-Einrichtung gehen. Auch hier muss die Erstbehandlung – mit Ausnahme einer Chemotherapie – abgeschlossen sein. Für eine AHB erhalten Sie die Antragsformulare vom Sozialdienst des Krankenhauses, damit Sie möglichst nicht länger als 14 Tage zwischen Akutklinik und Reha-Einrichtung zuhause verbringen.
Zusätzlich zum Reha-Aufenthalt und zu den Fahrtkosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen erhalten. Infrage kommen:
Quelle: Leben? Leben! 3/2021