Kontakt 02202 18898-0 | info@curado.de
Menu
Curado Search
Sie sind hier: Startseite  »  Krankheiten  »  Allergien und Unverträglichkeiten  »  Lebensmittelallergie  »  Ernährungsberatung für Menschen mit Allergien und Intoleranzen

Lebensmittelallergie

Reagiert der Körper nach dem Verzehr eines bestimmten Nahrungsmittels (z. B. Nüsse oder Schalentiere) mit juckendem Hautausschlag, Übelkeit, Atemnot oder Durchfall kann eine Allergie die Ursache sein.

Lebensmittelallergie
© iStock - beats3

Ernährungsberatung für Menschen mit Allergien und Intoleranzen

Menschen mit Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen müssen i. d. R. auf bestimmte Nahrungsmittel völlig verzichten, um symptomfrei zu werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass sie – z. B. bei Zöliakie – u. U. ihre Ernährung umstellen müssen, was zu Problemen mit einer angemessenen Nährstoffversorgung führen kann. Wer von einer Laktoseintoleranz betroffen ist, muss z. B. lernen, den täglichen Kalziumbedarf auf andere Weise als durch Milchprodukte zu decken.

Hilfestellung kann eine Ernährungsberatung bei speziell geschulten und zertifizierten Diplom-Ökotrophologen und Ernährungstherapeuten bieten. Bei Allergien und Nahrungsmittelintoleranzen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen meist einen Teil der Kosten, da die Ernährungsberatung medizinisch notwendig ist. Letzteres muss der behandelnde Arzt bescheinigen.

Wie läuft eine Ernährungsberatung ab?

Eine Ernährungsberatung ist insbesondere bei Allergien und Intoleranzen immer eine individuelle Angelegenheit. Dennoch gibt es einige Gemeinsamkeiten. Zunächst findet i. d. R. ein sog. Anamnesegespräch statt, in dem Betroffene über ihr Ernährungsproblem sprechen und häufig zugleich messbare Daten, z. B. Gewicht, Body-Mass-Index oder Blutwerte, erfragt oder ermittelt werden, um die Ernährung gezielt anpassen zu können. In diesem Erstgespräch geht es auch darum, dass der Therapeut die Vorlieben und Abneigungen der Betroffenen ermittelt bzw. erfragt und wie bisher mit der Krankheit umgegangen wurde. Denn für den Erfolg eines individuell zugeschnittenen Ernährungsprogramms kommt es u. a. auch darauf an, dass Betroffene die Vorschläge akzeptieren und sie problemlos in ihren Alltag integrieren können. Oft müssen sie daher vor dem Aufstellen eines Ernährungsplans ihr eigenes Essverhalten zunächst protokollieren, damit die Therapeuten einen genaueren Einblick erhalten.

Im Anschluss wird das Ernährungsprogramm vom Ernährungsberater ausgearbeitet. Dieses enthält einen individuellen Ernährungsplan, z. T. mit Rezepten, Informationen rund um die jeweilige Allergie oder Intoleranz, Tipps, wie sich Nahrungsmittel bei der Zubereitung von Speisen leicht durch andere ersetzen lassen, oft auch einen Trinkplan und bei Bedarf – z. B. bei Über- oder Untergewicht – auch ein Gewichtsdatenblatt. Berater gehen dabei auf individuelle Vorlieben sowie Lebensumstände ein. Denn ein Ernährungsplan ist nur dann gelungen, wenn er von Betroffenen auch umgesetzt werden kann.

Danach beginnt die eigentliche Arbeit für Betroffene: die Umsetzung des Ernährungsprogramms. Nach einiger Zeit der Ernährungsumstellung sollte ein weiteres Beratungsgespräch stattfinden, in dem Betroffene sowohl ihre Erfolge als auch Probleme mit dem Ernährungsplan thematisieren. Auf diese Weise lässt sich das Ernährungsprogramm noch stärker an die Bedürfnisse anpassen. Das ist wichtig, damit die Ernährungsumstellung dauerhaften Erfolg hat. Eine erneute Beratung kann auf Wunsch jederzeit vereinbart werden.

Voraussetzungen für eine Beratung

Fürs Gelingen einer Ernährungsberatung ist wichtig, dass sich Menschen mit Allergien bzw. Nahrungsmittelintoleranzen auf sie einlassen. Das fällt manchen schwer, denn Ernährung ist ein Thema, in das sich viele nicht gern hineinreden lassen bzw. bei dem es nicht leicht ist, eingefahrene, erlernte Muster zu durchbrechen. Deshalb erfordert eine Ernährungsberatung immer auch eine gewisse Offenheit von Betroffenen, selbst wenn die Therapeuten sich bemühen, so weit wie möglich auf die Wünsche einzugehen. Bei Nahrungsmittelintoleranzen (z. B. Laktose- oder Fruktoseintoleranz) ist es u. U. möglich, bestimmte Mengen des unverträglichen Stoffes in die Nahrung zu integrieren. Auch über diese Möglichkeiten werden Betroffene in der Ernährungsberatung informiert.

Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Bislang übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen i. d. R. nur einen Teil der Kosten eine Ernährungsberatung – und auch nur dann, wenn der Arzt die Maßnahme verordnet hat, sie also medizinisch notwendig ist. Wie hoch diese Erstattung im Einzelfall ist, müssen Betroffene bei ihrer Krankenkasse erfragen. Bevor jedoch die Maßnahme beginnt, müssen gesetzlich Versicherte mit ihrer Krankenkasse absprechen, ob diese die Kosten für die ausgewählte Beratung erstattet. Denn die Krankenkassen legen für die Beratung bestimmte Qualitätskriterien fest, die erfüllt werden müssen. Das bedeutet für Menschen mit Allergien und Intoleranzen u. U., dass es eine Zeit lang dauern kann, bis die Beratung startet. Allerdings darf sich die Krankenkasse nach § 13 Sozialgesetzbuch V (SGB) mit der Bewilligung im Regelfall nur drei Wochen Zeit lassen. Sollte vorab die Stellungnahme eines Gutachters notwendig sein, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen. Danach, so das SGB, gilt die Leistung als genehmigt, wenn die Krankenkasse keinen ausreichenden Grund vorlegt, die Maßnahme abzulehnen.

Quelle: allergikus 1/2018

Copyrights © 2024 GFMK GMBH & CO. KG