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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Diese Rechte haben Patient*innen

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Rechten und Pflichten zwischen Patient*innen und Behandelnden. Durch dieses sogenannte Patientenrechtegesetz soll die Stellung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem gestärkt werden, so die Deutsche Krebshilfe. Die Zusammenarbeit zwischen Patient/Patientin und Ärzt*innen gleichberechtigt und auf Augenhöhe erfolgen. Grundlage hierfür ist ein Behandlungsvertrag zwischen Patient/Patientin und Arzt/Ärztin.

 

Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten? Laut Deutscher Krebshilfe sind dies:

·         Recht auf Aufklärung und Beratung

·         Recht auf eine zweite ärztliche Meinung unter bestimmten Voraussetzungen

·         Recht auf eine angemessene und qualifizierte Versorgung

·         Recht auf Selbstbestimmung

Recht auf Vertraulichkeit
Recht auf eine freie Arztwahl
Recht auf Einsicht in die Patientenakte
Recht auf Dokumentation und Schadensersatz im Falle eines Behandlungsfehlers

Aufklärungsgespräche müssen verständlich sein

Zur Aufklärung und Beratung gehören beispielsweise, dass Ärztinnen und Ärzte mit ihren Patientinnen und Patienten ein ausführliches und verständliches Gespräch darüber führen, welche Untersuchungen notwendig sind, wie die Diagnose lautet oder wie die Behandlung aussieht. Zudem muss ein solches Gespräch rechtzeitig erfolgen, so die Deutsche Krebshilfe. Laut Bundesministerium für Justiz ermöglicht nur eine solche umfassende Aufklärung, dass Patientinnen und Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben können. So gehören zu einem Aufklärungsgespräch auch die notwendigen Informationen über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen.

Eine zweite Meinung einholen

Das Recht auf eine zweite Meinung ist ebenfalls im Patientenrechtegesetz festgehalten. Dies kann unter bestimmten Umständen greifen, so die Deutsche Krebshilfe. Die Kosten hierfür sollte man vorab mit der Krankenkasse abklären. Speziell für Menschen mit Krebs gibt es die Möglichkeit, sich über das Zweitmeinungsportal www.krebszweitmeinung.de eine Zweitmeinung einzuholen, so die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), z. B. in einem von der DKG zertifizierten Zentrum. Das Portal hat mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen Verträge geschlossen, damit die Kosten direkt abgerechnet werden können. Sollte die eigene Kasse nicht dabei sein, ist es möglich, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Dokumentation einsehen

Ein weiteres Patientenrecht ist Akteneinsicht. Patientenakten müssen sorgfältig und vollständig dokumentiert werden. Alle Befunde, Eingriffe, Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen müssen darin zu finden sein. Patientinnen und Patienten haben das Recht, diese Akte einzusehen und zu kopieren. Dies ist auch wichtig bei etwaigen Behandlungsfehlern.

Quelle: Befund Krebs 3/2023

22.03.2024
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