Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.
MS-Patient*innen auf dem Land, die etwa ein zertifiziertes MS-Zentrum aufsuchen möchten, müssen häufig viele Kilometer zurücklegen, um ihre ärztlichen Termine wahrnehmen zu können. Im ländlichen Raum ist es zudem oft schwieriger, eine passende medizinische Versorgung zu finden.
Hilfestellung bei der Suche nach der passenden medizinischen Versorgung können die Landesverbände der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) bieten. Nicht nur die Beratungsstellen, an die sich die Mitglieder, aber auch Neu-Diagnostizierte wenden können, unterstützen MS-Kranke bei Fragen zur therapeutischen Versorgung, auch die Selbsthilfegruppen und Kontaktkreise der DMSG geben Auskunft.
Es ist dafür nicht nötig, eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe persönlich aufzusuchen, es lassen sich auch telefonische oder Online-Beratungsgespräche vereinbaren. In vielen Regionen gibt es zudem sogenannte Peer-Beratungen, bei denen Erkrankte sich mit anderen MS-Betroffenen austauschen. Denn wer selbst erkrankt ist, kann oft Auskunft über die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in der jeweiligen Region geben.
Auch das auf der Website der DMSG (www.dmsg.de) zu findende Klinik- und Praxenverzeichnis, mit dessen Hilfe Betroffene nach zertifizierten MS-Zentren in der eigenen Region suchen können, unterstützt MS-Kranke beim Auffinden der passenden Praxis. Auch Empfehlungen von Allgemeinmediziner*innen können eine Hilfestellung sein.
Wenn Personen von Bewegungsstörungen betroffen sind, die das Führen eines Fahrzeugs oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschränken, oder im ländlichen Raum leben, wo der ÖPNV nicht gut ausgebaut ist, können Angehörige oder Bekannte gebeten werden, Fahrdienste zu übernehmen. Doch auch das ist nicht immer möglich, da oft viele Stunden für den Besuch einer fachärztlichen Praxis aufgewandt werden müssen.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 3 bis 5) vorliegt und bei Pflegegrad 2 die Mobilität dauerhaft beeinträchtigt ist, zahlen die Krankenkassen die Kosten für die Fahrt mit einem Taxi auch zu ambulanten und nicht nur zu stationären Behandlungen bzw. medizinischen Terminen. Das Gleiche gilt bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung.
Der Besuch der ärztlichen Praxis muss medizinisch notwendig sein und von der Praxis bestätigt werden. Einen Eigenanteil müssen Betroffene in der Regel jedoch zahlen: pro Fahrt in Höhe von mindestens fünf, maximal zehn Euro.
Manche DMSG-Landesverbände bieten ebenfalls Fahrdienste an und berechnen dafür Kilometergeld. Daneben gibt es die Möglichkeit, über Selbsthilfegruppen oder Kontaktkreise der DMSG private Fahrdienste oder Fahrgemeinschaften einzurichten.
Vor dem Besuch einer ärztlichen Fachpraxis oder eines zertifizierten MS-Zentrums sollten sich an MS Erkrankte genau überlegen, was ihnen beim Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin wichtig ist. Zuvor den Stand der Beschwerden zu dokumentieren, welche wann im Laufe des Tages oder permanent auftreten, kann ebenfalls wichtig sein, um z. B. zu erkennen, ob es weiteren Therapiebedarf gibt.
Für die Dokumentation können sich Betroffene die von der DMSG entwickelte App „MS Tagebuch“ kostenlos für ihr Smartphone herunterladen, sodass sie die Informationen parat haben. Daneben sollten sie sich Fragen, die sie beim Arztbesuch stellen wollen, zuvor notieren, um nichts zu vergessen.
Quelle: Befund MS 4/2023