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Lebensmittelallergie

Reagiert der Körper nach dem Verzehr eines bestimmten Nahrungsmittels (z. B. Nüsse oder Schalentiere) mit juckendem Hautausschlag, Übelkeit, Atemnot oder Durchfall kann eine Allergie die Ursache sein.

Lebensmittelallergie
© iStock - beats3

Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen in Kindergarten und Schule

Wenn Kinder mit Nahrungsmittelallergien oder -intoleranzen in den Kindergarten kommen oder eingeschult werden, ist das für Eltern häufig mit Ängsten verbunden. Denn leicht kann es passieren, dass das Kind aus Neugier oder Versehen etwas isst, das eine allergische Reaktion hervorruft oder – wie bei Zöliakie – den Körper schädigt. Glücklicherweise sind vor allem die Kindergartenleitungen und Erzieher für dieses Thema i. d. R. mittlerweile stark sensibilisiert. Sie wissen, dass sie bei Kindern mit Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen besonders gut darauf achten müssen, was diese zu sich nehmen.

So gibt es etwa in vielen Kindergärten mehrere Mittagsmahlzeiten zur Auswahl, von denen oft eine an die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Allergien und Intoleranzen angepasst ist. Vorausgesetzt jedenfalls, die Kindergartenleitung und Erzieher sind bei der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten über die gesundheitlichen Probleme des Kindes informiert worden. Für die meisten Schulmensen gilt das Gleiche. Während jedoch die Erzieher im Kindergarten i. d. R. darauf achten, dass ein Kind mit einer Allergie oder Intoleranz nichts isst, was ihm schaden könnte, können Lehrkräfte in der Schule diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Eltern müssen ihr Schulkind daher unbedingt darüber aufklären, was es essen darf und was nicht. Trotzdem müssen natürlich auch Schulleitung und Lehrkräfte (insbesondere die Klassenlehrer) wissen, dass das Kind von einer Allergie oder Intoleranz betroffen ist, um im Notfall richtig reagieren zu können. Insbesondere wenn das Kind zuvor bereits Anzeichen einer Anaphylaxie gezeigt hat, die – wenn nicht schnell gehandelt wird – im schlimmsten Fall zu Atemstillstand und Kreislaufversagen führen kann.

Wichtige Aufklärung

Wenn Kinder mit Nahrungsmittelallergien oder -intoleranzen in den Kindergarten kommen, können sie i. d. R. noch nicht richtig einschätzen, warum, vor allem jedoch, welche Nahrungsmittel ihnen gesundheitliche Probleme bereiten. Selbst wenn das Kind weiß, dass es beispielsweise Erdnüsse nicht essen darf, kann es noch nicht abschätzen, welche anderen Nahrungsmittel Erdnüsse enthalten. Eltern sollten zwar ihrem Kind die wichtigsten Nahrungsmittel aufzählen, die es nicht zu sich nehmen darf, doch ist nicht gewährleistet, dass das Kind sich diese auch merkt. Hinzukommt: Auch unbedacht kann es passieren, dass ein Kind das Nahrungsmittel zu sich nimmt, auf das es empfindlich reagiert. Eltern sollten daher unbedingt den Erziehern und der Leitung des Kindergartens mitteilen, welche Nahrungsmittel für ihr Kind tabu sind. Sinnvoll kann es sein, eine Liste mit den Nahrungsmitteln aufzustellen, die problematisch sind. Diese Liste kann z. B. in der Kindergartengruppe, aber auch in der Küche oder im Speiseraum ausgehängt werden, damit die Beschäftigten im Kindergarten sie stets einsehen können.

Im Gegensatz zum Kindergartenkind kann ein Schulkind sich bereits merken, welche Nahrungsmittel es nicht essen darf. Es weiß i. d. R. schon sehr genau, worauf es allergisch reagiert. Allerdings bietet auch das keine Gewähr, dass das Kind auf die entsprechenden Nahrungsmittel völlig verzichtet. Denn Grundschulkinder vergessen z. B. im Verlauf eines Pausenspiels schon einmal, dass sie die angebotenen Nahrungsmittel besser nicht zu sich nehmen, bzw. manchmal probieren sie sie als Mutprobe sogar absichtlich. Klassenlehrer sollten daher zu Beginn jedes Schuljahres der Schulklasse erklären, was und warum ein Kind bestimmte Nahrungsmittel nicht essen darf, und die gesamte Klasse darum bitten, dem betroffenen Kind diese Speisen nicht anzubieten bzw. mit darauf zu achten, dass es sie nicht zu sich nimmt.

Verhalten im Notfall

Selbstverständlich sollten sowohl die Mitarbeiter des Kindergartens als auch die Lehrkräfte in der Schule darüber aufgeklärt werden, was sie in tun müssen, hat das Kind etwas zu sich genommen, das es nicht verträgt. Beschränkt sich die Überempfindlichkeitsreaktion auf leichte Beschwerden, reicht es oft bereits, die Eltern zu informieren. Sollte jedoch eine Anaphylaxie vorliegen, kann es u. U. nötig sein, dass die Mitarbeiter von Schule und Kindergarten rasch eingreifen müssen. Für diese Situation sollten betroffene Kinder immer ein Set bei sich tragen, in dem sich die wichtigsten Medikamente für den Notfall sowie eine genaue Anleitung befinden, die erklärt, wie diese im Fall eines Falles richtig eingesetzt werden. Eine solche Information sollten Kindergarten und Schule zwar ohnehin von den Eltern erhalten, doch im Notfall ist sie oft nicht schnell genug griffbereit. Im Notfall sind die Mitarbeiter der Schule oder des Kindergartens übrigens entgegen anderslautenden Informationen berechtigt, Medikamente zu verabreichen und entsprechend zu reagieren. Daher kann es sinnvoll sein, die Klassenlehrer rechtzeitig in die Benutzung der Notfallmedikamente einzuweisen. Kinder mit Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen brauchen übrigens nicht auf Klassenfahrten zu verzichten. Allerdings sollten sich Eltern und Lehrkräfte vorab über die Verpflegung und die Gegebenheiten vor Ort informieren.

Quelle: allergikus 1/2018

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