Kontakt 02202 18898-0 | info@curado.de
Menu
Curado Search
Sie sind hier: Startseite  »  Krankheiten  »  Atemwegserkrankungen  »  COPD  »  Schwerbehinderung bei COPD

COPD

COPD bezeichnet eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung; die Abkürzung steht für die englische Bezeichnung chronic obstructive lung disease.

COPD
© iStock - Nikola Ilic

Schwerbehinderung bei COPD

Als schwerbehindert gelten Menschen mit COPD i. d. R. ab dem Schweregrad III. Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis.

Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) gelten Menschen als behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

Grad der Behinderung berücksichtigt alle Leiden

Der sog. Grad der Behinderung gibt an, wie schwer die Beeinträchtigung durch die Behinderung ist. Festgelegt wird der Grad der Behinderung durch Mitarbeiter des Versorgungsamtes, und zwar mithilfe von ärztlichen Befunden, medizinischen Gutachten sowie Berichten von Reha-Kliniken. Er liegt zwischen 20 und 100 und wird in Zehnerschritten gestaffelt. Menschen gelten als schwerbehindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Erst dann ist es auch möglich, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Bei COPD-Betroffenen ist dies meist ab dem Schweregrad III der Fall.

Leidet der Betroffene zusätzlich zur COPD noch an weiteren Erkrankungen, ermitteln die Mitarbeiter des Versorgungsamts den Gesamtgrad der Behinderung. Das heißt aber nicht, dass die einzelnen Grade zusammengezählt werden. Entscheidend für den Gesamtgrad der Behinderung ist, wie sich die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen untereinander auswirken. Die Behinderung wird dabei nicht voneinander isoliert, sondern insgesamt betrachtet. Beispielsweise erhalten Menschen mit COPD, die zudem sauerstoffpflichtig sind und eine Gehschwäche (unabhängig von der COPD-Erkrankung, z. B. aufgrund eines Unfalls) haben, einen höheren Grad der Behinderung, als jemand mit COPD, aber ohne Begleiterkrankungen, der seinen Alltag noch gut meistern kann. Damit ist es sehr wichtig, bei der Beantragung des Grades der Behinderung neben der COPD auch alle weiteren Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzugeben. Vor der Beantragung sollten sich Betroffene mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Diesen können sie auch nach weiteren Tipps für die Antragstellung fragen.

Schwerbehinderte haben besondere Rechte und Nachteilsausgleiche

Abhängig vom Grad der Behinderung sind mit dem Behindertenausweis auch Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens möglich. Außerdem genießen schwerbehinderte Personen einen besonderen Kündigungsschutz und haben ein paar Sonderrechte wie beispielsweise Zusatzurlaub.

Auf dem Schwerbehindertenausweis finden sich verschiedene Vermerke, die die Art der Behinderung genauer angeben. Dies ermöglicht Nachteilsausgleiche:

  • G für erheblich gehbehindert
  • aG für außergewöhnlich gehbehindert
  • H für hilfslos: Der Betroffene benötigt also fremde Hilfe
  • BL für blind
  • GL für gehörlos
  • B: bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist eine Begleitung notwendig
  • RF: eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Telefonermäßigung sind möglich
  • Nicht jeder schwerbehinderte COPD-Betroffene kann jeden Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Viele der Leistungen hängen nämlich von der Höhe des Grades der Behinderung und von den Vermerken auf dem Behindertenausweis ab. Beispielsweise werden schwerbehinderte COPD-Erkrankte nur von der Kraftfahrzeugssteuer befreit oder können kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr benutzen, wenn auf ihrem Ausweis das Merkzeichen H, aG oder Bl vermerkt ist. Alle Nachteilsausgleiche sind auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung aufgeführt.

    Zu beachten ist des Weiteren folgendes: Menschen mit Behindertenausweis dürfen nicht automatisch auf Behindertenparkplätzen parken. Hierfür benötigt man einen speziellen blauen Parkausweis, den man jedoch nur erhält, wenn auf dem Ausweis aG oder Bl vermerkt ist. Den blauen Parkausweis erhalten Menschen mit COPD bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Quelle: COPD und Asthma 2/2017

    Copyrights © 2021 GFMK GMBH & CO. KG