Treten nach dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel immer wieder Beschwerden wie Durchfall, Blähungen, Übelkeit und Erbrechen oder Hautausschlag, Atemprobleme oder Kopfschmerzen auf, liegt der Verdacht auf eine Nahrungsmittelunverträglichkeit nahe.
Nach der Diagnose einer Allergie oder Unverträglichkeit gegen bestimmte Nahrungsmittel sind viele Betroffene von den zahlreichen Informationen zur Ernährung überfordert, die sie vom Arzt, von Bekannten oder über das Internet erhalten. Hinzukommt: Es kann schwierig sein, sinnvolle Ratschläge von unsinnigen Tipps zu trennen. Eine qualifizierte Ernährungsberatung kann in diesen Fällen den Weg durch den Informationsdschungel weisen.
Auch in den Fällen, in denen mehrere Unverträglichkeiten und/oder Nahrungsmittelallergien gemeinsam auftreten, ist eine qualifizierte Ernährungsberatung sinnvoll. Denn viele fragen sich, was sie jetzt noch essen dürfen. Eine auf die jeweiligen Nahrungsunverträglichkeiten bzw. eine allergologisch geschulte Ernährungsberatung kennt nicht nur die Nahrungsmittel, die weiterhin gut vertragen werden, sie nennt auch Alternativen zu herkömmlichen, bislang verwendeten Lebensmitteln, die weniger bekannt sind. Vielen von Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten Betroffenen hilft zudem ein detaillierter, in der Beratung aufgestellter Ernährungsplan, der auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist, mit der Erkrankung besser zurechtzukommen.
In Deutschland ist der Begriff Ernährungsberatung bislang nicht geschützt, jeder Mensch darf sich somit als Ernährungsberater bezeichnen. Bei einer Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit ist es jedoch wichtig, eine auf die jeweilige Erkrankung spezialisierten und qualifizierten Ernährungsberater zu finden. Auf der sicheren Seite sind Betroffene, wenn Ernährungsberater eine Ausbildung zum Ökotrophologen oder Diätassistenten haben und über einen der Berufsverbände wie QUETHEB, Berufsverband Oecotrophologie oder Verband der Diätassistenten zu finden ist. Auch Ärzte mit dem Zusatz „Ernährungsmedizin“ sind für eine Ernährungsberatung qualifiziert. Sinnvoll ist es zudem, wenn der Berater eine Fortbildung zur allergologischen Ernährungsfachkraft vorweisen kann. Ob sich die Ernährungsberatung für die jeweilige Erkrankung eignet, lässt sich in einem telefonischen Vorgespräch abklären.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Ernährungsberatung, wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass diese medizinische Leistung notwendig ist. Sinnvoll ist es in jedem Fall, bei der zuständigen Krankenkasse nachzufragen, um bei der Kostenübernahme auf der sicheren Seite zu sein. In den meisten Fällen muss die Krankenkasse die Kostenübernahme vor dem ersten Beratungstermin bewilligen.
Quelle: allergikus 3/2019