Eine zu hohe Dosis an UV-Strahlen kann – verteilt über viele Jahre – die Entstehung von Hautkrebs begünstigen. Man unterscheidet zwischen weißem und schwarzem Hautkrebs.
Bei der Hautkrebsvorsorge sucht der Hautarzt oder speziell geschulte Hausärzte die Haut des ganzen Körpers einschließlich der Kopfhaut nach auffälligen Muttermalen ab. Dabei wird unter anderem nach der ABCDE-Regel vorgegangen: A steht dabei für Asymmetrie. Ist ein Muttermal besonders ungleichmäßig geformt oder ist es unterschiedlich dick, kann dies ein Merkmal für Hautkrebs sein.
Auch B, die Begrenzung, kann Aufschluss über das Vorliegen von Hautkrebs geben – franst das Muttermal aus oder ist es auf andere Art und Weise unscharf begrenzt, ist es zumindest auffällig.
C steht für die Colorierung – hat sich die Farbe eines Muttermals im Verlauf der Zeit geändert (was nur der Patient selbst sagen kann) oder weist es eine besonders dunkle oder ungewöhnliche Farbe auf, kann auch das auf Hautkrebs hindeuten.
Einem Muttermal muss auch dann besondere Beachtung geschenkt werden, wenn D, der Durchmesser, größer als sechs Millimeter ist. E bedeutet Entwicklung. Verändert sich ein Muttermal, d. h. wird es größer oder hat es im Lauf der Zeit zu bluten begonnen, liegt ebenfalls eine Auffälligkeit vor.
Daneben achtet der Haut- oder Hausarzt noch darauf, ob es Muttermale gibt, die sich in ihrem Aussehen von allen anderen unterscheiden. Auch das kann auf Hautkrebs hindeuten. Sollte ein Muttermal auffällig sein, wird der Arzt es entfernen und auf Krebszellen untersuchen lassen.
Quelle: Patient und Haut 1/2020