Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.
Dass das eigene Kind an Krebs erkrankt, ist eine der größten Ängste für Eltern. Familien in dieser belastenden Situation benötigen besondere Unterstützung. Wie bei erwachsenen Krebspatienten auch, besteht daher nach der Erstbehandlung für Kinder die Möglichkeit, eine Rehabilitation anzuschließen.
Eine Reha-Maßnahme für Kinder dauert dabei i. d. R. vier Wochen, informiert die Deutsche Rentenversicherung – und sie kann über einen längeren Zeitraum erfolgen, wenn hierfür eine medizinische Notwendigkeit besteht. In der Reha-Maßnahme sind die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Reise- und Nebenkosten, beispielsweise der Begleitperson, abgedeckt. Zudem nehmen schulpflichtige Kinder an Unterrichtsmaßnahmen in allen Hauptfächern teil, um nicht zuviel Stoff zu verpassen.
Die Eltern müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen, damit die Reha-Maßnahme von der Rentenversicherung getragen wird, zudem dürfen keine Ausschlusskriterien (wie Verbeamtung) vorliegen. Näheres dazu findet man auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung. Privat Versicherte sollten sich mit ihrer jeweiligen Krankenkasse in Verbindung setzen.
Eltern müssen zunächst ein Formular ausfüllen, dieses erhalten sie bei der Rentenversicherung, den Auskunfts- und Beratungsstellen und Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Stellen kann man den Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern. Wichtig ist ein ärztlicher Befundbericht, beispielsweise vom Kinderarzt. Wie die Rentenversicherung betont, kann jedoch, um das Angebot niedrigschwellig zu halten, jeder behandelnde Arzt eine notwendige Rehabilitationsmaßnahme anregen und den erforderlichen Befundbericht erstellen.
Bei der Auswahl der Einrichtung haben die Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht, d. h., sie können ihre Wünsche bei der Antragstellung äußern und begründeten Widerspruch einlegen, falls der Träger diesen nicht nachkommt. Die Deutsche Kinderkrebsstiftung empfiehlt sog. familienorientierte Reha-Maßnahmen. Denn eine Krebserkrankung und ihre Behandlung ist, so betont die Stiftung, nicht nur für das kranke Kind extrem belastend, sondern auch für die gesamte Familie. Auf ihrer Internetseite listet die Kinderkrebsstiftung Einrichtungen auf, die dieses Konzept anbieten. In manchen dieser Kliniken gibt es auch spezielle Angebote für jugendliche Krebspatienten mit oder ohne begleitende Familienangehörige, heißt es weiter. Betroffenen Familien wird geraten, sich an den Sozialdienst der derzeit behandelnden Klinik zu wenden, der auch bei der Antragstellung weiterhelfen kann.
Quelle: Befund Krebs 5/2014