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Nahrungsmittel-
unverträglichkeiten

Treten nach dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel immer wieder Beschwerden wie Durchfall, Blähungen, Übelkeit und Erbrechen oder Hautausschlag, Atemprobleme oder Kopfschmerzen auf, liegt der Verdacht auf eine Nahrungsmittelunverträglichkeit nahe.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten
© iStock - Milos Dimic

Was ist bei Unverträglichkeiten beim Restaurantbesuch zu beachten?

Restaurantbesuche sind für viele Menschen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten eine Herausforderung. Zwar müssen Restaurants in der EU angeben, welche der angebotenen Speisen eines oder mehrere der 14 häufigsten Allergene enthalten, doch darf diese Angabe zunächst auch mündlich erfolgen. Erst auf die ausdrückliche Bitte des Gastes muss der Anbieter ihm die Informationen in Schriftform zur Verfügung stellen.

Über den Histamin- oder Fruktosegehalt ihrer Speisen hingegen müssen Restaurants keine Auskunft geben, obwohl zahlreiche Menschen Histamin oder Fruktose nicht vertragen. Menschen mit einer Zöliakie wiederum können nie sicher sein, ob ein Gericht Spuren von Gluten enthält. Denn herrscht in der Küche keine strikte Trennung bei der Zubereitung von glutenhaltigen und glutenfreien Speisen, können auch Gerichte, die normalerweise kein Gluten enthalten, mit Spuren des Klebereiweißes verunreinigt sein und Beschwerden bei Betroffenen hervorrufen. Das Gleiche gilt auch für alle anderen Allergene, obgleich eine Verunreinigung mit ihnen weniger wahrscheinlich ist als eine Verunreinigung mit Gluten.

Vor dem Restaurantbesuch

Bei einer bestehenden Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit ist es in jedem Fall vor dem Restaurantbesuch sinnvoll, sich schon einmal mit der Speisekarte zu befassen. Viele Gaststätten veröffentlichen ihre Speisekarte auf ihrer Website, sodass sich Betroffene einen ersten Eindruck verschaffen können, ob sich die Angebote des Restaurants für sie eignen bzw. ob es Gerichte gibt, die sie gefahrlos zu sich nehmen können. Ist die Speisekarte nicht zu finden, etwa weil die Tagesgerichte wechseln oder das Restaurant keinen Internetauftritt besitzt, können von Allergien oder Unverträglichkeiten Betroffene in der Gaststätte anrufen und nachfragen, ob es Gerichte gibt, die sie gefahrlos zu sich nehmen können, oder ob das Restaurant in der Zusammenstellung der Speisen flexibel ist und z. B. eine Beilage austauschen kann, die den unverträglichen Stoff enthält. Letzteres ist gerade auch bei bevorstehenden Geschäftsessen oder Essenseinladungen hilfreich, will man beim betreffenden Termin nicht lange nach einem gut verträglichen Gericht suchen.

Im Restaurant

Von Allergie oder Unverträglichkeiten Betroffene sollten sich im Restaurant immer die Allergenkennzeichnung zeigen lassen, sollte die Gaststätte nicht bereits in der Speisekarte ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen. In manchen Restaurants sind auch die Servicekräfte darauf geschult, Angaben über mögliche Allergene oder die Verunreinigung durch Allergene zu machen. In Gaststätten, in denen das nicht der Fall ist, sollten Betroffene im Bedarfsfall darum Bitten, mit jemandem (z. B. dem Koch) zu sprechen, der genau weiß, ob Verunreinigungen von eigentlich verträglichen Speisen mit Allergenen möglich sind, etwa weil Lebensmittel zusammen gelagert werden oder es keinen „allergenfreien“ Bereich in der Küche gibt. Betroffene sollten sich erkundigen, ob es separate Fritteusen für unterschiedliche Nahrungsmittel gibt. Denn wird Fleisch im gleichen Fett frittiert, in dem auch potenziell allergen wirkende andere Nahrungsmittel zubereitet werden, ist eine sogenannte Kreuzkontamination möglich.

Problematisch für Menschen mit Allergien und/oder Unverträglichkeiten sind auch Buffets – z. B. das Frühstücksbuffet im Hotel oder das Salatbuffet im Restaurant. Denn hier ist die Gefahr der Kreuzkontamination besonders groß, etwa durch Vorlegebesteck, das andere Gäste für mehrere Speisen verwenden. Betroffene sollten daher fragen, ob es für sie einen besonderen, allergenfreien Buffetbereich gibt bzw. den Koch darum bitten, ihnen ein allergenfreies Frühstück oder einen allergenfreien Salat zuzubereiten.

Quelle: allergikus 4/2018

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