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Krebs allgemein

Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.

Krebs allgemein
© iStock - koto_feja

Ansprüche und Leistungen bei Krebs

Weiterführende Informationen zu Ansprüchen und Leistungen bei KrebsNach einer Krebsdiagnose stellen sich für Betroffene sowie Angehörige viele Fragen, vor allem in Bezug auf Therapie und Prognose der Erkrankung. Doch auch in sozialrechtlicher Hinsicht ist es wichtig, dass Menschen mit Krebs sowie die Angehörigen informiert sind.

Denn Krebspatienten haben Anspruch auf eine Reihe von sozialrechtlichen Vergünstigungen, informiert die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG). Im Beruf gelten für sie ebenfalls besondere Rechte. Welche Regelungen im individuellen Einzelfall greifen, hängt dabei auch von der Art der Versicherung ab (gesetzlich oder privat), vom beruflichen Status (Angestellter oder Beamter) und mitunter auch vom Bundesland.

Leistungen der Krankenkassen

Bei Krebspatienten, die gesetzlich krankenversichert sind, wird bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung eingestellt hat. Dies ist meist nach sechs Wochen der Fall. Das Krankengeld dient der wirtschaftlichen Absicherung von schwer Erkrankten und beträgt i. d. R. 70 % des Bruttogehalts, maximal aber 90 % des Nettolohns. Es wird für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ausgezahlt, so die DKG. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sowie Krebspatienten mit einer privaten Krankenversicherung gelten indes individuell vereinbarte Regelungen zum Krankentagegeld.

Im Zuge einer Krebserkrankung kann es auch dazu kommen, dass man teilweise oder vollständig arbeitsunfähig wird. Dann kann man eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit nur teilweise vorliegt, muss allerdings im Rahmen der sog. Restleistungsfähigkeit von den Betroffenen jede zumutbare Teilzeitarbeit angenommen werden, unabhängig vom ursprünglichen Beruf, betont die DKG.

Gerade bei Menschen mit fortgeschrittenen Krebserkrankung kann auch eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Als pflegebedürftig gilt man, wenn über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Hilfe im Alltag benötigt wird. Die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe wird bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Je nach Pflegestufe können dann beispielsweise stationäre oder ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Es können aber auch die Angehörigen selbst pflegen. Dafür werden dann je nach Pflegestufe Sach- und Geldleistungen bereitgestellt.

Finanzielle Belastungen von Krebspatienten

Bei Krebserkrankten, die gesetzlich versichert sind, können Kosten für zusätzliche Arznei- und Heilmittel sowie Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Prothesen anfallen, zudem müssen sie Fahrtkosten und ein Tagegeld für Krankenhausaufenthalte (10 Euro pro Tag) einplanen. Generell gilt, dass 10 % der Kosten selbst getragen werden müssen, davon mindestens 5, höchstens 10 Euro. Doch es gibt eine gewisse Deckelung der Kosten durch die sog. Belastungsgrenze, so die DKG. So muss nicht mehr Eigenanteil geleistet werden als höchstens 2 % des Bruttoeinkommens der Familie pro Jahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %. Vergünstigungen und einige Sonderrechte erhalten Krebspatienten, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. So haben sie dann beispielsweise einen besseren Kündigungsschutz, dürfen mehr Urlaubstage nehmen und erhalten Steuererleichterungen und Ermäßigungen.

Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen

Der erste Ansprechpartner für sozialrechtliche Fragen sind nach Angaben des Krebsinformationsdienstes die behandelnden Ärzte, da diese am besten die individuelle Krankheitssituation und den Umfang möglicherweise notwendiger Unterstützung beurteilen können. Zudem können sie wichtige Rezepte oder Verordnungen ausstellen. Darüber hinaus informiert auch der Sozialdienst des Krankenhauses über alle wesentlichen Aspekte des Sozialrechts für Krebspatienten. Die Mitarbeiter dort sind vor allem Ansprechpartner im Hinblick auf die Leistungen der Krankenkasse, Antragstellung, beispielsweise für eine Rehabilitation oder den Schwerbehindertenausweis sowie bei finanziellen und sozialen Notlagen oder durch die Erkrankung aufgetretene Probleme am Arbeitsplatz, so der Krebsinformationsdienst.

Quelle: Befund Krebs 2/2016

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