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Nachsorge

Eine Frau hat nach der Geburt einen gesetzlichen Anspruch auf Nachsorge, und das aus einem einfachen Grund: Der Körper soll sich von der anstrengenden Schwangerschaft und den Strapazen der Geburt erholen.

Schwangerschaft Nachsorge
© iStock - NataliaDeriabina

Nachsorge

Eine Frau hat nach der Geburt einen gesetzlichen Anspruch auf Nachsorge, und das aus einem einfachen Grund: Der Körper soll sich von der anstrengenden Schwangerschaft und den Strapazen der Geburt erholen. Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, dass eine Mutter in den ersten Wochen nach der Geburt Zeit und Ruhe findet, sich auf ihr neues Leben mit ihrem Baby einzurichten, auf dessen Signale zu achten, Nähe zu entwickeln. In den Kliniken nennt man die Station, auf der Mütter für etwa fünf Tage nach der Geburt verbleiben, die Wöchnerinnenstation, denn die ersten Wochen nach der Geburt wird als „das Wochenbett“ bezeichnet.

Schon vor der Geburt wird die sog. Vormilch (Kolostrum) in der Brust gebildet, die einen besonders hohen Gehalt an Eiweiß u. a. Nährstoffen hat. Durch das Saugen des Kindes in den ersten 24 Stunden nach der Geburt bildet sich die eigentliche Muttermilch. Eine Zeit, in der die junge Mutter Ruhe benötigt um sich auf das Stillen einzustellen. Die Gebärmutter muss abheilen, das restliche Gewebe, das durch die Geburt nicht ausgestoßen wurde, wird mit dem Wochenfluss ausgeschieden. Der Wochenfluss ist entgegen älterer Annahmen i. d. R. nicht infektiös und fließt über einen Zeitraum von ca. vier Wochen im Normalfall problemlos und in abklingender Weise ab.

Damit eine Frau sich tatsächlich von den Strapazen der Geburt erholen und sich auf das Stillen ihres Kindes einstellen kann, sollte sie in den ersten Tagen nach der Geburt nach Möglichkeit viel ruhen.

Viele Frauen, gerade dann, wenn in einer Klinik entbunden wurde, haben auch einen Dammschnitt, der noch verheilen muss – die Fäden werden meist am fünften oder sechsten Tag nach der Geburt gezogen. Die Nachsorge umfasst volle acht Wochen nach der Geburt. Frauen, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, werden im Wochenbett von ihrer Hebamme versorgt. Frauen, die in einer Klinik entbunden haben, werden in der Regel nach einer Woche entlassen, können sich aber unter Umständen noch ein paar Wochen von einer Hebamme unterstützen lassen.

Die Hebamme unterstützt die Mutter zu Hause dann in der Pflege des Säuglings, beim Baden oder Wickeln, wirkt unterstützend, wenn es Probleme rund um das Stillen gibt und fungiert auch als seelischer Beistand, sofern es notwendig wird. Viele Frauen leiden direkt nach der Geburt unter depressiven Verstimmungen. Normalerweise klingen diese innerhalb der ersten acht Wochen wieder ab. Ist dies nicht der Fall, sollte unbedingt ein Facharzt aufgesucht werden.

Die betreuende Hebamme kümmert sich auch um die Nabelpflege des Neugeborenen, verbindet den Nabel neu und kontrolliert die Heilungsphase. Auch kontrolliert sie das Abklingen des Wochenflusses bei der Mutter und verständigt einen Arzt, wenn sich Komplikationen in der Wundheilung zeigen.

Die Betreuung durch eine Hebamme kann eine Frau in Anspruch nehmen, sie ist aber keine Verpflichtung. Grundsätzlich hat sie ein Recht auf diese Form der Nachsorge, die von den Krankenkassen übernommen wird. Frauen, die sich gegen die Betreuung durch eine Hebamme entscheiden, müssen die Nachsorge ambulant beim Facharzt durchführen lassen.

Noch in der Klinik, direkt nach der Geburt, findet die erste wichtige Untersuchung (U1) des Neugeborenen statt, sowie die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Beide werden nach einigen Tagen entlassen, sofern sich keine Komplikationen ergeben. Weitere Untersuchungen des Neugeborenen finden dann beim gewählten Kinderarzt statt. Je nach Aufenthaltsdauer in der Klinik kann die zweite Standard-Untersuchung des Babys (die sog. U2, i. d. R. zwischen dem 3. Und 10. Lebenstag) ggf. auch noch in der Klinik erfolgen oder aber bereits beim niedergelassenen Kinderarzt. Die Mutter sucht etwa vier Wochen nach der Geburt zu einem Nachsorgetermin ihren Gynäkologen auf.

Frauen, die zwar in einer Klinik entbinden, aber trotzdem die Dienste einer freien Hebamme in Anspruch nehmen möchten, sollten sich rechtzeitig noch im Verlauf der Schwangerschaft nach einer Hebamme umschauen. In der Regel erfolgt schon eine erste Betreuung während der Schwangerschaft. Es ist wichtig, schon vor der Geburt ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Eine freie Hebamme kann auch zur Geburt in die Klinik kommen und hier entweder selbst aktiv als Hebamme die Geburt begleiten, oder zumindest unterstützend für Mutter und Kind tätig werden. Grundsätzlich aber sollte sie, falls sie nicht zur Geburt gerufen wurde, über die Geburt des Kindes und den Entlassungstermin informiert werden. In den acht Wochen nach der Geburt wird sie dann regelmäßig vorbeischauen und im Rahmen der Nachsorge betreuend für Mutter und Kind tätig werden.

Monika Celik

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