Betroffene, die eine Reha beantragt und diese bewilligt bekommen haben, können bei der Wahl der Form der Rehabilitation sowie der Klinik mitbestimmen. Dabei hilft die Unterstützung beziehungsweise Bescheinigung des behandelnden Arztes.
Betroffene, die eine Reha beantragt und diese bewilligt bekommen haben, können bei der Wahl der Form der Rehabilitation sowie der Klinik mitbestimmen. Dabei hilft die Unterstützung beziehungsweise Bescheinigung des behandelnden Arztes. Der Wunsch sollte aus der jeweiligen Lebenssituation des Betroffenen begründet sein. Beruflich oder familiär bedingt kann eine ambulante Rehabilitation sinnvoll sein, bestimmte Folgeschäden können eine Spezialisierung oder bestimmte Ausstattung einer Klinik erfordern.
Eine mögliche Folge eines Schlaganfalls ist die Fußheberschwäche, deren Behandlung verschiedene Spezialisten erfordert. Physiotherapeuten behandeln die Störung, Orthopädietechniker können Hilfsmittel anpassen etc.
Spezialisierte Zentren zur Rehabilitation nach einem Schlaganfall verfügen zumeist über solche Einrichtungen und Experten, den Betroffenen helfen sollen, die Folgeschäden zu mindern oder sogar zu heilen, mit der Erkrankung zu leben und trotz möglicher Einschränkungen wieder mehr Lebensqualität zu erlangen. Im Anschluss an die Behandlung in Rehabilitationszentren kann eine ambulante Reha zur Unterstützung und Vertiefung der erreichten Verbesserungen durchgeführt werden.