Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.
Eine Krebserkrankung und ihre Behandlung zehrt an den Kräften – körperlich und seelisch. Die Rückkehr in das Leben, wie es vorher einmal war, in Beruf, Familie, den Alltag und seinen Verpflichtungen fällt da mitunter schwer. Hilfestellung soll hier die Rehabilitation nach Krebserkrankungen leisten.
Eine Rehabilitation für Krebspatienten schließt sich i. d. R. an die Erstbehandlung an, so die Deutsche Rentenversicherung. So sollten Operation oder Strahlentherapie bereits erfolgt sein, eine begonnene Chemotherapie kann auch während der Rehamaßnahme fortgesetzt werden. Darüber hinaus werden dem Patienten diagnostische und therapeutische Leistungen geboten, die die körperlichen und seelischen Folgen der Krebserkrankung mildern oder dazu beitragen sollen, diese zu beseitigen, heißt es weiter. Diese Folgestörungen sind nicht für alle Krebspatienten gleich, sondern abhängig von der Art der Krebserkrankung und der Therapieform. Daher ist eine Rehabilitation für Krebspatienten auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt.
Beginnt die Reha direkt nach der Erstbehandlung, wird diese als Anschlussrehabilitation (AHB) bezeichnet. I. d. R. dauert die Reha drei Wochen, sie kann sowohl ambulant als auch stationär absolviert werden. Manche Patienten sind froh, wenn sie dem Alltag ein wenig entfliehen können und entscheiden sich für einen Aufenthalt an der See oder in den Bergen, jemand anderes nimmt vielleicht die Tagesklinik in der Heimatstadt in Anspruch, weil er beispielsweise noch Kinder zu versorgen hat. Kostenträger für die Reha sind die Krankenversicherungen oder die gesetzliche Rentenversicherung.
In der Reha geht es vor allem darum, körperliche und seelische Einschränkungen und Probleme, die durch die Krebserkrankung hervorgerufen werden, zu lindern bzw. zu beseitigen, um – nach dem Motto Reha vor Rente – die Teilhabe am Alltags- und Berufsleben zu erhalten. So erhalten Lungenkrebspatienten spezielle Atemgymnastik und können eine Tabakentwöhnung absolvieren, für Männer mit Prostatakrebs wird beispielsweise Beckenbodengymnastik angeboten. Man sieht: Die Folgestörungen hängen auch von der Krebserkrankung selbst ab sowie davon, mit welcher Therapieform die Patienten behandelt wurden. Auch eine psychoonkologische Betreuung findet in der Reha statt, um den Bewältigungsprozess der Patienten zu unterstützen.
Je nach Klinik, deren Lage und Ausstattung, oder der persönlichen Lebenssituation, z. B. wenn Kinder im Haushalt zu versorgen sind, sind manche Rehaeinrichtungen für den einzelnen Betroffenen besser geeignet als andere. Die gute Nachricht ist: Bei der Auswahl der Klinik haben Krebspatienten ein Wunsch- und Wahlrecht. D. h., sie müssen sich nicht mit irgendeiner Klinik zufriedengeben, sondern können ihre Wunschklinik auswählen: So heißt es in § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“
Wichtig ist es, seinen Wunsch gut zu begründen, beispielsweise mit dem Hinweis auf eine wohnortnahe Rehabilitation. Zudem sollte man seinem Antrag eine ärztliche Stellungnahme hinzufügen. Entspricht der Träger trotzdem nicht dem Wunsch des Antragstellers, kann man gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Antragsformulare für die Reha sind bei der Deutschen Rentenversicherung, in den Auskunfts- und Beratungsstellen, den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, bei den gesetzlichen Krankenkassen, Versicherungsämtern und bei den Versichertenberatern erhältlich. Dort gibt es auch Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags.
Quelle: Befund Krebs 5/2016