Egal ob sehbehindert, schwerhörig oder auf den Rollstuhl angewiesen: Für Menschen mit Behinderungen ist das Reisen oft mit Schwierigkeiten verbunden.
Egal ob sehbehindert, schwerhörig oder auf den Rollstuhl angewiesen: Für Menschen mit Behinderungen ist das Reisen oft mit Schwierigkeiten verbunden. Es gibt jedoch viele Dienstleister, Reiseveranstalter, Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen, die sich der Barrierefreiheit verschrieben haben. Umfangreiche Informationen dazu gibt es bei der „Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V.“ (NatKo).
Wer mit dem eigenen Auto reist, muss sich nicht mehr um spezielle Umbauten am Fahrzeug kümmern, die auf die eigene Behinderung abgestimmt sind. Trotzdem gilt es vorher viele Fragen zu klären: Gibt es im anvisierten Reiseziel speziell gekennzeichnete Behindertenparkplätze? Dürfen diese mit einem deutschen Behindertenausweis genutzt werden? Reisende, die kein eigenes Auto mitbringen, können unter Umständen auf umgebaute Fahrzeuge von Autovermietungen oder Organisationen zurückgreifen. Wer in kein herkömmliches Taxi einsteigen kann, für den stehen in einigen Ländern spezielle Taxis beziehungsweise Fahrdienste zur Verfügung.
Das Reisen mit der Bahn ist für behinderte Menschen mit weniger Barrieren verbunden als früher: So gibt es etwa vor Ort an vielen Bahnhöfen in Deutschland Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Bahnhofsmission und der sozialen Dienste, die kostenlos weiterhelfen können. Fast alle größeren Bahnhöfe sind zudem mit Hubliften oder Rampen als Einstiegshilfe ausgestattet. Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn hilft Reisenden mit Behinderungen weiter. Grundsätzlich empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Sitzplatz zu reservieren, da die eigens auf behinderte Menschen abgestimmten Sitzplätze nur in begrenzter Anzahl vorhanden sind. Für Schwerbehinderte, die eine ständige Begleitung benötigen, reserviert die Bahn kostenlos ein oder zwei weitere Plätze. Die Mitnahme von Rollstühlen und anderen orthopädischen Hilfsmitteln ist genauso kostenlos wie etwa die Mitnahme eines Blindenhundes.
Behinderte Menschen sollten bei Flugreisen grundsätzlich schon bei der Reservierung im Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft die persönlichen Einschränkungen und Wünsche angeben. Dazu kann etwa der Wunsch gehören, im Rollstuhl abgeholt zu werden oder einen Blindenhund mitnehmen zu können. Auch Maße und Gewicht des Rollstuhls oder anderer Hilfsmittel sollte man vor Flugreisen rechtzeitig angeben. Mit welchem Service kann ich am Abflug- und am Zielflughafen rechnen? Wann sollte ich spätestens am Flughafen sein, um rechtzeitig abgefertigt werden zu können? All diese Fragen gilt es vor Flugreisen rechtzeitig zu klären.
Es gibt viele Hotels, die sich auf Touristen mit Handicaps eingerichtet haben. Trotzdem lohnt es sich, bezüglich der eigenen Behinderung konkret nachzufragen. So ist es für gehbehinderte Menschen wichtig, dass sich Hotel, Zimmer, Speisebereich und Sanitärräume stufenlos oder z. B. mit maximal einer Stufe erreichen lassen. Grundsätzlich sind Rotations- oder Drehtüren im Eingangsbereich ungünstig. Dies gilt sowohl für Geh- als auch Sehbehinderungen. Für Rollstuhlfahrer ist es wichtig zu wissen: Wie breit sind Flure, Fahrstühle, Durchgänge vor bzw. neben dem Bett, zum Bad? Ist ein Duschsitz vorhanden? Gibt es Tische im Gastronomiebereich, die sich mit dem Rollstuhl unterfahren lassen? Auf diese und andere Barrieren sollte man achten, um böse Überraschungen im Hotel zu vermeiden.
Inzwischen gibt es Hotels, die sich mit eigens ausgestatteten Zimmern auf die Bedürfnisse von Allergikern eingestellt haben. Diese Allergikerzimmer sind meist auf Hausstaub-, Tierhaarallergiker und/oder Menschen mit einer Chemikalienunverträglichkeit ausgerichtet. Bei ersteren ist es wichtig, dass spezielle Matratzen, waschbare Bettdecken und Kopfkissen, Vorhänge, sowie kochbare Bettwäsche die Vermehrung von Hausstaubmilben erfolgreich verhindern. Gleichzeitig sorgen Staubsauger mit speziellen Filtern dafür, dass bei der Reinigung kein zusätzlicher Hausstaub aufgewirbelt wird. Tierhaarallergiker sollten darauf achten, dass in diesem Hotel oder zumindest im Allergikerzimmer das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet ist. Für Menschen mit einer Chemikalienunverträglichkeit ist das Allergikerzimmer in Deutschland entsprechend den Richtlinien des Deutschen Allergie- und Asthmabundes eingerichtet. Zudem verzichtet das Personal bei der Reinigung des Allergikerzimmers auf bestimmte Chemikalien und Duftstoffe in den Reinigungsmitteln.
Viele Hotels stellen sich auch auf Gäste mit einer Lebensmittelunverträglichkeit ein. Am häufigsten sind Unverträglichkeiten gegenüber Laktose, also Milchzucker, Fruktose bzw. Fruchtzucker und die Zöliakie, also eine Unverträglichkeit gegenüber Gluten. Dieses kommt in Getreidesorten wie Weizen, Gerste und Roggen vor. Besonders Diätköche kennen sich mit dieser Problematik aus und können die Mahlzeiten speziell auf ihre Gäste zuschneiden.
Iris Schaper