Reagiert der Körper nach dem Verzehr eines bestimmten Nahrungsmittels (z. B. Nüsse oder Schalentiere) mit juckendem Hautausschlag, Übelkeit, Atemnot oder Durchfall kann eine Allergie die Ursache sein.
Menschen mit Nahrungsmittelallergien oder -intoleranzen befürchten manchmal, dass das Essen im Restaurant (oder an der Imbissbude) allergische oder Unverträglichkeitsbeschwerden auslösen könnte, weil nicht klar ist, welche Zutaten es enthält.
Doch dieses Risiko ist mittlerweile vergleichsweise gering, denn Restaurants, Kantinen und Imbisse müssen Speisen kennzeichnen, die die wichtigsten Allergene enthalten. Diese Kennzeichnung muss zwar nicht direkt auf der Speisekarte erfolgen, aber auf Nachfrage muss die Bedienung Auskunft darüber geben, ob z. B. die Spaghettisoße Sellerie oder ein anderes Allergen enthält. Auf Verlangen muss dem Gast diese Information auch schriftlich zugänglich gemacht werden. Das bedeutet für Restaurants, die in den Gerichten verwendeten Allergene zu dokumentieren bzw. bei wechselnden Tagesgerichten u. U. täglich eine neue Liste zu erstellen.
Zudem sollten Menschen mit Allergien bei der Entscheidung für eine Speisegaststätte wählerisch sein. Chinesische Restaurants beispielsweise verarbeiten häufig Erdnüsse und eignen sich daher u. U. weniger gut für Menschen mit einer Erdnussallergie. Menschen mit einer Allergie gegen Fisch oder Schalentiere hingegen sollten Fischrestaurants meiden. Auch Gaststätten, die dafür bekannt sind, viele verschiedene Nahrungsmittel in ihren Gerichten zu verarbeiten, sind nicht unbedingt allergikertauglich, da dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass in den Gerichten ein Allergen vorkommt.
Bei der Auswahl des geeigneten Restaurants hilft das Internet. Viele Gaststätten haben eine Website, auf der sie ihre Menükarte veröffentlichen. Allergiker können diese einsehen und danach entscheiden, ob sie das jeweilige Restaurant aufsuchen. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, das angepeilte Restaurant vor dem Besuch anzurufen und sich zu erkundigen, ob die Küche Rezepte für Allergiker eventuell leicht abwandeln kann. Schwierig ist ein Restaurantbesuch für Menschen mit Glutenunverträglichkeit, weil Restaurants i. d. R. nicht sicherstellen können, dass glutenfreie Speisen nicht vielleicht doch mit Gluten kontaminiert sind. Denn die wenigsten Gaststätten verfügen über getrennte Küchenbereiche und/oder Küchengeräte für die glutenhaltige und die glutenfreie Küche. Deshalb sollten Menschen mit Zöliakie dies vorab unbedingt erfragen. Nachfragen können Allergiker telefonisch beim Küchenchef auch, ob die Küche spezielle Gerichte für Menschen mit Allergien auf der Speisekarte bereithält.
Büffets, an denen sich jeder Restaurantgast bedienen kann, bieten zwar eine große Auswahl an Speisen, sie eignen sich jedoch eher weniger für Menschen mit Allergien. Einerseits, weil nicht immer auf den ersten Blick klar ist, mit welchen Zutaten die jeweiligen Gerichte gekocht wurden, andererseits, weil die einzelnen Speisen aufgrund der räumlichen Nähe leichter mit allergen wirkenden Zutaten verunreinigt werden können. Deshalb ist es für Allergiker und Menschen mit Nahrungsunverträglichkeiten oft sinnvoller, à la carte zu essen. Ist nicht klar, ob ein Gericht eine Zutat enthält, auf die der Restaurantgast allergisch oder mit einer Unverträglichkeit reagiert, sollte er sich bei der Bestellung an der Regel „So einfach wie möglich“ orientieren. Das bedeutet, ein Gericht oder mehrere verschiedene kleine Speisen zu bestellen, bei denen die Zutaten eindeutig festzustellen sind, z. B. einen Tomatensalat statt des Chef-Salats oder gebackene Kartoffeln statt der Herzoginkartoffeln. Mit Nahrungsmitteln, die frittiert wurden, sollten Allergiker vorsichtig sein, denn u. U. werden im gleichen Fett verschiedene Speisen zubereitet. Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie sollten beim Restaurantbesuch immer auch ihr Notfallset mit einem Antihistaminikum, einem Kortisonpräparat und einem Adrenalin-Autoinjektor bei sich tragen, für den Fall, dass sie trotz aller Vorsicht auf die Zutat eines Gerichts allergisch reagieren.
Quelle: allergikus 4/2015