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Psoriasis

Psoriasis bezeichnet in der medizinischen Fachsprache die Schuppenflechte. Dabei handelt es sich um eine chronische, nicht ansteckende Hautkrankheit, die sich in silbrigweißen Schuppen und entzündlich geröteter Haut äußert.

Psoriasis
© iStock - webphotographeer

Rehabilitation bei Psoriasis

Eine Hauterkrankung wie Psoriasis beeinträchtigt das Leben der Betroffenen oft sehr. Nicht nur, dass sie z. T. mit starkem Juckreiz einhergehen oder sich leichter Infektionen auf der geschädigten Haut entwickeln, auch die seelischen Auswirkungen, z. B. infolge von Ausgrenzung, sind nicht zu unterschätzen. In den Fällen, in denen die medizinische Behandlung vor Ort nicht ausreicht, um die Hauterkrankung und ihre körperlichen als auch seelischen Folgen wirkungsvoll zu behandeln, ist u. U. eine medizinische Rehabilitation in einer Klinik sinnvoll.

Bei Psoriasis kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme auch deshalb empfehlenswert sein, weil am Standort der Klinik andere klimatische Verhältnisse herrschen, die sich positiv auf die Erkrankung auswirken. So trägt oft ein Aufenthalt im allergenarmen Reizklima an Nord- und Ostsee oder in den Bergen dazu bei, dass sich die Beschwerden bei Neurodermitis oder Psoriasis bessern.

Voraussetzungen für eine Reha

Die Kostenträger der medizinischen Rehabilitation (z. B. die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse) bewilligen eine stationäre Rehamaßnahme nur auf vorherigen Antrag. Den Antrag muss der behandelnde Arzt ausfüllen und zugleich begründen, warum er eine Reha für medizinisch notwendig hält. Eine medizinische Rehabilitation wird u. a. bewilligt, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten, um Behinderungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder abzuwenden, aber auch um den Betroffenen die Teilhabe an der Gesellschaft wieder zu ermöglichen. Die therapeutischen Möglichkeiten vor Ort müssen ausgeschöpft sein oder der Antragsteller muss nachweisen, dass voraussichtlich nur ein stationärer Klinikaufenthalt seine Beschwerden bessert. Auch wenn besondere klimatische Verhältnisse notwendig sind, um den körperlichen Zustand zu bessern, wie es bei Psoriasis häufig der Fall ist, gewähren die Rehabilitationsträger eine Rehamaßnahme. Das Gleiche gilt, wenn im normalen Wohnumfeld – etwa aufgrund starker seelischer Belastung durch familiäre oder berufliche Umstände – vermutlich keine Besserung erzielt werden kann.

In jedem Fall sollten Antragsteller all die Gründe nennen, die dafür sprechen, dass eine medizinische Rehabilitation helfen kann bzw. nötig ist, selbst wenn der Arzt diese noch nicht genannt hat. Auch können sie eine Wunschklinik oder einen Wunschort für die Rehamaßnahme angeben, denn § 9 Sozialgesetzbuch IX sieht ein Wunsch- und Wahlrecht der Antragsteller bei der Wahl der Klinik bzw. dem Ort vor.

Antrag und Widerspruch

Eine medizinische Rehabilitation wird auf Antrag alle vier Jahre gewährt, wenn Bedarf besteht. Bei chronischen Krankheiten, die sich ohne Reha verschlechtern, unter Umständen auch häufiger. Den Antrag auf eine Reha stellen angestellt Erwerbstätige bei der gesetzlichen Rentenversicherung, wer nicht erwerbsfähig ist oder kein Mitglied der Rentenversicherung, kann den Antrag auch bei seiner Krankenversicherung stellen. Auch Kindern wird auf Antrag eine Reha gewährt. Im Rehaantrag muss ein Arzt begründen, warum eine Reha notwendig ist. Antragsteller können in einem Anschreiben zusätzlich ausführlich belegen, weshalb sie die Reha für unabdingbar erachten. Außerdem können sie im Antrag bereits eine Wunschklinik für die Reha angeben. Das ist bei Hauterkrankungen durchaus sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Reha-Klinik auf Neurodermitis, Psoriasis und Co. spezialisiert ist und am Wunschort (z. B. am Meer) liegt.

Eine Rehamaßnahme dauert in der Regel drei Wochen, kann auf Antrag aber verlängert werden, falls ein Arzt in der Reha die medizinische Notwendigkeit der Verlängerung attestiert.

Antragsteller sollten sich trotzdem darauf einstellen, dass der Kostenträger den Erstantrag ablehnt. Nicht wenige Anträge werden erst nach einem Widerspruch bewilligt, in dem die Antragsteller erneut begründen (mithilfe des Arztes), warum die Reha notwendig ist. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach dem ablehnenden Bescheid beim Kostenträger eingehen. Auch wenn der Träger den berechtigten Wunsch nach einer besonderen Klinik ablehnt, ist es möglich, dagegen Widerspruch einzulegen.

Was passiert bei der Reha?

Eine Reha zur Behandlung einer Hauterkrankung hat zum Ziel, den Zustand der Haut zu bessern und erneuten Problemen vorzubeugen. Zudem werden u. U. gleichzeitig bestehende seelische Probleme mitbehandelt. Bei der medizinischen Rehabilitation von Psoriasis gehören deshalb u. a. die Feststellung des Hautzustands und ein Überdenken der bisherigen Medikation, Patientenschulungen zur Hautpflege, die Balneotherapie, eine Klimatherapie bei Psoriasis sowie u. U. eine Ernährungstherapie sowie eine psychologische Behandlung oder Beratung zu den am häufigsten durchgeführten Maßnahmen. Auch Stressbewältigung sowie Sport- und Bewegungskurse stehen häufig auf dem Programm. Die Reha soll die Betroffenen zudem in die Lage versetzen, die erlernten Strategien auch zu Hause umzusetzen.

Sinnvolle Anwendungen

Zu Beginn einer Reha erstellen die behandelnden Ärzte nach Absprache mit dem Patienten einen Behandlungsplan. Damit dieser auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird, sollten Patienten von vornherein mitteilen, ob sie z. B. eher der sportliche Typ sind oder ein großes Bedürfnis nach Ruhe haben. Zwar ist Bewegung immer ein wichtiger Bestandteil einer Reha, doch ist es wichtig zu wissen, ob Sport einen kleineren oder größeren Anteil der Therapie ausmachen soll.

Daneben gibt es zahlreiche medizinische und psychologische Anwendungen, aus denen die geeignetsten ausgewählt werden. Dazu gehören u. a.:

  • Therapie mit UV-Strahlung
  • Balneotherapie (Badetherapie), bei der bei chronischen Hauterkrankungen oft Meerwasser und weitere Zusatzstoffe (etwa Gerbstoff) zum Einsatz kommen
  • medizinische Behandlung, bei der u. a. die Medikation sowie weitere Therapiemaßnahmen auf den Prüfstand kommen und bei Bedarf angepasst werden
  • Hautpflege
  • Patientenschulungen
  • psychotherapeutische Beratung bei seelischen Problemen
  • Erlernen von Entspannungsmethoden zur Stressbewältigung
  • Stressbewältigungstherapie

Auch eine Ernährungstherapie kann Teil der Reha sein. Dazu gehören:

  • spezifische Ernährungsberatung (Einzel)
  • bei Bedarf spezielle Kostformen (z.B. Eliminationsdiät, Basisdiät u. ä.)
  • ggf. Lehrküche

Die Reha hat nicht nur zum Ziel, das Hautbild anhaltend zu bessern, sondern auch Bewältigungsstrategien für die Krankheit im Alltag an die Hand zu geben.

Quellen:
allergikus 1/2019
allergikus 2/2017

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