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Nahrungsmittel-
unverträglichkeiten

Treten nach dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel immer wieder Beschwerden wie Durchfall, Blähungen, Übelkeit und Erbrechen oder Hautausschlag, Atemprobleme oder Kopfschmerzen auf, liegt der Verdacht auf eine Nahrungsmittelunverträglichkeit nahe.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten
© iStock - Milos Dimic

Wenn Kinder mit Unverträglichkeiten und Allergien außer Haus essen

Kinder essen nicht nur zu Hause, sie speisen mittags im Kindergarten oder in der Schulmensa, sie gehen mit ihren Eltern in ein Lokal oder allein in ein Fastfood-Restaurant, sie werden zu Geburtstagen eingeladen, wo es auch Essen gibt, und sie verfügen über Taschengeld und kaufen sich damit Süßigkeiten o. Ä. Kinder mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten müssen daher früh lernen, was sie vertragen und damit essen dürfen und was nicht.

Kleine Kinder verstehen es oft noch nicht, warum sie auf bestimmte Nahrungsmittel verzichten müssen. Sie haben auch noch nicht den Überblick darüber, was sie essen dürfen und was nicht, und greifen zu, wenn sie etwas unbedingt probieren möchten. Doch befinden sich kleine Kinder im Normalfall in Begleitung von Erwachsenen. Diese müssen dann die Rolle der Eltern übernehmen und prüfen, ob ein Nahrungsmittel für das jeweilige Kind geeignet ist oder nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern etwa die Erzieherinnen im Kindergarten oder Eltern von Spielkameraden über bestehende Nahrungsmittelunverträglichkeiten informieren, damit im besten Fall dem Kind die Nahrungsmittel, die es nicht verträgt, gar nicht erst angeboten werden bzw. darauf geachtet wird, dass das Kind nicht zugreift.

Hilfestellung geben

Eltern muss klar sein, dass Erzieher, Lehrer und andere Aufsichtspersonen nicht über alle Nahrungsmittelunverträglichkeiten und noch weniger darüber Bescheid wissen, in welchen Nahrungsmitteln die unverträglichen Stoffe vorkommen. Deshalb sollten Eltern diesen Personen Hilfen an die Hand geben. Am sinnvollsten ist es, für alle, die häufiger aufs Kind aufpassen, eine Liste mit den Nahrungsmitteln anzufertigen, die für das Kind verboten sind.

Daneben sollten die Aufsichtsführenden darüber informiert werden, wie sie reagieren müssen, falls das Kind doch einmal etwas Verbotenes gegessen haben sollte. Bei einer Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel etwa sollte das Kind immer ein Notfallpack mit den Medikamenten bei sich tragen, die es in einem solchen Fall nehmen muss. Das Problem: Erzieher und Lehrer dürfen dem Kind u. U. das Medikament nicht verabreichen, sondern müssen mit ihm u. U. zum Arzt fahren, falls das Kind das Medikament noch nicht selbst nehmen kann. In jedem Fall sollten Eltern das etwaige Vorgehen vorab genau klären. Bei einem Kindergeburtstag ist es sinnvoll, im Vorfeld die Eltern anzurufen und ihnen – falls nötig (z. B. bei einer Zöliakie) – selbst Nahrungsmittel zur Verfügung zu stellen, die das Kind unbesorgt essen kann.

Ältere Kinder mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Lebensmittelallergien

Ältere Kinder wissen i. d. R. recht gut, was sie essen dürfen und was nicht. Allerdings geraten auch sie manchmal in Versuchung, etwas zu sich zu nehmen, auf das sie unverträglich oder allergisch reagieren – u. U., weil sie sich wünschen, genau so zu sein wie andere Kinder. Deshalb müssen sie in jedem Fall ein Set mit Notfallmedikamenten bei sich tragen und in der Anwendung der Medikamente geschult werden. Außerdem sollten Eltern ihren Kindern erklären, dass sie sich bei einem Besuch eines Lokals oder Fastfood-Restaurants die Liste der Zusatzstoffe zeigen lassen sollten, um unverträgliche Speisen bei der Bestellung von vornherein aussondern zu können. Jedes Restaurant muss eine solche Liste führen und auf Wunsch vorweisen. Das Gleiche gilt auch für Bäckereien und andere Betriebe, die offene Nahrungsmittel verkaufen.

Quelle: allergikus 1/2016

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