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Zähne

Parodontitis, Karies oder Zahnfehlstellungen sind nicht nur unschöne Beeinträchtigungen, sondern können auch unter Umständen schmerzhafte Erkrankungen sein.

Beauty Zähne
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Kieferorthopädie

Kieferorthopädie bei Kindern

Die moderne Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet innerhalb der Zahnheilkunde. Sie beschäftigt sich mit der Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers, aber auch mit Methoden zur Prävention von Fehlstellungen. Für viele Patienten ist das primäre Ziel ein perfektes, gerades Gebiss mit schönen Zähnen durch effiziente Methoden der Kieferorthopädie zu bewirken. Grundsätzlich aber geht es in der Kieferorthopädie nicht hauptsächlich um kosmetische Aspekte, obwohl diese keinesfalls von der Hand zu weisen sind, sondern um Zahngesundheit, die nur durch gute Pflege und vor allem durch gerade Zähne und ein Gebiss ohne Fehlstelllungen erreicht und erhalten werden kann.

Für Kinder als auch für Erwachsene gibt es mehrere Methoden, die Ziele der Kieferorthopädie zu erreichen. Welche Methode Einsatz findet, entscheidet der Kieferorthopäde nach genauer Diagnose. Rund siebzig Prozent aller Kinder in Deutschland benötigen eine kieferorthopädische Behandlung aufgrund von Fehlstellungen einzelner Zähne oder des gesamten Kiefers, wobei diese Fehlstellungen unterschiedliche Ursachen haben können. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der anfallenden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Allerdings müssen die Eltern erst einmal in Vorleistung gehen. Der Kieferorthopäde erarbeitet nach genauer Diagnose einen Heil- und Kostenplan. Hier werden die erforderlichen Schritte mit allen damit verbundenen Kosten grob aufgelistet. Die Kosten variieren je nach Diagnose und können zwischen etwa 500 und rund 5.000 Euro liegen. Die meisten Kieferorthopäden bieten hierfür Ratenzahlungen an, einige arbeiten auch mit speziellen Kreditinstituten zusammen, die eine Finanzierung anbieten. Nach erfolgreicher Behandlung können Eltern sich die Kosten abzüglich des eigenen Anteils von den Krankenkassen zurückerstatten lassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Über die geplante Behandlung und die Kostenübernahme muss man sich im Vorfeld mit der Krankenkasse abstimmen.

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen allerdings nur die Behandlung, die aus zahnmedizinischer Sicht tatsächlich notwendig ist. Es ist also durchaus abhängig von der Diagnose des Kieferorthopäden, ob und in welchem Rahmen die Krankenkassen zur Kostenübernahme bereit sind.
Für Kinder gilt grundsätzlich, je früher sie dem Kieferorthopäden vorgestellt werden, umso weniger intensiv fällt die kieferorthopädische Behandlung aus – falls notwendig. Viele Fehlstellungen können bereits in den Anfängen erkannt und mit relativ einfachen Methoden behoben werden. In fortgeschrittenerem Alter werden sehr häufig wesentlich aufwendigere Maßnahmen notwendig. Krankhafte Veränderungen in der Zahnstellung können häufig schon im Alter von drei bis fünf Jahren diagnostiziert und früh behoben werden.

Parallel zur Kieferorthopädie für Kinder muss selbstverständlich die Behandlung durch den Zahnarzt erfolgen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vermeiden kariöse Schäden an den Zähnen, die unter Umständen auch durch Zahnspangen entstehen können, weil die Zahnbürste beispielsweise nicht mehr alle Stellen erreichen kann. Darüber hinaus ist es aber in fortgeschrittenem Alter auch wichtig, rechtzeitig den Durchbruch der Weisheitszähne zu erkennen und hier regelmäßig zu kontrollieren, ob diese die nun bereits durch Kieferorthopädie geformten Zähne wieder verschieben könnten. Nicht selten werden Zahnfehlstellungen perfekt korrigiert, doch durch die Weisheitszähne entstehen neue Fehlstellungen. In manchen Fällen kann ein Backenzahn gezogen werden, sodass der Weisheitszahn in die Lücke kippen und diese füllen kann, in anderen Fällen empfiehlt es sich, die Weisheitszähne operativ zu entfernen. Kieferorthopädie ist immer eine recht langwierige Behandlung. Einigen Kindern kann in einem Zeitraum von sechs Monaten dauerhaft geholfen werden, andere Kinder müssen den Kieferorthopäden über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig aufsuchen und sowohl Kontrolluntersuchungen als auch weiterführende Therapien in Anspruch nehmen. Die große Herausforderung für Eltern besteht hier meist in der Konsequenz, die aufgebracht werden muss – im Interesse des Kindes. Es gilt, das Kind zu motivieren, die Zahnspange möglichst häufig zu tragen, damit sich der gewünschte Behandlungserfolg einstellt. Die Krankenkassen erstatten nicht ohne Grund erst bei abgeschlossener Behandlung durch den Kieferorthopäden einen Teil der Gesamtkosten: Manche Kinder brechen die Behandlung ab.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Für Behandlungen durch die moderne Kieferorthopädie ist es übrigens auch im Erwachsenenalter noch nicht zu spät: Auch in fortgeschrittenem Alter ist eine Korrektur von Zahnfehlstellungen noch möglich. Jedoch ist die Behandlung eines Erwachsenen wesentlich aufwendiger als im Kindesalter. An dieser Stelle sollte man auch nicht verschweigen, dass Erwachsene die kieferorthopädische Behandlung vollständig selbst finanzieren müssen. Die Krankenkassen verweigern jede Art von Zuschuss für Erwachsene, es sei denn, die kieferorthopädische Behandlung ist medizinisch notwendig und wird z. B. aufgrund einer extremen Fehlstellung des Kiefers notwendig, die durch Unfall oder Krankheit entstanden ist. Allerdings muss auch in diesem Fall eine entsprechende Diagnose vorliegen. Da die Krankenkassen nur die notwendige, medizinische Versorgung übernehmen, wird auch nach einem Unfall die kieferorthopädische Behandlung nur dann übernommen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt.

Einige Versicherungsgesellschaften, die Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Patienten entwickelt haben, bieten auch die Übernahme von kieferorthopädischen Maßnahmen mit an. Jedoch wird häufig ein Zahnarztbericht verlangt. Die Prämien sind recht hoch, je mehr Risiko die Gesellschaft für sich sieht, umso höher die Prämie, die der Versicherte aufbringen muss. Darüber hinaus ist ein solcher Vertrag natürlich auch mit einer Wartezeit verbunden, die variieren kann. Die meisten Gesellschaften schließen jedoch die kieferorthopädische Behandlung in ihren Zahnzusatzversicherungen vollständig aus.

Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden unterhält eine sehr informative Webseite im Internet, auf welcher zahlreiche Informationen zu den Themen Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene hinterlegt sind. Darüber hinaus stellt der Berufsverband auch ein Lexikon der Kieferorthopädie online zur Verfügung und beantwortet unter FAQs die gängigsten Fragen zur Kieferorthopädie:

www.zahnspangen.org

Zahlreiche Informationen finden sich auch auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie:

www.dgkfo-vorstand.de

Monika Celik

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