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Untersuchungen

Die Vorsorgeuntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft sind gesetzlich festgelegt und werden von den Krankenkassen übernommen.

Schwangerschaft Untersuchungen
© iStock - gorodenkoff

Untersuchungen

In der Regel sind es die Frauen selbst, die ihre Schwangerschaft bemerken. Meist bleibt die Periode aus, manche Frauen klagen auch über Übelkeit und Erbrechen am Morgen – deutliche Symptome einer Schwangerschaft, die sich durch die Veränderungen im Hormonhaushalt ergeben und nach den ersten drei Monaten i. d. R. verschwinden. Die meisten Frauen suchen sofort nach dem Ausbleiben der Periode ihren Gynäkologen auf, um die Schwangerschaft feststellen zu lassen.

Der Facharzt untersucht die Frau zur Feststellung der Schwangerschaft sowohl vaginal, als auch durch Ultraschall. Im Frühstadium der Schwangerschaft ist das Ultraschallbild häufig unzureichend zur Diagnostik. Die Urinuntersuchung hingegen kann eine Schwangerschaft eindeutig belegen oder ausschließen. Sobald die Schwangerschaft festgestellt ist, entnimmt der Arzt der werdenden Mutter Blut aus der Armvene. Das Blut wird im Labor auf diverse Faktoren untersucht wie zum Beispiel auf den Eisenwert. Stellt der Arzt einen Eisenmangel fest, verschreibt er in der Regel ein Präparat, welches den Eisenwert im Blut verbessern soll, denn in der Schwangerschaft besteht ein erhöhter Bedarf. Ein Test auf HIV kann im Rahmen dieser Blutuntersuchung gleich mit durchgeführt werden, ist aber freiwillig. Die Blutgruppe der Mutter wird bestimmt, außerdem wird das Blut auf Antikörper gegen Röteln getestet. Darüber hinaus errechnet der Arzt im Rahmen der Erstuntersuchung den voraussichtlichen Geburtstermin und legt den Mutterpass an. Der Mutterpass enthält die wichtigsten Befunde der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen. Alle relevanten Daten aus der Erstuntersuchung sowie aus den Vorsorgeuntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft werden im Mutterpass eingetragen, den die werdende Mutter immer mit sich führen sollte. Die Vorsorgeuntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft sind gesetzlich festgelegt und werden von den Krankenkassen übernommen.

Während der gesamten Schwangerschaft werden in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Der Arzt kann durch die Ultraschalluntersuchungen u. a. den Durchmesser des Schädels vom ungeborenen Kind messen, sowie den Durchmesser vom Thorax. Durch die Messergebnisse kann der Facharzt z. B. auf einen Blick erkennen, ob das Wachstum des ungeborenen Kindes normal verläuft oder ob es zu Störungen oder Entwicklungsverzögerungen kommt. Auch das Verhältnis im Wachstum vom Kopf zum Thorax ist ein wichtiger Ansatz zur Diagnostik – hierdurch werden eventuelle Fehlentwicklungen deutlich.

Zur Vorsorgeuntersuchung gehört auch das Abhören der Herztöne. Die Herztätigkeit ist auch auf dem Ultraschallbild zu sehen. Um jedoch die Herztöne genauer überprüfen zu können, findet der Kardiograph Einsatz, der im Wehenschreiber integriert ist. Über einen Zeitraum von etwa zwanzig Minuten werden die Herztöne des ungeborenen Kindes gemessen und vom Gerät aufgezeichnet. Der Arzt erkennt an den Aufzeichnungen sofort, ob die Herztöne normal sind oder ob Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Zu jeder Vorsorgeuntersuchung wird der Blutdruck der Mutter kontrolliert, sowie das aktuelle Gewicht. In gewissen Zeitabständen werden auch Blut und Urin regelmäßig kontrolliert.

Bei Risikoschwangerschaften können unter Umständen besondere Untersuchungsmethoden im Rahmen der modernen Diagnostik notwendig werden. So kann der Arzt die Dopplersonographie einsetzen, sofern die normale Ultraschalluntersuchung einen auffälligen Befund ergeben hat.

Bei der Sonografie unterscheidet man die eindimensionale Ultraschall-Untersuchung, die zweidimensionale Darstellung sowie die 3D/4D-Darstellungen mit Dopplerverfahren. Details am ungeborenen Kind sind mit Letzteren hervorragend zu erkennen und eventuelle Risikofaktoren können relativ exakt erkannt oder ausgeschlossen werden. Die Dopplersonographie eignet sich auch zur frühzeitigen Diagnostik eines eventuell vorliegenden Down-Syndroms beim ungeborenen Kind und findet sehr häufig auch Anwendung bei Erstgebärenden über 35 Jahren.

Die Nackentransparenzmessung im Rahmen der Pränataldiagnostik ermöglicht dem Arzt ebenfalls recht zuverlässige Diagnosen zum Down-Syndrom. Hier wird durch Ultraschall die Flüssigkeitsmenge unter der Nackenhaut des Babys gemessen. Bei erhöhter Flüssigkeitsbildung oberhalb des Normbereichs kann dies grundsätzlich ein Hinweis auf eine Chromosomenstörung sein. In der Regel wird die Nackentransparenzmessung zwischen der elften und vierzehnten Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Der sogenannte Triple-Test kann erst ab der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Der Arzt entnimmt der Mutter Blut und untersucht es auf bestimmte Eiweißstoffe und Hormone. Die dadurch errechneten Werte in Kombination mit dem Alter der schwangeren Frau ergeben eine statistische Zahl zum Risiko einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes. Die Ergebnisse sind jedoch nicht zuverlässig, der Triple-Test wird aus diesem Grund nur noch selten angewendet.

Eindeutige Diagnosen hingegen liefert die Fruchtwasseruntersuchung, in der Fachsprache als Amniozentese bezeichnet. Chromosomenstörungen oder andere Erkrankungen des ungeborenen Kindes können durch die Fruchtwasseruntersuchung eindeutig diagnostiziert oder ausgeschlossen werden. Der Arzt sticht mit einer Kanüle durch die Bauchdecke der Schwangeren und entnimmt etwas Fruchtwasser. Um Risiken für das Kind auszuschließen, findet gleichzeitig eine Ultraschallüberwachung statt. Die Fruchtwasseruntersuchung kann zwischen der 15. und 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

In der Chorionzottenbiopsie, die bereits zwischen der zehnten und der dreizehnten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann, entnimmt der Arzt Zellgewebe aus dem Mutterkuchen. Auch durch diese Untersuchungsmethode kann der Verdacht auf eine Chromosomenstörung bestätigt oder ausgeschlossen werden. Der Vorteil liegt hier in der Früherkennung, der Nachteil allerdings ist, dass zwei Prozent aller Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig sind und eine zusätzliche Fruchtwasseruntersuchung erforderlich machen. Zu bedenken ist, dass die Eingriffe auch mit möglichen Risiken verbunden sind.

Monika Celik

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