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Augen Laser Therapie

Mit einer Augen-Laserbehandlung lassen sich Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Stabsichtigkeit korrigieren. Die Augenärzte beziehungsweise -chirurgen verändern dabei die Brechkraft des Auges.

Augen Laser Therapie
© iStock - bojanstory

Augen Laser Therapie

Mit einer Augen-Laserbehandlung lassen sich Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Stabsichtigkeit korrigieren. Die Augenärzte beziehungsweise -chirurgen verändern dabei die Brechkraft des Auges. Im Idealfall benötigen die Betroffenen danach keine Sehhilfe mehr – oder zumindest eine Sehhilfe mit einer geringeren Stärke. Mithilfe des Lasers wird dabei Gewebe abgetragen und die Hornhautkrümmung verändert. Am häufigsten wenden Augenärzte und -chirurgen das sogenannte LASIK-Verfahren (Laser-in-situ-Keratomileusis) an, um Brechkraftfehler zu behandeln. Bei Patienten mit sehr dünner Hornhaut kommt eher ein Verfahren namens LASEK (Laser Epitheliale Keratomileusis) zur Anwendung. Den Eingriff führt der behandelnde Arzt in etwa einer halben Stunde ambulant durch. Das Lasern selbst dauert dabei nur wenige Minuten.

Der behandelnde Arzt muss zunächst einige Untersuchungen durchführen, die der Augen-Laserbehandlung vorausgehen. Er misst den Druck und untersucht den Augenhintergrund. Der Augenarzt muss den Brechwert des Auges, den Pupillendurchmesser und die Struktur der Hornhautoberfläche sowie deren Dicke bestimmen. Diese und andere Daten werden benötigt, um die Operation maßgenau durchführen zu können. Oft kommen noch weitere Untersuchungen hinzu. Vor diesen Untersuchungen und dem Eingriff selbst müssen die Betroffenen eine Tragepause für ihre Kontaktlinsen einlegen. Die Länge der Pause hängt von der Art der Linsen ab und sollte mit dem Arzt individuell abgeklärt werden.

Direkt vor dem Eingriff wird das Auge gereinigt und örtlich betäubt. Vielen Betroffenen hilft außerdem die Gabe von Beruhigungs- oder Schmerztabletten. Nachdem der Operateur den betroffenen Bereich desinfiziert hat, setzt er einen Spreizer ein, das sogenannte Lid-Speculum. Dieses gewährleistet, dass das Auge während des Eingriffs geöffnet bleibt. Ein Saugring stellt zudem sicher, dass das Auge während der OP nicht seine Position verändert. Mit einem kleinen Schnitt in die obere Hornhaut erzeugt der Operateur eine Art Deckel, den sogenannten Flap, der sich aufklappen lässt. Unter diesem erfolgt dann der Eingriff selbst. Den Schnitt erzeugt der operierende Arzt in mit einem sehr feinen Operationsmesser, dem sogenannten Mikrokeratom oder mit einem Laser. Im nächsten, dem entscheidenden Operationsschritt, trägt der Arzt mit dem sogenannten Excimer-Laser eine bestimmte Schichtdicke der Hornhaut ab. Dazu verdampft der Laser computergesteuert und auf den Punkt genau Stück für Stück Gewebe. Ort, Größe und Tiefe der abgetragenen Hornhautfläche richten sich nach den in den Voruntersuchungen ermittelten Daten. Grob gilt: War der Patient vorher kurzsichtig, wird die Hornhaut in der Mitte abgeflacht. Bestand vorher Weitsichtigkeit trägt der Laser in der Regel im äußeren Bereich Hornhaut ab. Bei Stabsichtigkeit (Astigmatismus, unregelmäßig gekrümmte Hornhaut) erfolgt eine Korrektur der Wölbung insgesamt. Nach diesem Eingriff klappt der Operateur das Hornhautdeckelchen wieder zu, das nun die Stelle des Eingriffs schützt.
Zwar erfolgt diese Operation in der Regel ambulant, trotzdem sollte man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen: Zunächst muss sich der Patient abholen lassen und darf für mindestens einen Tag kein Auto mehr fahren oder Maschinen bedienen. In den Tagen nach der Operation sollte er sich nicht an den Augen reiben, keine großen körperlichen Anstrengungen auf sich nehmen, staubige Umgebung vermeiden, kein Schwimmbad besuchen oder Kosmetika verwenden, die die Augen reizen könnten. Wichtig ist auch, dass der Patient den Therapieplan des Arztes genau befolgt, also Medikamente wie etwa Augentropfen vorschriftsmäßig anwendet und Kontrolluntersuchungen in den vorgeschriebenen Abständen vornehmen lässt. Normalerweise stabilisiert sich die Sehfunktion innerhalb von drei Monaten nach der Operation.

Nicht jede Fehlsichtigkeit lässt sich mit Augen-Lasertherapie behandeln: So ist bei Kurzsichtigkeit mit Lasik eine Korrektur nur bis zu maximal -10 Dioptrien möglich, bei Weitsichtigkeit nur bis zu drei Dioptrien. Stabsichtigkeit kann bei bis zu –4 Dioptrien noch behandelt werden. Zudem sollten Patienten diesen Eingriff nur vornehmen lassen, wenn die Brechkraft ihrer Augen stabil bleibt, das heißt: Patienten unter 21 Jahren oder Patienten, deren Augenbrechkraft sich in den letzten zwei Jahren verändert hat, sollten besser nicht operiert werden. Auch einige Augenkrankheiten wie Grauer Star, chronischen Hornhauterkrankungen oder auch Allgemeinerkrankungen wie Diabetes mellitus oder Immunerkrankungen gelten als Kontraindikationen für diesen Eingriff, genauso wie Schwangerschaft und Stillzeit.

Wie jeder operative Eingriff ist auch die Korrektur mittels Augen-Lasertherapie mit Risiken und Nebenwirkungen behaftet. So ist in den ersten Tagen nach dem Eingriff damit zu rechnen, dass das Sehvermögen reduziert ist. Auch Schmerzen können auftreten. Viele Patienten haben in den Folgemonaten mit trockenen Augen zu kämpfen. Manchmal gehört auch eine Narbenbildung der Hornhaut zu den Nebenwirkungen. Möglich ist auch, dass sich der Operationserfolg teilweise zurückbildet. Manche Patienten erfahren eine Verschlechterung des Sehvermögens in der Dämmerung und im Dunkeln, nehmen nicht vorhandene Schattenbilder oder Lichteffekte wahr. Extrem selten sind auch Infektionen oder eine Verringerung des Sehvermögens insgesamt. Nach LASIK kann es in extrem seltenen Fällen durch Reiben des Auges zu einer Verschiebung des oben beschriebenen Hornhautdeckelchens kommen. Auch können Zellen der obersten Hornhautschicht unter das Hornhautdeckelchen einwachsen. Beide möglichen Nebenwirkungen müssten dann operativ wieder korrigiert werden. Wenn beide Augen behandelt werden sollen, erfolgt dies in der Regel an zwei unterschiedlichen Terminen und nicht in einer Sitzung. Daher kann es in der Zeit zwischen den beiden Eingriffen zu Problemen des beidäugigen Sehens kommen.

Während die Gesetzlichen Krankenkassen die Sehkorrektur mit Brille oder Kontaktlinsen bezahlen, gilt dies nicht für die operative Korrektur. Das heißt, dass die Patienten den Eingriff und eventuell nachfolgende Behandlungen aus eigener Tasche finanzieren müssen. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arzt nicht ausstellen: Dieser Eingriff gilt – zumindest bei einem Verlauf ohne Komplikationen – als selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit.

Iris Schaper

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