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Hautkrebs

Eine zu hohe Dosis an UV-Strahlen kann – verteilt über viele Jahre – die Entstehung von Hautkrebs begünstigen. Man unterscheidet zwischen weißem und schwarzem Hautkrebs.

Hautkrebs
© iStock - zoranm

Rehabilitation bei Hautkrebserkrankungen – für wen, warum und wie

Das Auftreten von Hautkrebserkrankungen ist in den letzten Jahren in Deutschland stetig angestiegen. Diese umfassen sowohl Patient*innen mit weißem Hautkrebs (z. B. Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom und andere) als auch Patient*innen mit schwarzem Hautkrebs (Malignes Melanom). Daneben gibt es noch seltenere Hautkrebserkrankungen wie die Gruppe der Hautlymphome (kutane B- und T-Zell-Lymphome wie die Mycosis fungoides).

In den letzten Jahren ist es vor allem an den großen Universitätskliniken zu einem Ausbau zertifizierter Hauttumorzentren gekommen, was mit dem Ziel verbunden war, die Versorgung von Patient*innen mit Hautkrebs zu verbessern. Zu dieser Verbesserung gehört auch das Angebot einer medizinischen Rehabilitation. So empfiehlt beispielsweise die Leitlinie zum schwarzen Hautkrebs, den betroffenen Patient*innen eine Rehabilitation anzubieten. Eine solche wird den Patient*innen jedoch in der Realität oft viel zu selten aktiv angeboten und viele Patient*innen wissen gar nicht um dieses Angebot.

Bei einer medizinischen Rehabilitation, die in der Regel einen Zeitraum von 21 Tagen umfasst und meist stationär durchgeführt wird, wird zum einen geprüft, welche Auswirkungen die Krebserkrankung auf die Körperfunktionen hat. Hier steht die Krankengymnastik im Vordergrund, um eventuelle Funktionsdefizite (Bewegungseinschränkungen von Muskel und Gelenken), aber auch chronische Lymphschwellungen (Lymphödeme), Narbenschmerzen usw. intensiv zu therapieren.

Daneben soll aber auch die allgemeine Fitness gefördert werden. Hier stehen Ausdauertherapien wie das Ergometertraining, aber auch Sport in der Gemeinschaft, bei Bedarf auch Krankengymnastik im Wasser zur Verfügung. Wenn konkrete Funktionseinschränkungen bei dem Patienten/der Patientin vorliegen, ist auch der Einsatz der Ergotherapie äußerst sinnvoll, in dessen Zusammenhang auch Hilfsmittel ausprobiert werden können. Zu einer rehabilitativen Maßnahme bei Hautkrebserkrankungen gehört auch immer die intensive psycho-onkologische Betreuung. Diese sieht neben Einzelgesprächen auch Gruppensitzungen mit ebenfalls betroffenen Patient*innen vor. Ergänzend wird den Patient*innen die Teilnahme an Entspannungsgruppen wie der progressiven Muskelrelaxation, autogenem Training, Qigong oder Pilates angeboten.

Abgerundet wird ein professionelles Rehabilitationsprogramm für Hautkrebspatient*innen mit einem auf die Erkrankung spezifisch ausgerichteten Schulungsprogramm. So erhalten Patient*innen mit schwarzem Hautkrebs lehrreiche Schulungen zu Ursprung, Risikofaktoren, Therapie, Nachsorge und Prognose des schwarzen Hautkrebses. Analog sollte es Schulungsprogramme auch für Patient*innen mit weißem Hautkrebs oder auch Hautlymphomen im Angebot geben.

Insgesamt bietet sich für die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme bei Hautkrebspatient*innen eine auf Hautkrebserkrankungen spezialisierte Rehabilitationsklinik an, da sich Patient*innen mit Hautkrebs an eher internistisch-onkologischen Kliniken erfahrungsgemäß oft fehlplatziert vorkommen. Dort werden hauptsächlich Patient*innen mit internistischen Krebserkrankungen wie Darm-, Lungen- und Leberkrebs betreut, was in Anbetracht der sehr unterschiedlichen Therapieformen und Prognosen dieser Erkrankungen teils auch Ängste bei den Hautkrebspatient*innen auslösen kann.

Zusätzlich wichtiger Bestandteil einer Rehabilitationsmaßnahme ist die sozialmedizinische Betreuung. Hier werden wichtige berufliche und soziale Probleme erörtert, bei Bedarf Hilfen beantragt, ggf. auch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf organisiert, aber auch Themen wie die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises angesprochen und umgesetzt. Auch können Kontakte zu Selbsthilfegruppen vermittelt werden, damit die Patient*innen die Möglichkeit bekommen, weitere Patient*innen mit derselben Erkrankung kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.

Die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme läuft über den betreuenden Arzt/die betreuende Ärztin. Bei gesetzlich versicherten Patient*innen wird ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt (dies ist entweder die Deutsche Rentenversicherung Bund oder ein Regionalvertreter der Deutschen Rentenversicherung, z. B. DRV Westfalen oder DRV Nord). Dabei haben sowohl der Arzt/die Ärztin als auch der Patient/die Patientin ein Formular auszufüllen (Antragsformulare über die Internetseiten der jeweiligen DRV erhältlich). Ist ein/e Patient/in hingegen schon berentet, erfolgt der Antrag über seine zuständige Krankenkasse (hier versendet nur der/die zuständige Arzt/Ärztin ein Antragsformular, der Patient/die Patientin muss nichts selbstständig ausfüllen).

Ist ein/e Patient/in privat versichert, ist der Anspruch auf Rehabilitation in der Regel von seinem Versicherungsvertrag abhängig (jedoch bei einer bösartigen Erkrankung wie Hautkrebs stellen sich auch die Privatversicherungen relativ großzügig dar). Hier sind die Details mit der Versicherungsgesellschaft zu klären. Bei verbeamteten Patient*innen ist der Ansprechpartner die Beihilfestelle, wo ein formloser Antrag vom Patienten/von der Patientin plus eine kurze ärztliche Bescheinigung (die die Sinnhaftigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme zum Ausdruck bringen soll) eingereicht werden.

Ausnahme bei der Beantragung von Anträgen auf Rehabilitation stellt das Land Nordrhein-Westfalen dar, wo für alle Patient*innen, die gesetzlich versichert oder berentet sind, ein Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE) gestellt wird. Auch hier gibt es ein Arzt- und ein Patientenformular.

Privatdozent Dr. med. Athanasios Tsianakas, Bad Bentheim

Quelle: Befund Krebs 4/2020

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