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Rehabilitation

Die Rehabilitation zielt darauf, die körperliche und seelische Gesundheit und Belastbarkeit der Betroffenen wiederherzustellen, damit sie wieder in vollem Umfang am beruflichen, gesellschaftlichen und familiären Leben teilhaben können.

Brustkrebs Rehabilitation
© iStock - Henglein and Steets

Wiedereingliederung

Viele Betroffene wollen nach überstandener Brustkrebstherapie so schnell wie möglich wieder arbeiten. Nicht jede ist jedoch in der körperlichen oder seelischen Verfassung, ihren Beruf wieder ganztägig auszuüben. Schließlich fühlen sich die meisten Frauen auch nach einer Anschlussheilbehandlung immer noch zu geschwächt. Sie sind nicht mehr so belastbar und flexibel wie vor ihrem Brustkrebs und müssen sich daher schrittweise und ganz behutsam an das bisherige Arbeitspensum gewöhnen. Wer also eine berufliche Wiedereingliederung plant, muss dies frühzeitig und sorgfältig planen. Mit dem Hamburger Modell beispielsweise kann den Brustkrebspatientinnen unter ständiger ärztlicher Aufsicht und in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine stufenweise berufliche Wiedereingliederung ermöglicht werden.

Zunächst sollen die Betroffenen nur stundenweise ihren Beruf aufnehmen. Eine Steigerung der Arbeitszeit erfolgt schrittweise. Dem Arbeitgeber entstehen dadurch keinerlei Kosten, da diese von den Krankenkassen übernommen werden. Während dieser Zeit erhalten die Betroffenen Kranken- oder Übergangsgeld. Meistens dauert eine stufenweise berufliche Wiedereingliederung zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Sie endet, wenn die Brustkrebspatientinnen wieder voll belastbar sind und damit ihre Arbeit wie vor der Erkrankung wahrnehmen können.

Wer seine bisherige Arbeit aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr wie früher ausüben kann und seit mindestens sechs Monaten bei der Firma beschäftigt ist und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, hat das Recht, seinen Arbeitgeber nach einer Teilzeitbeschäftigung zu fragen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Umschulung oder Weiterbildung im selben Betrieb zu machen. Auf diese Weise können die Frauen ihren Arbeitsplatz sichern.

Tragen Brustkrebspatientinnen nach einer Operation, Chemo- oder Strahlentherapie körperliche Beeinträchtigungen (Schwerbehinderung) davon, können sie bei ihrem Arbeitgeber während ihrer beruflichen Wiedereingliederung technische Arbeitshilfen oder die Einrichtung eines behindertengerechtes Arbeitsplatzes beantragen.

Manchmal sehen sich Betroffene aufgrund ihrer Brustkrebserkrankung auch gezwungen, ihren alten Beruf und damit auch ihren bisherigen Arbeitsplatz ganz aufzugeben. Sie müssen sich beispielsweise aufgrund einer physischen Schwerbehinderung komplett neu orientieren.

Unterstützung bei der Suche nach einem anderen Aufgabengebiet erhalten Betroffene beim Arbeitsamt. Welche Umschulungsmaßnahmen für die Frauen infrage kommen, hängt von deren beruflichen Erfahrungen, persönlichen Fähigkeiten und Gesundheitszustand ab.
Lange vor der beruflichen Wiedereingliederung sollten Brustkrebspatientinnen einen Behindertenausweis beantragen. Denn erkrankte Frauen erhalten in der Regel eine Schwerbehinderung von 50 % für eine Dauer von fünf Jahren. Dies hat Vorteile für ihre berufliche Wiedereingliederung. So genießen Schwerbehinderte z. B. einen besonderen Kündigungsschutz, sie haben zudem bis zu fünf Tage mehr Urlaubsanspruch und einen Steuerfreibetrag. Aufgrund ihrer Schwerbehinderung können sie mit 60 Jahren in Rente gehen, erhalten Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr und werden von Funk- und Fernsehgebühren der GEZ befreit.

Maria Zaffarana

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