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Psychische Aspekte

Psychische Aspekte sind ein wichtiger Bestandteil der Frauengesundheit. Sollte die psychische beziehungsweise seelische Gesundheit beeinträchtigt sein, kann dies auch Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit haben.

Frauengesundheit Psychische Aspekte
© iStock - Brezina

In Mutter-Kind-Kuren Kraft tanken

Erschöpfung ade!

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Familien vor Herausforderungen. Um den Anforderungen von Arbeitgeber, Kindergarten, Schule und Hausarbeit … gleichermaßen gerecht werden zu können, muss der Familienalltag gut organisiert sein. Das bedeutet für viele Mütter (und Väter): ein Leben unter ständigem Zeitdruck, das ihnen körperlich – und auch emotional – vieles abverlangt. Rund 2/3 der Väter und 3/4 der Mütter empfinden diesen Zeitdruck als Belastung, eine Belastung, die krank machen kann.

Einen Ausweg aus diesem Teufelskreis bieten Mutter-Kind-Kuren. Hier können Frauen und ihre Kinder gleichermaßen zur Ruhe kommen, den Akku wieder aufladen und neue Strategien entwickeln, den Alltag zu meistern.

Symptome während der Kur behandeln

Neben dem Zeitdruck macht rund der Hälfte der Mütter vor allem die Vereinbarkeit von Arbeitsstelle und Familienleben zu schaffen. Rund ein Drittel von ihnen haben außerdem Probleme mit der Kindererziehung. Bei fast allen Müttern, die eine Kur antreten, haben die alltäglichen Belastungen zu psychischen Problemen geführt, wie etwa Angststörungen, Erschöpfungszuständen oder depressiven Verstimmungen. Zudem können auch Migräne, Allergien oder Rückenschmerzen ein Hinweis auf eine Überlastung sein.

Diese und viele weitere Symptome und Erkrankungen können in einer Mutter-Kind-Kur, die meist drei Wochen dauert, behandelt werden. Mütter, bei denen der Arzt eine Kur befürwortet, können einen Antrag stellen. Kinder (bis zwölf Jahre) dürfen die Mutter grundsätzlich begleiten, wenn sie Zuhause während ihrer Abwesenheit nicht versorgt werden können oder wenn die Trennung nicht zumutbar ist. Außerdem haben sie einen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, wenn sie selbst einer Behandlung bedürfen.

Die Antragsunterlagen können bei der Krankenkasse angefordert werden. Darüber hinaus halten viele Beratungsstellen für Mütter diese Unterlagen bereit. Der Hausarzt füllt dann den Antrag und die notwendigen Atteste aus, die an die Krankenkasse gesendet werden. Falls nötig, wird der Antrag durch ein Attest des Kinderarztes ergänzt.

Wunschklinik im Antrag angeben

Bereits bei der Antragsstellung können Mütter eine Wunschklinik angeben (Wunsch- und Wahlrecht). Beratungsstellen helfen in der Regel dabei, eine für Mutter und Kind/Kinder geeignete Klinik zu finden, deren Angebote an die speziellen Bedürfnisse der Familie angepasst sind.

Sie stehen Frauen auch zur Seite, wenn die Kur zunächst von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Betroffene können dann Widerspruch einlegen. Rund 2/3 dieser Widersprüche haben Erfolg. Wichtig ist, die Frist einzuhalten, in der der Widerspruch erfolgen muss. Die Fristangabe ist üblicherweise auf dem Ablehnungsbescheid enthalten. Erfolgt der Widerspruch nicht in der angegebenen Frist, ist die Ablehnung wirksam.

Neben der Kostenzusage durch die Krankenkasse entscheidet der freie Platz in der gewünschten Einrichtung, wann die Kur angetreten werden kann. Wer ein Schulkind hat und in der Ferienzeit eine Mutter-Kind-Kur durchführen möchte, sollte mindestens ein halbes Jahr vorher einen Antrag stellen. Auch Mütter mit Kindern im schulpflichtigen Alter können in der Schulzeit in der Regel eine Kur antreten, denn viele Einrichtungen bieten auch Unterricht während des Kuraufenthaltes an, den sie häufig gemeinsam mit der Schule des Kindes koordinieren.

Quelle: Deutsches Magazin für Frauengesundheit 2/2019

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