Treten nach dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel immer wieder Beschwerden wie Durchfall, Blähungen, Übelkeit und Erbrechen oder Hautausschlag, Atemprobleme oder Kopfschmerzen auf, liegt der Verdacht auf eine Nahrungsmittelunverträglichkeit nahe.
Zu den häufigsten Nahrungsmittelunverträglichkeiten gehört die Laktoseintoleranz, von der in Deutschland rund 15 % der Erwachsenen betroffen sind. Schuld an ihr ist ein Mangel an dem Enzym Laktase, das den Milchzucker (Laktose) aufspaltet und dafür sorgt, dass er vom Körper aufgenommen werden kann. Auch eine Fruktoseintoleranz – die unvollständige Aufnahme von Fruchtzucker (= Fruktose) über den Darm und als Folge das Auftreten von Magen-Darm-Beschwerden – ist in Deutschland weit verbreitet. Von einer Histaminintoleranz sind etwa 1 % der Bevölkerung betroffen – sie reagieren mit körperlichen Beschwerden (z. B. Hautrötungen, Magen-Darm-Beschwerden) auf den vor allem in reifen und fermentierten Nahrungsmitteln vorkommenden Stoff Histamin. An Zöliakie wiederum ist in Deutschland ungefähr 1 % der Bevölkerung erkrankt, wobei das Vollbild der Krankheit, bei der das in vielen Getreidesorten vorkommende Klebereiweiß Gluten nicht vertragen wird, sich der Deutschen Zöliakie Gesellschaft zufolge nur bei rund 10–20 % der Betroffenen zeigt.
Neben den genannten gibt es weitere Nahrungsmittelintoleranzen, etwa die Unverträglichkeit von Saccharose, sowie Nahrungsmittelallergien, die sich von den Intoleranzen insofern unterscheiden, als dass der Körper das Nahrungsmittel theoretisch zwar verwerten und vertragen könnte, aber das Immunsystem bestimmte Merkmale dies Nahrungsmittels als schädlich erkennt, was zum Teil zu heftigen körperlichen Reaktionen führt. Von einer Nahrungsmittelallergie sind in Deutschland noch einmal 1–5 % der Bevölkerung betroffen. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass manche Personen mehrere Nahrungsmittel bzw. Stoffe, die in bestimmten Nahrungsmitteln vorkommen, nicht vertragen. Das bedeutet zugleich, auf Nahrungsmittel zu verzichten, die die jeweiligen Stoffe enthalten.
Wer von einer solchen Kombinahrungsmittelunverträglichkeit betroffen ist, muss seine Ernährung umstellen. So darf etwa eine Person, die kein Gluten und keine Laktose verträgt, keine Nahrungsmittel zu sich nehmen, die Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel und Grünkern bzw. Produkte aus diesen Getreidesorten enthalten. Gleichzeitig darf sie keine Milch, Milchprodukte und andere Nahrungsmittel verzehren, in denen Laktose in größeren Mengen vorkommt. Zwar ist in der Regel in der EU gut zu erkennen, welche Nahrungsmittel Gluten oder Laktose enthalten, da diese Stoffe auf Nahrungsmittelverpackungen sowie auch bei lose verkauften Nahrungsmitteln deklariert werden müssen, doch ändert das nichts an der Tatsache, dass viele Nahrungsmittel für den Verzehr entfallen. Denn Laktose sowie Gluten kommen in zahlreichen Produkten vor. Sich zugleich abwechslungsreich und ausgewogen zu ernähren, fällt Betroffenen daher wesentlich schwerer als Gesunden. Hinzukommt: Es ist komplizierter, alle notwendigen Vitamine und Mineralstoffe in ausreichenden Mengen zu sich zu nehmen. Bei einer Laktoseunverträglichkeit etwa kann es leicht zu einem Mangel an Kalzium kommen, denn insbesondere Milch und Milchprodukte sind reich an diesem Mineralstoff. Der Tagesbedarf an Kalzium lässt sich mit Milch und Milchprodukten daher leichter decken als ohne.
Sinnvoll ist es daher, bei einer Kombinahrungsunverträglichkeit eine Ernährungsberatung in Anspruch zu nehmen. Hier lernen Betroffene nicht nur, welche Nahrungsmittel sie folgenlos zu sich nehmen dürfen und welche nicht, sie erhalten oft auch auf die eigenen Vorlieben und Abneigungen zugeschnittene Ernährungspläne. Zudem erfahren sie, welche Nahrungsmittel die nicht länger erlaubten ersetzen können, um z. B. ein ähnliches Koch- oder Backergebnis zu erzielen, und welche Nahrungsmittel sie zu sich nehmen sollten, um ihrem Körper alle essenziellen Vitamine und Mineralstoffe in ausreichender Menge zuzuführen. Wer eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchte, sollte zuvor mit seiner Krankenkasse klären, ob diese die Kosten oder zumindest einen Teil davon erstattet. In der Regel ist dies der Fall, wenn eine Erkrankung wie Zöliakie oder eine Nahrungsmittelallergie vorliegt. Allerdings muss ein Arzt die Notwendigkeit der Maßnahme bescheinigen.
Auch die Ernährungsindustrie hat sich mittlerweile auf die verschiedenen Unverträglichkeiten und Allergien eingestellt und bietet zahlreiche Nahrungsmittel an, die ohne die problematischen Stoffe (z. B. Laktose) auskommen. So gibt es etwa laktosefreie Milch oder glutenfreies Gebäck. Allerdings können diese Nahrungsmittel unter Umständen trotzdem Stoffe enthalten, auf die Betroffene mit Beschwerden reagieren. So kann auch in glutenfreiem Gebäck Laktose vorkommen. Das ist etwas, worauf Menschen mit Kombinahrungsmittelunverträglichkeiten besonders achten müssen.
Quelle: allergikus 2/2019