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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Cannabis gegen neuropathische Schmerzen und Spastiken

Die Wirksamkeit von cannabishaltigen Arzneimitteln gegen neuropathischen Schmerz und Spastiken bei MS wurde erneut durch klinische Studien belegt. Die Ergebnisse einer klinischen Studie mit MS-Patienten wurden im European Journal of Neurology veröffentlicht. Mit Cannabisextrakt behandelte Teilnehmer nahmen verglichen mit der Kontrollgruppe eine signifikant stärkere Reduzierung der Spastik wahr. In der Cannabisgruppe erzielten 40% der Patienten eine Verbesserung um mehr als 30%. Die Forscher folgerten, dass Cannabisextrakt ein nützliches neues Mittel gegen die Spastik-Symptomatik bei MS darstellen könnte. Die Ergebnisse zweier klinischer Studien mit einem Cannabisextrakt gegen Schmerzen waren ebenfalls positiv. Teilnehmer waren Patienten, die die besten verfügbaren Schmerzbehandlungen erhielten und dennoch an starken Schmerzen litten. Die erste Studie schloss 246 Patienten mit neuropathischen Schmerzen (Allodynie) ein. Die Ansprechbarkeit sprach für das Cannabisextrakt. Zudem waren der allgemeine Eindruck der Patienten und die Beurteilung der Schlafqualität positiv. In der Studie zur diabetischen Neuropathie zeigten die Patienten eine mittlere Verbesserung der Schmerzwerte um 30%, ein Drittel erzielte eine mehr als 50%ige Besserung. Das Wirkspektrum cannabishaltiger Arzneimittel ist jedoch noch größer. Neben analgetischen und muskelrelaxierenden Wirkeigenschaften berichteten Patienten u. a., dass belastende Muskelzuckungen, schmerzhafte Lähmungen und Krämpfe gelindert werden, die Bewegungssteuerung leichter fällt, Blasen- und Darmfunktionen günstig beeinflusst werden und die Lebensqualität verbessert wird. In Deutschland besteht die Möglichkeit, Dronabinol als Rezeptursubstanz zu verordnen.

Quelle: Befund MS 2/2007

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