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Schwangerschaft

Die Schwangerschaft wird in der Medizin auch als Gestation oder Gravidität bezeichnet. Sie bezeichnet den Zeitraum ab der Befruchtung der Eizelle bis zur Geburt. Durchschnittlich dauert eine Schwangerschaft etwa 267 Tage.

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Die Schwangerschaft wird in der Medizin auch als Gestation oder Gravidität bezeichnet. Sie bezeichnet den Zeitraum ab der Befruchtung der Eizelle bis zur Geburt. Durchschnittlich dauert eine Schwangerschaft etwa 267 Tage. In der Medizin wird die Schwangerschaft in drei Phasen eingeteilt: Das erste Trimenon bezeichnet die ersten drei Monate, das zweite Trimenon die Monate vier bis sechs, das dritte Trimenon bezeichnet den Siebten bis zum zehnten Monat. Während man allgemein von neun Schwangerschaftsmonaten ausgeht, sind es medizinisch gesehen tatsächlich zehn Schwangerschaftsmonate. Mediziner legen dieser Berechnung den normalen Zyklus einer Frau zugrunde und gehen von einem Durchschnitt von knapp 27 bis 28 Tagen aus. Aufgrund dieser Berechnung erfolgt auch die Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins. Um diesen so genau wie möglich berechnen zu können, sollte die werdende Mutter den ersten Tag ihrer letzten Periode angeben können.

Eine Schwangerschaft macht sich vor allem zunächst einmal dadurch bemerkbar, dass die Menstruation ausbleibt. Übelkeit und Erbrechen sind typische Symptome vieler schwangerer Frauen, die jedoch nicht zwangsläufig eintreten müssen. Ebenso verhält es sich mit der Menstruation. Viele Frauen erleben trotz einer erfolgreichen Befruchtung noch ihre nächste, dem Zyklus entsprechende Periode. Der Facharzt stellt die Schwangerschaft im Rahmen einer Urinuntersuchung und durch Ultraschall fest.

In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft spricht man von dem ungeborenen Kind als Embryo, ab dem vierten Monat wird es als Fetus bezeichnet. Ein Schwangerschaftsabbruch ist gesetzlich nur nach ärztlicher Indikation bis zur zwölften Woche erlaubt. Spätere Schwangerschaftsabbrüche sind strafbar und dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn aus ärztlicher Sicht nicht zu vertreten ist, dass das Kind zur Welt gebracht wird.

Eine schwangere Frau hat grundsätzlich Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge durch einen Arzt oder eine Hebamme bis zur Geburt des Kindes. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden die Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von vier Wochen statt, danach im Abstand von zwei Wochen. Die schwangere Frau erhält sofort nach Feststellung der Schwangerschaft einen Mutterpass vom behandelnden Arzt, in den alle relevanten Daten aus den laufenden Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. Die Daten umfassen eine gründliche Anamnese, damit eventuell bestehende Risiken rechtzeitig erkannt werden können, sowie die Ergebnisse von Urin- und Blutuntersuchungen und den Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft. Ziel der Vorsorgeuntersuchungen ist vor allem, Risiken und Komplikationen, die sich eventuell ergeben könnten, rechtzeitig zu erkennen und präventiv eingreifen zu können um das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen und das der Mutter nicht zu gefährden. Im Rahmen der regelmäßigen Blutuntersuchungen besteht auch die Möglichkeit, einen eventuellen Mangel an Eisen rechtzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Präparaten entgegenzuwirken. Während der Ultraschalluntersuchungen überprüft der Arzt, ob der Fetus sich normal entwickelt und ausreichend wächst.

Als Risikoschwangerschaft wird eine Schwangerschaft immer dann betrachtet, wenn eine Frau mit Mehrlingen schwanger ist, aber z. B. auch bei Erstgebärenden über 35 Jahren oder unter 18 Jahren. Im Fall einer Risikoschwangerschaft finden die Vorsorgeuntersuchungen häufiger statt, in der Regel wöchentlich oder im Abstand von zwei Wochen. Es gibt jedoch noch zahlreiche andere Faktoren, die eine verstärkte Überwachung der Schwangerschaft erforderlich machen wie ein Schwangerschaftsdiabetes oder grundsätzlich ein Diabetes, Bluthochdruck oder Gerinnungsstörungen, Niereninsuffizienz, ein verzögertes Wachstum des ungeborenen Kindes oder ein anhaltender Missbrauch von Nikotin, Drogen oder Alkohol der werdenden Mutter.

Eine Schwangerschaft erfordert eine gesunde Lebensweise der werdenden Mutter, in welcher auch eine gesunde Ernährung eines der obersten Gebote ist. Grundsätzlich stehen schwangere Frauen auch von gesetzlicher Seite her unter besonderem Schutz – dies betrifft vor allem die Arbeitsbedingungen im Berufsleben. Eine Schwangerschaft erfordert aber auch eine Umstellung der Lebensgewohnheiten und häufig auch der Ernährung. Die meisten schwangeren Frauen beschäftigen sich von ganz alleine mit Themen zur gesunden Ernährung und zu einer gesunden Lebensweise.

In Geburtsvorbereitungskursen, die von den Krankenkassen übernommen werden, lernen Frauen spezielle Atemtechniken für den Geburtsvorgang, aber auch gymnastische Übungen, welche die Wehenphase erleichtern können. Viele Frauen besuchen diese Kurse in Begleitung ihrer Ehemänner oder Lebenspartner, weil es für viele Männer der heutigen Zeit üblich ist, bei der Geburt des Kindes nicht nur anwesend zu sein, sondern aktiv mitzuhelfen.

Grundsätzlich aber gilt: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Eine gesunde Ernährung, ausgiebige Spaziergänge an der frischen Luft und leichter Sport in Maßen betrieben gewährleisten bei einer gesunden Frau ohne Risikofaktoren in der Regel eine komplikationslose Schwangerschaft und eine Zeit, in der sie sich sowohl seelisch als auch körperlich auf die Veränderungen in ihrem Leben und die Geburt des Kindes einstellen kann.

Monika Celik

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