Der Sonnenbrand wird in der Fachsprache als Dermatitis solaris bezeichnet und ist eine durch UV-Strahlung verursachte Entzündung der Haut.
Die Haut ist als Hüllorgan einer Vielzahl äußerer Einflüsse ausgesetzt. Ein Teil dieser Einflüsse hat Auswirkungen auf die Funktion der Haut und kann bei übermäßiger Einwirkung schädlich sein. Aus diesem Grund besitzt die Haut eine Reihe von Regulationsmechanismen, die ihr eine Anpassung an eine veränderte Umgebung ermöglichen. Für bestimmte schädliche Einflüsse reichen diese Anpassungsvorgänge jedoch nicht aus – daher sollte jeder auf seine Haut achten und sie vor Schädigungen schützen. Übermäßige Sonneneinstrahlung fällt in diese Kategorie und ist daher unbedingt zu vermeiden. Die Haut besitzt eine gewisse Schutzfunktion, diese wirkt allerdings nur zeitlich begrenzt.
Sonnenlicht setzt sich aus unterschiedlicher Strahlung zusammen. Darunter befinden sich Strahlen, die die Haut schädigen und denen man sich daher nur in geringem Maße aussetzen sollte – die UV-Strahlen. Diese können weiter kategorisiert werden in UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen, wobei UV-C-Strahlung von der Ozonschicht, die die Erde umgibt, herausgefiltert wird.
UV-A-Strahlung ist für die direkte, aber kurzfristige Bräunung der Haut verantwortlich. Gegen UV-A-Strahlen baut die Haut bei Einwirkung keine Schutzschicht auf, und eine übermäßige Bestrahlung bewirkt keine unmittelbar sichtbaren Schäden. Als Ausnahme gilt an dieser Stelle die Entstehung einer Sonnenallergie oder lichtbedingter Hautausschläge, die in der Regel durch UV-A-Strahlung ausgelöst werden. Doch auch wenn direkt nach einem übermäßigen Sonnenbad keine negativen Effekte durch die UV-A-Strahlung sichtbar sind, so entstehen sie dennoch. Zu den Auswirkungen von UV-A-Strahlen gehören:
UV-B-Strahlung hingegen bewirkt eine langfristige Bräunung, indem sie eine verstärkte Pigmentierung der Haut durch Melanin induziert. Zudem wird durch sie eine Schutzschicht aufgebaut, die sogenannte Lichtschwiele. Die Hornschicht der Haut verdickt sich, wodurch das einfallende Sonnenlicht stärker reflektiert, gefiltert und gestreut wird, so dass weniger UV-B-Strahlung in die Haut eindringt. Diese Art der Strahlung ist es, die einen Sonnenbrand bei einem übermäßig langen Sonnenbad bewirkt. Wie UV-A- wird auch UV-B-Strahlung für die Entstehung von Hautkrebs verantwortlich gemacht.
In Bezug auf die Sonnenempfindlichkeit werden verschiedene Hauttypen unterschieden, da sie unterschiedlich lange Eigenschutzzeiten aufweisen. Die Eigenschutzzeit beschreibt die maximale Dauer, die man ungebräunte Haut über den Tag verteilt der Sonne aussetzen kann, ohne Rötungen davonzutragen. Sie wird standardisiert bei UV-Index 8, welcher der mitteleuropäischen Mittagssonne entspricht. Dies hat zur Folge, dass in Regionen mit höherem UV-Index die Eigenschutzzeit verkürzt ist.
Die heute gebräuchlichste Klassifikation entstammt dem Dermatologen Thomas Filzpatrick. Sie hat als allgemeine Richtlinie Bestand, allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass diese Einteilung nicht unbedingt für jeden genau zutrifft.
Nach Filzpatrick werden sechs Hauttypen unterschieden. Dies sind:
Wird die Haut häufiger Sonneneinstrahlung und damit auch UV-B-Strahlung ausgesetzt, so passt sie sich durch eine vermehrte Pigmentierung und die Bildung der sogenannten Lichtschwiele an. Wer jedoch glaubt, er könne die Eigenschutzzeit seiner Haut durch Vorbräunen im Solarium erhöhen, der irrt. Solarien enthalten fast ausschließlich UV-A-Strahlung. Wer vor seinem Urlaub kaum Sonnenstrahlung ausgesetzt war und keine natürliche Bräune bekommen hat, dem nützen auch Besuche im Solarium nicht. In diesem Fall ist die Eigenschutzzeit ungebräunter Haut als Richtwert für einen ungeschützten Verbleib in der Sonne als geltend zu betrachten.
Lydia Köper