Kontakt 02202 18898-0 | info@curado.de
Menu
Curado Search
Sie sind hier: Startseite  »  Ratgeber  »  Therapien  »  Psychotherapie

Psychotherapie

Unter Psychotherapie fasst man alle psychologischen Verfahren zusammen, die Erkrankungen und Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens behandeln sollen.

Psychotherapie
© iStock - Antonio_Diaz

Psychotherapie

Hinter dem Begriff Psychotherapie verbergen sich die aus dem Griechischen stammenden Worte Psycho (Seele) und Therapía (behandeln, heilen). Unter Psychotherapie fasst man alle psychologischen Verfahren zusammen, die Erkrankungen und Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens behandeln sollen. Normalerweise gilt als Mindestvoraussetzung für eine Psychotherapie, dass die Patienten einen entsprechenden Leidensdruck verspüren. Als Ausnahme gilt, wenn die Störung für den Betroffenen selbst nicht mit Leiden verbunden ist, aber andere Menschen dadurch gefährdet sind. Trotzdem ist eine Psychotherapie dann am erfolgversprechendsten, wenn die Betroffenen ausreichend motiviert sind. Man unterscheidet eine große Anzahl unterschiedlicher psychotherapeutischer Verfahren und Methoden. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten zurzeit die Kosten für folgende Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die analytische Psychotherapie. Alle drei Therapieformen arbeiten kommunikativ, also mithilfe von Gesprächen. In der Verhaltenstherapie werden diese auch durch praktische Übungen ergänzt. Die analytische Psychotherapie geht auf Sigmund Freud zurück und ist die älteste Form der Psychotherapie. Dabei geht es vor allem um aktuelle und lange zurückliegende Konflikte und Traumata. Der Patient durchlebt während der Therapie die Konflikte erneut, um sie anschließend zu verarbeiten. Die Probleme werden im Gespräch gemeinsam mit der Therapeutin/dem Therapeuten bearbeitet, häufig angewandte Methoden sind dabei die Traumdeutung und freie Assoziation. Im Unterschied zu den trainierenden Verfahren wie etwa der Verhaltenstherapie handelt es sich hier um ein aufdeckendes Verfahren. Die Patienten sollen ein vertieftes Verständnis der Ursachen für ihr Leiden entwickeln, und sich Verdrängtem bewusst werden, um den Heilungsprozess in Gang zu setzen. Die Behandlung findet in der Regel mehrmals wöchentlich und meist im Liegen statt. Die Krankenkasse übernimmt bei der analytischen Psychotherapie bis zu 300 Stunden.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine etwas jüngere Therapieform, die sich aus der psychoanalytischen Therapie entwickelt hat. Ähnlich wie diese geht sie davon aus, dass unser Fühlen, Denken und Handeln unbewussten Einflüssen unterliegt. Unbewusste Konflikte belasten Gefühle und Verhalten so stark, dass die Betroffenen seelische und körperliche Symptome ausbilden und darunter leiden. Der wesentlich Unterschied zur psychoanalytischen Therapie liegt in den veränderten Behandlungsbedingungen: So finden normalerweise nur ein bis zwei Sitzungen pro Woche statt und die Therapie erfolgt im Sitzen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten von bis zu 100 Stunden. Eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie kann zwischen drei Monaten und zwei Jahren dauern. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist die am häufigsten erbrachte Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung.

Im Gegensatz zu den beiden obigen Therapieformen handelt es sich bei der Verhaltenstherapie um eine gedanken- und handlungsorientierte Therapieform. Im Mittelpunkt stehen daher nicht so sehr das Unbewusste oder die Konflikte aus der Vergangenheit, sondern konkrete aktuelle Probleme und ihre Lösung. Die Verhaltenstherapie hat sich aus dem US-amerikanischen Konzept des Behaviourismus entwickelt. Getreu dem problembezogenen Ansatz geht man hier davon aus, dass Menschen Verhalten erlernen und unerwünschte Denk- und Verhaltensweisen daher auch wieder verlernen, neu erlernen oder umlernen können. Ziel ist es, negative Denk- und Verhaltensmuster durch positive zu ersetzen. Gerade wegen der starken Handlungsorientierung dieser Therapieform ist viel aktive Mitarbeit von den Patienten gefordert: Aufzeichnungen über den Tagesverlauf, Hausaufgaben, das Erlernen und Einüben von Entspannungsmethoden, Rollenspiele oder Problemlösungstrainings sind nur einige der praktischen Übungen, die auf den Patienten zukommen können. Verhaltenstherapeutische Verfahren sind im Vergleich zu tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren relativ kurz: Meist reichen zwischen 10 und 30 Sitzungen aus.

Wer Anzeichen einer psychischen Erkrankung verspürt beziehungsweise unter psychischen Problemen zu leiden hat, kann sich an einen Arzt oder direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Gesetzlich Versicherte sollten einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung kontaktieren. Dieser stellt aufgrund der Beschwerden und Symptome eine Diagnose. Am häufigsten werden Angststörungen und Depressionen diagnostiziert: Etwa ein Zehntel der Bevölkerung erkrankt irgendwann im Laufe des Lebens an einer Angststörung, ein ähnlicher Prozentsatz gilt für Depressionen. Für welche Therapieform und vor allem welchen Therapeuten man sich entscheidet, hängt ganz besonders von einem positiven und vertrauensvollen Verhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut ab. Dies gilt als die wichtigste Voraussetzung für den Therapieerfolg. Um Verfahren und Therapeuten beurteilen zu können, dürfen gesetzlich Versicherte daher Probesitzungen in Anspruch nehmen: Pro Therapeut stehen den Betroffenen bei Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bis zu fünf Probesitzungen zu, bei der analytischen Psychotherapie sogar bis zu acht Probesitzungen. Mithilfe der Probesitzungen kann der Psychotherapeut die Diagnose stellen und anschließend eine bestimmte Anzahl an Sitzungen beantragen. Bei Therapeuten, die nicht gleichzeitig Ärzte sind, muss zudem ein Arzt kontaktiert werden. Dieser untersucht unter anderem, ob die psychischen Beschwerden eventuell körperliche Ursachen haben und erstellt den so genannten ärztlichen Konsiliarbericht.

Viele große Studien und Meta-Analysen belegen die Wirksamkeit von Psychotherapie. Trotzdem kann es auch in Einzelfällen zu Therapieschäden kommen. Das heißt, dass ein Patient sich nach der Therapie schlechter fühlt als zuvor oder keine Verbesserungen verspürt. Die Rate für Psychotherapieschäden liegt bei etwa zehn Prozent.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie, wenn der Psychotherapeut über eine Kassenzulassung verfügt und beim Patienten eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt wird. Bei den Krankenkassen können Betroffene auf Anfrage auch eine Liste von Psychotherapeuten in ihrer Nähe abfragen. Auch der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat einen Psychotherapieninformationsdienst eingerichtet. Unter www.psychotherapiesuche.de können Interessierte nach Fachgebieten und Postleitzahlen geordnet Therapeutinnen und Therapeuten suchen.

Iris Schaper

Copyrights © 2024 GFMK GMBH & CO. KG