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Allergie

Als Allergie bezeichnet man die übermäßige und teilweise heftige Abwehrreaktion des Immunsystems auf körperfremde Stoffe (Antigene).

Allergien
© iStock - bluecinema

Berufskrankheit Allergie

Allergien können u. U. als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst werden. Den Verdacht auf eine Berufskrankheit müssen der Arbeitgeber und der behandelnde Arzt der zuständigen Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungsträger melden, u. a. damit die Unfallversicherung und nicht der Betroffene oder dessen Krankenversicherung die Folgekosten (z. B. für Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, die Kosten für einen Berufswechsel oder eine Erwerbsminderung) trägt.

Die Berufskrankheiten-Verordnung legt fest, welche Berufskrankheiten aktuell anerkannt werden. Doch auch wenn die Verordnung die eigene Allergie bzw. die Substanz, gegen die eine Allergie besteht, derzeit nicht nennt, kann ein Antrag auf Anerkennung der jeweiligen Allergie als Berufskrankheit sinnvoll sein. Denn wichtig ist in erster Linie, dass der Stoff, gegen die eine Allergie besteht, bei der beruflichen Tätigkeit eine wichtige Rolle spielt und ein Zusammenhang medizinisch bestätigt wird.

Welche Allergien sind in bestimmten Berufen häufig?

Zu den Allergien, die in bestimmten Berufen besonders oft auftreten, gehört das allergische Kontaktekzem. Es wird durch Substanzen ausgelöst, mit denen die Betroffenen während ihrer Arbeit in größerem Maß in Kontakt kommen. So entwickelt sich im Friseurhandwerk häufig ein allergisches Kontaktekzem gegen Stoffe aus Haarfärbemitteln, Zahntechniker können auf Methacrylate allergisch reagieren, die für die Herstellung von Kunststoffen verwendet werden. Reinigungspersonal und Angehörige medizinischer Berufe, die aus Hygienegründen Handschuhe tragen, können eine Allergie gegen Latex entwickeln.

Auch allergisches Asthma gehört zu den Berufskrankheiten, wenn es durch Stoffe hervorgerufen wird, denen die Betroffenen während ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Mehlstaub im Bäckerhandwerk oder Chemikalien, die von Friseuren verwendet werden, gehören etwa zu den Auslösern.

Wie wird die Allergie als Berufskrankheit anerkannt?

Arbeitnehmer, die allergische Symptome (u. a. Rötungen oder Schuppenbildung der Haut, Juckreiz, Husten, Kurzatmigkeit oder Atemnot) aufweisen und den Verdacht haben, dass diese durch Substanzen hervorgerufen werden, die bei der Arbeit eine wichtige Rolle spielen, sollten diesen Verdacht ihrem Arbeitgeber und Arzt mitteilen. Dieser gibt die Information an den Unfallversicherungsträger weiter, der genau prüfen lässt, auf welche Stoffe Betroffene allergisch reagieren und die Arbeitsvorgeschichte aufnimmt, d. h. er ermittelt, inwieweit u. a. diese Substanzen bei der Arbeit wichtig sind. Auch die Krankheitsvorgeschichte der Betroffenen nimmt der Unfallversicherungsträger auf.

Wird eine Allergie als Berufskrankheit anerkannt, muss der zuständige Unfallversicherungsträger alles dafür tun, Betroffene am Arbeitsplatz zu schützen. So muss er etwa die Kosten für Arbeitsschutzkleidung tragen, die vor der Einwirkung der Allergene schützt (z. B. für Gummihandschuhe ohne Latex bei einer Latexallergie). Über weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Änderung der Bedingungen am Arbeitsplatz) muss genauso nachgedacht werden wie über eine adäquate Therapie. Ist es nicht möglich, Betroffene vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, haben die Unfallversicherungsträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass Betroffene die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben. Gleichzeitig werden Ausgleichsleistungen an den Arbeitnehmer fällig. Ist es möglich, dass der Betroffene eine andere Tätigkeit als die bisherige ausüben können, trägt der Unfallversicherungsträger die Kosten für eine Umschulung.

Quelle: allergikus 4/2017

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