Unter Lungenkrebs – geläufig ist auch der Begriff Bronchialkarzinom – versteht man die Neubildung bösartiger Zellen (maligne Neoplasie) im Lungengewebe bzw. in den unteren Atemwegen (Bronchien oder Bronchiolen).
In der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Zahl der Erkrankungen an Lungenkrebs (Bronchialkarzinomen) während der letzten 30 Jahre bei Männern vervielfacht. Leider nimmt diese Krebsart auch bei Frauen deutlich zu, was durch veränderte Rauchgewohnheiten bedingt ist. Weltweit sind 25 % der Karzinome Bronchialkarzinome. Eine Kampfansage durch die Gesundheitspolitik, Medizinischen Fachgesellschaften und die Medien ist angezeigt.
Die Vorsorge berücksichtigt die Erkenntnisse über die auslösenden Ursachen. Für die Entstehung von Krebserkrankungen der Lunge spielen von den Eltern geerbte Faktoren eine geringe, die erworbenen Einflüsse eine wesentliche Rolle. Von diesen Risikofaktoren ist der wichtigste der inhalative Nikotinmissbrauch (Zigarettenrauch). Das Risiko von Rauchern, ein Bronchialkarzinom zu entwickeln, beträgt in Abhängigkeit von der Anzahl der gerauchten Zigaretten pro Tag das 20 – 30fache des Nichtrauchers. Bei weniger als 10 % der Erkrankten kann kein Zusammenhang mit dem Rauchen festgestellt werden.
Alle Raucher sollten wissen: Zitat Krebs-Kompass: „Je größer die Anzahl der Jahre nach Einstellung des Rauchens, desto niedriger wird die Todes- rate an Bronchialkarzinomen. Sie nähert sich der normalen Sterblichkeitsrate etwa zehn Jahre nach Einstellung des Rauchens.“ Der Verzicht auf das Rauchen lohnt sich immer, da sich die durch das Rauchen deutlich eingeschränkte Lungenfunktion auch im bereits fortgeschrittenen Stadium noch verbessern kann.
Der Griff zur Light-Zigarette schützt nicht vor Bronchialkarzinomen, weil der Anteil an kanzerogenen Partikeln bei den Light-Zigaretten zwar reduziert, aber immer noch hoch genug ist, um ein hochsignifikantes Risiko zur Entwicklung des Bronchialkarzinoms darzustellen. Außer beim Rauchen können auch während der Berufsausübung schädliche Substanzen eingeatmet werden. Von Bedeutung sind Asbest, Arsen, Chrom, Nickel, aromatische Kohlenwasserstoffe und Radon (Bergbau). Asbestexposition und Rauchen erhöhen das Risiko, an einem Bronchialkarzinom zu erkranken. Nickel- und Chromteilchen stellen besonders für Pipelineschweißer ein erhöhtes Risiko dar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden bei der Metallschmelze an Hochöfen und auch in Gaswerken frei.
An einer Verbesserung des Arbeitsschutzes wird in diesen Betrieben ständig gearbeitet. Die Ernährung kann die Vorsorge unterstützen. Eine gesunde Ernährung u. a. reichlich Früchte und Gemüse sollen das Erkrankungsrisiko senken. Wissenschaftlich nicht vollständig geklärt ist, welche Rolle ein Vitamin A-Mangel beim Erkrankungsrisiko spielt.
Welche Symptome erfordern den Ausschluss oder Nachweis eines Bronchialkarzinoms?
Diese muss umfassend durchgeführt werden und folgende Fragen beantworten:
Für das Therapiekonzept sind der histologische Typ und die Klassifikation des Tumors wichtig. Histologisch unterscheiden wir 20 % kleinzellige und 80 % nicht-kleinzellige Bronchialkarzinome. Die Klassifikation umfasst: Grading (Malignitätsgrad) und die Ausbreitung des Tumors. Die Ausbreitung wird in der TNM-Formel zusammengefasst (Tumor, Nodus lymphaticus, Metastase), wobei T = Größe des Tumors, N = Zahl der befallenen Lymphknoten und M = Fernmetastasen beschreiben.
Wenn der Allgemeinzustand und die Atemfunktion des Patienten bekannt ist und keine generalisierte Metastasierung vorliegt (Stadium I und II), ist eine radikale Entfernung des Tumors mit kurativem Ansatz indiziert. Aufgrund der erhöhten Rückfallrate wird hierbei die Entfernung des betroffenen Lungenlappens der atypischen Ausschneidung vorgezogen. Eine systematische Lymphknotenentfernung wird bereits ab Lymphknoten-Stadium N1 empfohlen.
Der Einsatz der Strahlentherapie ist stark abhängig vom Stadium des Tumors. Verschiedene neuere Studien haben gezeigt, dass eine neoadjuvante Bestrahlung nur bei größeren Tumoren sinnvoll ist, wohingegen sich die Überlebensrate bei kleinen Tumoren (N0 und N1) signifikant verschlechtert. Im Allgemeinen dient die Strahlentherapie der Verkleinerung des Tumors. Sie kann auch in Verbindung mit der Operation und der Chemotherapie eingesetzt werden. So wurde in einer Phase II-Studie von 1999 mit simultaner Radiochemotherapie die 1-Jahres-Überlebensrate von bis zu 60 % der Probanden erreicht. Die alleinige Radiotherapie wird – trotz ermutigender Studienergebnisse in frühen Tumorstadien und der therapeutischen Option bei älteren, nicht für die Kombinationstherapie geeigneten Menschen – nicht als Standardtherapie empfohlen, da nur durchschnittliche (mediane) Überlebenszeiten von 12 – 13 Monaten erreicht werden. Bei lokalem Krankheitsrückfall dagegen ist die Strahlentherapie die primäre Behandlungsmethode, sofern noch weitere Bestrahlung möglich ist.
Sie ist besonders wirksam beim kleinzelligen Bronchialkarzinom, da hier eine frühzeitige Metastasierungstendenz besteht. Gute bis sehr gute Ergebnisse ließen sich in der Kombinationstherapie verschiedener Zytostatika der so genannten dritten Generation erreichen.
Die Monotherapie wird dagegen in der Regel bei Patienten eingesetzt, bei denen sich eine Kombinationstherapie wegen des schlechten Allgemeinzustands verbietet.
Die neoadjuvante Therapie zeigt bei T3-Karzinomen eine signifikante Verbesserung der Prognose, daher werden nun auch ansatzweise T2-Karzinome so behandelt.
Unter Verwendung von Chemotherapeutika der neuen Generation sind die bisherigen Ergebnisse vielversprechend. Auch hier gilt: Je fortgeschrittener der Tumor, desto besser sind die Ergebnisse bei der neoadjuvanten Kombination von Chemo- und Radiotherapie, gefolgt von einer Tumorresektion. Die postoperative Chemotherapie zeigte bisher in zahlreichen Studien keinen wesentlichen Benefit, so dass von ihrer Standardisierung derzeit eher abgeraten wird. In der Rezidivtherapie ist sie allerdings oftmals anstelle einer Bestrahlung oder bei erneuter Tumorprogression nach primärer Chemotherapie auch als secondline- Therapie angesagt.
Nach Abschluss der intensiven Tumorbehandlung beginnt die Nachsorge. Der Patient stellt die Frage, was kann er tun, um den Genesungsverlauf zu unterstützen und einen Rückfall zu verhindern. Die Nachsorge hat die Aufgabe den Patienten bei seinen physischen, psychischen und sozialen Problemen zu helfen. Außerdem müsste in dieser Betreuungsphase das Wiederauftreten der Krankheit rechtzeitig erkannt, Begleit- und Folgekrankheiten mitbehandelt werden.
Die Nachsorge sollte durchgeführt werden vom Hausarzt, von den behandelnden Onkologen und von Krebs-Rehakliniken. Hausarzt und Onkologe kontrollieren den Patienten nach etablierten Nachsorgeprogrammen. Die Krebs-Rehakliniken bieten dem Kranken die Möglichkeit zu einer Anschlussheilbehandlung nach Abschluss der intensiven Therapie.
In den folgenden Jahren bieten sie weiter die Möglichkeit zur physischen und psychischen Konditionierung des Kranken, zur Wissensverbesserung zu seinem Krankheitsbild. Ziele sind die Erhaltung seiner Erwerbstätigkeit bzw. bei fortgeschrittenen Prozessen oder älteren Patienten die Erhaltung der persönlichen Mobilität und die Vermeidung einer Pflegestufe.
Die Reha-Maßnahmen werden vom Patienten und behandelnden Arzt beim Rentenversicherungsträger, bei der Krankenkasse, im Falle der Berufserkrankung auch bei der Berufsgenossenschaft beantragt. Auch eine private persönliche Antragstellung an die Rehaklinik ist möglich. In letzterem Falle wird der Patient vor der Reha-Maßnahme über die Bedingungen und Kosten informiert. Während der Reha-Maßnahme erfährt der Patient komplexe Therapieprogramme, die pro Tag ca. fünf Anwendungen umfassen. Diese komplexen Behandlungsprogramme zur physischen und psychischen Stabilisierung und die Wissensvermittlung zum Krankheitsbild werden von den Patienten dankbar angenommen.
Prof. Dr. med. H. Konrad