Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.
Zu den organisatorischen Veränderungen gehört beispielsweise, dass Menschen mit Krebs verschiedene Hilfsmittel benötigen, um sich im Alltag gut zurechtzufinden – das können Inkontinenzeinlagen sein, ein Rollator oder ein Rollstuhl, Atemhilfen und Inhalatoren, eine Perücke oder auch bestimmte Prothesen. An den Kosten für Hilfsmitteln müssen sie sich zu 10 % beteiligen – fällig werden mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro.
Solche Zuzahlungen werden jedoch nur bis zu einer bestimmten Grenze fällig, der sog. Belastungsgrenze. Diese beträgt höchstens 2 % des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens, so die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG). Bei chronisch kranken Menschen liegt sie bei 1 %.
Wie kommt man nun an die verschiedenen Hilfsmittel? Laut Krebsinformationsdienst müssen diese zunächst vom Arzt verordnet werden. Bevor diese beschafft werden können, müssen sie von der Krankenkasse genehmigt werden. Diese haben oft Verträge mit bestimmten Sanitätshäusern bzw. Lieferanten vereinbart, sodass man die Hilfsmittel von diesen direkt erhält. Über den genauen Ablauf und die jeweiligen Vertragspartner kann die Krankenkasse Auskunft geben.
Eine Chemo- oder Strahlentherapie erfolgt häufig ambulant im Krankenhaus – hier stehen regelmäßige Fahrten für den Erkrankten an. Die Krankenkasse übernimmt nach Angaben der Felix-Burda-Stiftung die Fahrtkosten, wenn der Arzt die Fahrten verordnet hat. Fällig wird hierbei ein Eigenanteil, der bei maximal 10 % der Fahrtkosten liegt bzw. mindestens fünf, höchstens zehn Euro.
Ein Schwerbehindertenausweis kann für Menschen mit Krebs Vorteile bringen. Wie die DKG informiert, können Krebskranke mit dem Status Schwerbehinderung unterschiedliche Vergünstigungen erhalten. Dazu gehört u. a. ein verstärkter Kündigungsschutz, das Recht auf mehr Urlaubstage, Steuererleichterungen, Ermäßigungen, z. B. bei Bus und Bahn oder in öffentlichen Einrichtungen wie Museen und Schwimmbäder. Der Schwerbehindertenausweis gilt i. d. R. längstens für fünf Jahre. Der Ausweis kann zweimal verlängert werden, danach muss er neu beantragt werden.
Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Wichtig ist es, die behandelnden Ärzte und Kliniken im Antrag anzugeben und diese von der Schweigepflicht zu entbinden, da das Versorgungsamt alle erforderlichen Unterlagen bei diesen anfordern wird, um den Antrag zu prüfen. Auch die zugrunde liegende Erkrankung muss im Antrag genau erläutert werden. Die mit dem Schwerbehindertenstatus einhergehenden Vergünstigungen richten sich nach dem sog. Grad der Behinderung (GdB).
Quelle: Befund Krebs 1/2017