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Krebs allgemein

Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.

Krebs allgemein
© iStock - koto_feja

Onkologische Reha als Brücke zur Normalität

Eine Krebserkrankung bringt den Alltag durcheinander – eine onkologische Reha kann helfen, wieder Tritt zu fassen.

Insgesamt leben hier derzeit etwa vier Millionen Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Mindestens die Hälfte der ehemals Erkrankten weist weiterhin eine hohe psychische Belastung auf. Frauen leiden häufig trotz erfolgreicher Tumortherapie unter längerfristigen Beeinträchtigungen, die sich auf die private und berufliche Lebenssituation auswirken können. Dazu zählen z. B. krankhafte Erschöpfung (Fatigue), aber auch Angst und Anpassungsstörungen sowie Depressionen.

Neben der Akutmedizin ist die onkologische Reha die zweite Säule der Krebstherapie und eine wichtige Basis für die Qualität des Langzeitüberlebens. Auch die Rückkehr in den Beruf ist für viele Frauen ein großer Motivationsfaktor und ein Teil der Krankheitsbewältigung.

So bietet die onkologische Reha einen Rahmen dafür, sich mit der Krankheit und ihren Folgen auseinanderzusetzen, und kann zur Beseitigung der körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung beitragen. Außerdem kann eine Rehabilitation den Erfolg der Krebstherapie sichern sowie möglichen Spätfolgen und Einschränkungen vorbeugen.

Die Reha-Maßnahmen werden dazu auf die persönlichen Erfordernisse der Patientin zugeschnitten – z. B. kann nach Brustkrebs die Verbesserung des Lymphabflusses und die Beweglichkeit des Arms im Vordergrund stehen, aber auch der Umgang mit Fatigue und Ängsten.

Die Reha wird stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt. In der Regel werden drei Wochen eingeplant, die in einer Rehabilitationseinrichtung stattfinden. Orts- oder spezielle Klinikwünsche werden dabei berücksichtigt. Das ist im sogenannten Wunsch- und Wahlrecht festgeschrieben. Reha-Leistungen kann man innerhalb eines Jahres nach abgeschlossener Erstbehandlung in Anspruch nehmen, bei schwerer Beeinträchtigung auch in einem Zeitraum von zwei Jahren oder mehrfach.

Voraussetzungen für eine onkologische Reha

Einen Antrag auf onkologische Rehabilitation können Sie stellen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben eine abgeschlossene Erstbehandlung aufgrund einer Krebsdiagnose (Operation oder Strahlentherapie), eine noch laufende Chemotherapie ist kein Hinderungsgrund.
  • Ihre Einschränkungen durch die Krebserkrankung und -therapie sind behandelbar.
  • Sie sind ausreichend belastbar für eine Reha und möglichst allein reisefähig (ohne Begleitperson).
  • Sie erfüllen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen; dabei können Sie für die Reha über die gesetzliche Rentenversicherung auch Rentnerin oder Partnerin von einem Versicherten oder Rentner sein. Weitere mögliche Reha-Träger sind die private Krankenversicherung (z. B. für Beamtinnen), die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Sie haben eine ärztliche Stellungnahme wie z. B. einen Befundbericht oder ein Gutachten, die Sie dem Antrag beifügen müssen.

Die onkologische Reha kann auch als Anschlussrehabilitation (AHB) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie fast unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt in eine ausgewählte Reha-Einrichtung gehen. Auch hier muss die Erstbehandlung – mit Ausnahme einer Chemotherapie – abgeschlossen sein. Für eine AHB erhalten Sie die Antragsformulare vom Sozialdienst des Krankenhauses, damit Sie möglichst nicht länger als 14 Tage zwischen Akutklinik und Reha-Einrichtung zuhause verbringen.

Weitere Leistungen

Zusätzlich zum Reha-Aufenthalt und zu den Fahrtkosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen erhalten. Infrage kommen:

  • Übergangsgeld zur Überbrückung von Einkommenslücken während der Reha
  • Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 Jahre alt oder behindert ist
  • Kinderbetreuungskosten (statt Haushaltshilfe)
  • Nachsorgeleistungen im Anschluss an die Reha

Quelle: Leben? Leben! 3/2021

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