Die Plastische Chirurgie umfasst nicht nur viele verschiedene Bereiche, sondern verfolgt auch unterschiedliche Zwecke. Zum einen ist die Plastische Chirurgie rekonstruktiv ausgerichtet, zum anderen dient sie der Veränderung des Körpers nach ästhetischen Vorstellungen.
Bevor eine Brustvergrößerung vorgenommen werden kann, muss ein Beratungsgespräch mit dem Chirurgen stattfinden. Im Vordergrund der Beratung stehen vor allem die persönlichen Gründe für die Brustvergrößerung, aber auch die Wünsche der Patientin. Nicht alles, was operativ und medizinisch machbar ist, kann empfohlen werden. Einige Frauen wünschen eine Brustvergrößerung um mehrere Körbchengrößen. Das ist häufig aber schon aus anatomischen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich hat der Chirurg einen ästhetischen Blick für das richtige Maß und wird anatomische Gegebenheiten berücksichtigen. Das Ziel der Brustvergrößerung ist eine formschöne Silhouette. Die Größe der Brust nach der Operation muss im harmonischen Einklang mit den Körperproportionen stehen. Der Chirurg wird die Patientin diesbezüglich beraten. In vielen Kliniken kann anhand von moderner Computertechnik über Simulationen das voraussichtliche Ergebnis in Hinsicht auf gewünschte und empfohlene Größe und Form verdeutlicht werden. Einige Kliniken halten BHs mit einer Polsterung in der gewünschten Größe bereit, die von der Patientin ausprobiert werden können. So erhält eine Frau die Gelegenheit sich anzuschauen, wie ihre Silhouette nach der Operation wirken wird.
Auch die Aufklärung über die Operationstechniken, den Operationsverlauf und die anschließende Genesungsphase sind wichtige Bestandteile des Beratungsgesprächs. Eine Brustvergrößerung ist ein operativer Eingriff, der unter Vollnarkose durchgeführt wird, aus diesem Grund muss auch die Anästhesie besprochen werden. Der Chirurg wird Fragen stellen nach bisherigen Operationen und Vollnarkosen, sowie zu bisher bekannten Unverträglichkeiten gegen bestimmte Medikamente. Darüber hinaus muss die Patientin über die Details zur Genesungsphase, aber auch zur Pflege der Operationsnarben nach dem Eingriff gründlich aufgeklärt werden.
Abschließend wird in der Regel das Finanzielle geklärt. Ist die Brustvergrößerung medizinisch begründet, tragen die Krankenkassen die Kosten für den Eingriff, das Material und abschließende Genesungsmaßnahmen.
Wird die Operation aber auf eigenen Wunsch der Patientin aus rein kosmetischen Gründen durchgeführt, muss die Patientin die Kosten hierfür selbst tragen. Die Gesamtkosten setzen sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen: Den Implantaten selbst, den Operationskosten, den Kosten für die Anästhesie und den Kosten für die Nachsorge. Die Kosten für die Implantate sind abhängig von Hersteller, Größe und Verarbeitung und können sich stark unterscheiden. Die Kosten für den chirurgischen Eingriff und die Anästhesie sind hingegen abhängig von der Klinik, die ihre Preise selbst festlegen darf. Auch für die Nachsorge fallen Kosten an. Sie besteht aus einigen Tagen Klinikaufenthalt und der Betreuung und Verpflegung durch das Fachpersonal sowie die Kontrolluntersuchungen durch den Chirurgen zum Heilungsfortschritt und der Narbenentwicklung. Auch in diesen Kostenpunkten können die Preise stark schwanken. In diesem Sinne ist es kaum möglich, verbindliche Aussagen zu den Gesamtkosten zu treffen. Die Kosten liegen im Allgemeinen zwischen 4.000 und 8.000 Euro.
In vielen Kliniken werden inzwischen Finanzierungen für eine Brustvergrößerung angeboten. Zahlreiche Kliniken arbeiten hierfür mit Kreditinstituten zusammen, die sich auf Finanzierungen in medizinischen Fachgebieten spezialisiert haben. Die Klinik erhält auf diesem Weg den gesamten Rechnungsbetrag sofort, der Vertragspartner für die Patientin ist das Kreditinstitut. Oft ist es aber auch möglich, einfache Ratenzahlungen mit der Klinik direkt zu vereinbaren, auch hierzu können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Patientinnen ist deswegen angeraten, sich im Beratungsgespräch über die diesbezüglichen Möglichkeiten gründlich zu informieren.
Gerade in Hinsicht auf die Kosten wirken Angebote aus dem Ausland häufig sehr verführerisch auf Frauen, die eine Brustvergrößerung durchführen lassen möchten. Im Ausland wird der Eingriff inklusive der Implantate sehr häufig für Gesamtkosten zwischen 2.000 und 4.000 Euro angeboten.
Von solchen Angeboten ist jedoch dringend abzuraten. Der chirurgische und medizinische Standard, aber auch der Standard in der Anästhesie ist in Deutschland sehr hoch. Im Ausland hingegen ist mit zahlreichen Risiken zu rechnen, die sowohl während der Operation, als auch während der Genesungsphase und unter Umständen sogar Monate später auftreten können. Auch die Qualität der verwendeten Implantate steht in Deutschland außer Frage. Im Ausland ist auch dies leider nicht in jedem Fall gewährleistet.
Hinzu kommen die Haftungsrisiken. In Deutschland können Chirurg und Klinik für eventuelle Fehler haftbar gemacht werden. Im Ausland hingegen gestaltet sich die Haftungsfrage schwierig. Fällt das Ergebnis nicht aus wie gewünscht, wird die Brust durch den Eingriff verpfuscht, gibt es kaum Aussicht, eine Korrektur oder gar den Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Die Rechtslage ist hier sehr schwierig, Prozesse, die mit dem Ausland geführt werden müssen, sind häufig kaum bezahlbar. Letztlich betrifft dies aber nur die kosmetischen Ergebnisse. Wenn eine Operation verpfuscht wurde, kann dies auch ernsthafte, gesundheitliche Folgen mit sich bringen.
Monika Celik