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Untersuchungen

Die Vorsorgeuntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft sind gesetzlich festgelegt und werden von den Krankenkassen übernommen.

Schwangerschaft Untersuchungen
© iStock - gorodenkoff

Schwangerschaftsvorsorge: Untersuchungen im Überblick

In der Schwangerschaft werden Mutter und das Ungeborene mithilfe regelmäßiger Untersuchungen überwacht. Die im Mutterpass aufgeführten Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Wünschen Eltern darüber hinausgehend weitere, müssen die Kosten dafür selbst getragen werden, sofern eine zusätzliche Untersuchung medizinisch nicht notwendig ist. Allerdings bieten Krankenkassen auch Zusatzleistungen an. Schwangere sollten sich erkundigen, welche Möglichkeiten die eigene Versicherung hier anbietet.

Regelmäßige Kontrollen

Zu Beginn der Schwangerschaft wird zunächst eine umfassende Erstuntersuchung durchgeführt. Sie umfasst eine ausführliche Anamnese und Beratung (z. B. Ernährung, Einnahme von Medikamenten etc.) durch den Arzt sowie eine gynäkologische Untersuchung. Außerdem werden Körpergewicht und Blutdruck erfasst. Der Urin wird auf Auffälligkeiten überprüft (z. B. Eiweiß, Chlamydien).

Der Schwangeren wird im Rahmen dieser ersten Untersuchung Blut abgenommen, damit z. B. die Blutgruppe, der Hämoglobinwert oder irreguläre Antikörper, die eine Gefahr für die Schwangerschaft darstellen können, bestimmt werden können.

Die erste Blutabnahme ist zudem wichtig, um den Rhesus-Faktor (zusätzliches Merkmal einer Blutgruppe) bestimmen zu können. Ist die Mutter rhesus-negativ, besteht die Gefahr, dass sich in ihrem Blut Antikörper gegen das Blut des Kindes entwickeln. Eine Gabe spezieller Medikamente kann dies verhindern.

Das Blut wird auch auf Syphilis (Lues-Such-Reaktion/LSR), Röteln-Antikörper und den HI-Virus (nur mit Einverständnis der Schwangeren) untersucht. Syphilis erfordert eine Antibiotikatherapie, bei Müttern mit HIV kann durch eine Behandlung die Ansteckung des Kindes in der Regel verhindert werden. Fehlen die Röteln-Antikörper bedeutet dies, dass keine Immunität gegen Röteln vorliegt. Da diese Erkrankung das Ungeborene schädigen kann, sollten Schwangere sich dann bestmöglich vor einer Infektion schützen.

Nicht nur zu Beginn, sondern während der gesamten Schwangerschaft werden Gewicht, Blutdruck und Urin der Schwangeren kontrolliert. Der Stand der Gebärmutter und die Lage des Kindes werden zudem ebenfalls regelmäßig vom Arzt überprüft. Im Verlauf der Schwangerschaft wird darüber hinaus das Blut häufiger untersucht (Hämoglobinwert, zweiter Antikörpertest, Hepatitis B (HBsAg)).

Ultraschalluntersuchungen

In der Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt (9.–12. Schwangerschaftswoche, 19.–22. und 29.–32.). Bei allen Untersuchungen prüft der Arzt, ob sich das Ungeborene altersgemäß entwickelt und ob Fehlbildungen vorliegen. Beim ersten Ultraschall werden die Länge des Körpers und der Umfang des Kopfes gemessen. Mithilfe dieser Informationen kann auch der Geburtstermin bestimmt werden. Zudem prüft der Arzt, ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt.

Beim zweiten und dritten Ultraschall wird u. a. die Größe des Kindes erfasst (vermessen von Kopf, Bauch, Oberschenkelknochen) und die Lage der Plazenta (Basis-Ultraschall). Die Krankenkassen übernehmen aber auch beim zweiten Ultraschall die Kosten für einen erweiterten Basis-Ultraschall, wenn die Schwangere dies wünscht. Hier wird das Kind genauer untersucht, u. a. werden Hirn, Herz und Organe wie Niere und Harnblase kontrolliert. Um diese Untersuchung durchführen zu können, benötigt der Gynäkologe spezielles Wissen. Ggf. kann der Frauenarzt in eine andere Praxis überweisen.

Darüber hinaus gehende Ultraschalluntersuchungen (z. B. Dopplerultraschall) durch Spezialisten sind möglich, werden aber von den Krankenkassen nur übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind, etwa bei Verdacht auf eine Entwicklungsstörung. Andernfalls müssen die Kosten dafür selbst übernommen werden. Ab 2021 sind 3- und 4D-Ultraschalluntersuchungen verboten, die nur dazu dienen, Bilder vom Ungeborenen zu erhalten. Dies soll den Fetus vor unnötiger Strahlung schützen.

Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Mit Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) steigt das Risiko für Komplikationen während der Geburt. Deshalb wird zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW) ein Test durchgeführt, der Diabetes feststellen oder ausschließen kann.

Schwangere trinken zur Feststellung des Blutzuckerwertes auf nüchternen Magen eine Glukoselösung (Glukosebelastungstest). Eine Stunde später wird ihnen Blut abgenommen. Wird ein festgelegter Grenzwert überschritten, wird einige Tage später erneut ein Glukosebelastungstest mit einer größeren Menge an Glukose durchgeführt. Fällt auch dieser Test positiv aus, müssen Frauen mithilfe einer Ernährungsumstellung, Bewegung und ggf. Insulininjektionen den Blutzucker unter Kontrolle halten.

Kardiotokografie (CTG)

Mit einem CTG können Herztöne und Wehentätigkeit überprüft werden. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wird etwa ab der 25. SSW u. a. ein CTG geschrieben, wenn es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt, eine Frühgeburt droht, die Schwangere Bluthochdruck hat oder Schwangerschaftsdiabetes vorliegt. Auch, wenn die Bewegungen des Kindes nachlassen, wird ein CTG durchgeführt. Verläuft die Schwangerschaft unkompliziert, ist ein CTG nicht zwingend erforderlich. Viele Ärzte schreiben trotzdem routinemäßig etwa ab der 30. SSW bei jeder Vorsorgeuntersuchung ein CTG.

Pränataldiagnostik

Darüber hinausgehend stehen werdenden Müttern weitere Untersuchungen im Rahmen der sogenannten Pränataldiagnostik zur Verfügung (z. B. Nackenfaltenmessung, spezielle Bluttests, Fruchtwasseruntersuchung etc.). Sie gehören nicht zur Schwangerschaftsvorsorge, sondern sollen Fehlbildungen und Behinderungen beim Kind erkennen und müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Welche Untersuchungen möglich sind, sollten werdende Eltern mit dem Frauenarzt besprechen.

Quelle: Deutsches Magazin für Frauengesundheit 3/2020

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