Bei einem allergischen Kontaktekzem, auch Kontaktallergie genannt, handelt es sich um allergische Reaktionen vom sog. Spättyp, d. h., die allergischen Symptome treten frühestens 24 Stunden nach dem Kontakt der Haut mit dem Allergieauslöser auf.
Häufig sind auch berufsbedingte Hauterkrankungen. Kontaktekzeme, vor allem an den Händen, können z. B. im Friseurhandwerk durch Färbemittel, aber auch durch Nickel in Scheren hervorgerufen werden.
Bei Reinigungskräften sind es häufig Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln, die die Allergie auslösen. In Pflegeberufen kann eine Latexallergie durch das Tragen von latexhaltigen Handschuhen die Ursache sein. Auch in Bauberufen sind Kontaktallergien häufig.
Besteht der Verdacht auf eine beruflich bedingte Allergie, sollte schnellstmöglich eine Fachärztin/ein Facharzt aufgesucht werden. Dort wird die Krankengeschichte erhoben. Es werden die wahrscheinlichsten Auslöser der Allergie eingegrenzt und Allergietests durchgeführt.
Sollte sich bewahrheiten, dass es sich um eine Berufsallergie handelt, wird in der Regel ein Sachverständiger hinzugezogen, um zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit vorliegen. Die Entscheidung darüber trifft schließlich die Berufsgenossenschaft.
Ist die Allergie als Berufskrankheit anerkannt, ist nicht mehr die gesetzliche Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft für die weitere Behandlung der Erkrankung zuständig. Die Kosten für die Therapie übernimmt sie.
Zur Behandlung gehört – wie bei jeder Allergie – die Meidung des Allergens. Das bedeutet z. B. für Menschen im Friseurhandwerk, dass sie andere Arbeitsmittel (z. B. nickelfreie Scheren) verwenden oder sich vor dem Allergen durch das Tragen von Handschuhen schützen.
In anderen Berufen wird ebenfalls versucht, einen Ersatzstoff zu finden, mit dem die Betroffenen gefahrlos arbeiten können. Ist das nicht möglich, muss versucht werden, den Allergenkontakt etwa durch eine Änderung der Arbeitsabläufe oder – falls möglich – z. B. durch Absauganlagen zu verringern. Außerdem müssen Arbeitgeber Schutzkleidung zur Verfügung stellen (Atemmaske, Handschuhe, Arbeitsbrille etc.), die vor dem Allergenkontakt schützen.
Auch eine Rehabilitationsmaßnahme kann eingeleitet werden, um die Berufsallergie zu lindern. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht helfen, ist unter Umständen eine Umschulung notwendig, im Einzelfall können Betroffene auch einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen.
Quelle: Allergikus 1/2022