Treten nach dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel immer wieder Beschwerden wie Durchfall, Blähungen, Übelkeit und Erbrechen oder Hautausschlag, Atemprobleme oder Kopfschmerzen auf, liegt der Verdacht auf eine Nahrungsmittelunverträglichkeit nahe.
Alkoholische Getränke stellen für das Wohlbefinden von Menschen mit Allergien und Nahrungsunverträglichkeiten ein Risiko dar. Denn Bier, Wein, Liköre und hochprozentige Getränke enthalten Substanzen (z. B. Sulfite in Weißwein), die Allergien hervorrufen können. Auch Menschen, die von bestimmten Nahrungsmittelunverträglichkeiten betroffen sind, sollten auf Alkohol weitgehend verzichten, weil dieser ihre Beschwerden verstärken kann.
Letzteres gilt insbesondere für Personen mit einer Histaminintoleranz und – eingeschränkt – für von einer Fruktoseintoleranz Betroffene. Bei Menschen mit Fruktoseintoleranz reagiert der Körper vor allem auf süße Weine (z. B. Likörweine) und Obstweine wie Cidre, die viel Fruktose enthalten. Bier hingegen vertragen Menschen mit Fruktoseintoleranz i. d. R. schon, ebenso klare Spirituosen, die allerdings aufgrund des hohen Alkoholgehalts aus gesundheitlichen Gründen nur mit Vorsicht zu genießen sind.
Personen mit einer Histaminintoleranz klagen nach Alkoholgenuss häufig über eine verstärkte Rötung der Haut, die Bildung von Quaddeln, Magen- und Darmprobleme sowie über Herz-Kreislauf-Beschwerden wie Herzrasen. Auch Kopfschmerzen treten häufig nach dem Konsum von Alkohol auf. Der Grund: Viele Alkoholsorten beinhalten nicht nur Histamin, sie sorgen auch dafür, dass der Körper zusätzlich Histamin freisetzt. Zu den alkoholischen Getränken mit dieser „Doppelwirkung“ zählen in erster Linie Wein, Sekt und Bier. Doch auch nach dem Konsum von histaminarmen alkoholischen Getränken kann es zu den Symptomen der Histaminunverträglichkeit kommen – nämlich dann, wenn eine Person neben dem Alkohol histaminreiche Nahrung (z. B. Käse) konsumiert. Hier ruft ebenfalls die Kombination aus vom Körper freigesetztem und aufgenommenem Histamin Beschwerden hervor. Menschen mit einer Histaminunverträglichkeit sollten daher alkoholische Getränke besser nur hin und wieder zu sich nehmen und sich auf solche Getränke beschränken, die kaum oder kein Histamin enthalten. Außerdem müssen sie zusätzlich darauf achten, nicht gleichzeitig histaminreiche Nahrungsmittel.
Im Gegensatz zur Histaminintoleranz besteht bei der Laktoseintoleranz keine Veranlassung, auf ein Glas Wein oder Bier zum Essen zu verzichten. Die wenigsten alkoholhaltigen Getränke enthalten Milchzucker. So sind Sekt, Wein und Bier und die meisten Spirituosen laktosefrei. Verzichten sollten Menschen mit Laktoseintoleranz jedoch auf sahnehaltige Liköre oder anderen Spirituosen, denen Milchprodukte beigefügt sind. Laktosehaltige Mixgetränke (z. B. Kakao mit Rum) sollten sie ebenfalls vermeiden.
Besteht eine sog. Sorbitunverträglichkeit, bei der der Zuckeraustauschstoff Sorbit nicht vertragen wird, können alkoholische Mixgetränke, die sorbithaltige Softdrinks enthalten, Probleme verursachen. Auch bestimmte Liköre (z. B. Aprikosenlikör) beinhalten u. U. Sorbit, da die Früchte, aus denen sie hergestellt wurden, diesen Stoff in sich tragen. Menschen mit einer Fruktoseintoleranz dürfen im Übrigen ebenfalls keine sorbithaltigen Getränke zu sich nehmen, denn der menschliche Körper wandelt Sorbit in Fruktose um.
Da Alkohol auch allergische Beschwerden verschlimmern kann, ist er bei Heuschnupfen, allergischem Asthma und vor allem bei Nahrungsmittelallergien nur mit Vorsicht zu genießen. Insbesondere dann, wenn die Allergiesymptome akut auftreten, ist es besser, alkoholhaltige Getränke vollständig wegzulassen.
Quelle: Allergikus 2/2015