Als Allergie bezeichnet man die übermäßige und teilweise heftige Abwehrreaktion des Immunsystems auf körperfremde Stoffe (Antigene).
Für Menschen, die von einer Nahrungsmittelallergie, einer pollenassoziierten Nahrungsmittelallergie oder einer Pseudoallergie auf bestimmte Nahrungsmittel betroffen sind, kann eine qualifizierte Ernährungsberatung günstig sein. Das Gleiche gilt besonders für Personen mit Zöliakie, aber auch für von Nahrungsmittelunverträglichkeiten Betroffene.
Denn eine qualifizierte Ernährungsberatung hilft nicht nur dabei, Alternativen für unverträgliche Nahrungsmittel zu finden, sie gibt auch Tipps für die Zubereitung von Speisen. Letzteres ist beispielsweise für Menschen mit Zöliakie von Bedeutung, die mit anderen Personen, die nicht von Zöliakie betroffen sind, in einem Haushalt leben.
Außerdem lässt sich mithilfe einer Ernährungsberatung ermitteln, ob nicht doch eine gewisse Menge des Stoffs vertragen wird, der eine Unverträglichkeit hervorruft. Bei Pseudoallergien geben Ernährungsberater Tipps, zu welchem Zeitpunkt und wie ein Nahrungsmittel wieder eingeführt werden kann.
Ist eine Ernährungsberatung aus medizinischer Sicht notwendig, tragen die gesetzlichen Krankenkassen i. d. R. einen Teil der Kosten. So beteiligen sich manche Krankenkassen an den Kosten für bis zu fünf Termine – manchmal bis zu einem Anteil von 85 %. Allerdings gibt es dafür Höchstsätze: für die Erstberatung, die eine Stunde dauern darf, maximal 45 Euro, für die Folgeberatungen, die meistens ca. 30 Minuten dauern, bis zu 30 Euro. Andere Kassen zahlen weniger für die Ernährungsberatung, manchmal nur einen Festbetrag für alle Termine zusammen. Alles, was darüber hinausgeht, müssen die gesetzlich Versicherten i. d. R. selbst tragen, es sei denn, die Person, die die Ernährungsberatung benötigt, ist noch keine 18 Jahre alt oder von Zuzahlungen befreit.
In jedem Fall sollten sich Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie, mit Zöliakie oder einer Nahrungsmittelunverträglichkeit mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um nachzufragen, welche Kosten sie übernimmt. Die Kosten für die Ernährungsberatung werden anteilig unabhängig davon erstattet, ob es sich um eine Einzelberatung oder eine Beratung in einer Gruppe handelt.
Um eine von der Krankenkasse mitfinanzierte Ernährungsberatung in Anspruch nehmen zu können, benötigen die Betroffenen ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Beratung bestätigt. Anschließend muss dies Attest bei der Krankenkasse eingereicht werden, die den Anspruch prüft und erst dann ihr Okay für die Übernahme zumindest eines Kostenanteils gibt. Betroffene, die darauf angewiesen sind, dass die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, sollten mit dem Beginn der Ernährungsberatung warten, bis die Krankenkasse zugestimmt hat.
Wichtig ist, dass die Ernährungsberatung von einem qualifizierten Berater durchgeführt wird, damit sie von der Krankenkasse anerkannt wird. Unter einem qualifizierten Berater verstehen Krankenkassen Mitglieder folgender Berufsgruppen:
Die anderen oben genannten Berufsgruppen müssen entweder eine Qualifikation zum Ernährungsberater der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder des Bundesverbands der Diätassistenten nachweisen können, oder aber vom Berufsverband Oecotrophologie, vom Verband für Ernährung und Diätetik oder von der QUETHEB für die Ernährungsberatung zertifiziert sein. Auch die Berufserfahrung der Ernährungsberater ist für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen wichtig.
Eine Ernährungsberatung ist für Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie, einer Pseudoallergie, einer Nahrungsmittelunverträglichkeit und natürlich mit einer Zöliakie insofern wichtig, als dass sie wertvolle Tipps erhalten, die exakt auf ihr gesundheitliches Problem zugeschnitten sind. Vieles lässt sich zwar auch anlesen, aber geschulte Berater können gezielt auf die Wünsche der Betroffenen eingehen und z. B. dabei helfen, Ernährungspläne aufzustellen, damit die Patienten trotz ihrer Allergie oder Unverträglichkeit alle Nährstoffe erhalten, die ihr Körper braucht, um richtig zu funktionieren.
Ein solcher Ernährungsplan gibt direkt nach der Diagnose Sicherheit. Eine Ernährungsberatung ist bei Zöliakie wichtig, damit die Eltern eines betroffenen Kindes aber natürlich auch der Patient selbst erfahren, was sie nun tun (und lassen) müssen, wie sie glutenhaltige von glutenfreien Nahrungsmitteln trennen können, wie sie beim Kochen und Backen verfahren, um sicherzustellen, dass kein Gluten in der Nahrung für den von Zöliakie Betroffenen enthalten ist. Gleichzeitig erhalten Betroffene Ratschläge, durch welche Nahrungsmittel sich etwa glutenhaltige Mehle beim Kochen oder Backen schmackhaft ersetzen lassen.
Menschen, bei denen eine pollenassoziierte Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel (sog. Kreuzallergie) festgestellt wurde, erfahren, mit welchen Nahrungsmitteln sie ebenfalls vorsichtig sein müssen, da diese auch mit „ihrer“ Pollenallergie assoziiert sein können. Bei von Neurodermitis Betroffenen kann u. U. eine Pseudoallergie gegen bestimmte Nahrungsmittel das Hautbild verschlechtern. Auch hier können Ernährungsberater helfen und z. B. empfehlen, auf welche Nahrungsmittel aus ihrer Erfahrung heraus in der nächsten Zeit besser verzichtet werden sollte.
Oder sie können mithilfe einer sog. Eliminationsdiät feststellen, auf welche Nahrungsmittel oder Nahrungsbestandteile die betroffene Person empfindlich reagiert. Bei einer Eliminationsdiät, auch Ausschlussdiät, verzichtet der Betroffene für einen bestimmten Zeitraum auf Nahrungsmittel, die in Verdacht stehen, eine allergische Reaktion auszulösen. Damit können u. U. Allergene ermittelt werden. Auch Tipps für die allmähliche Wiedereinführung von Nahrungsmitteln erhalten von einer Pseudoallergie Betroffene in der Ernährungsberatung.
Durch vorsichtiges Herantasten können Menschen mit Nahrungsunverträglichkeiten mit der Hilfe eines Ernährungsberaters zudem herausfinden, welche und wie viel sie von den Nahrungsmitteln vertragen, die den Stoff (etwa Histamin, Fruktose oder Laktose) enthalten, auf den sie mit körperlichen Beschwerden reagieren. Nicht zuletzt nehmen Ernährungsberater ihren Klienten auch ein wenig die Angst vor dem Allergen oder dem unverträglichen Stoff, genauso wie die Furcht, lebenslang auf lieb gewonnene Nahrungsmittel verzichten zu müssen.
Während Erwachsene oft ebenso von einer Gruppen- wie von einer Einzelberatung profitieren, ist für Kinder mit Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten oder einer Zöliakie häufig eine Einzelberatung günstiger – aus dem Grund, dass hier nicht nur das Kind, sondern vor allem die Eltern beraten werden. Denn die Eltern sind es, die den Speiseplan für ihr Kind zusammenstellen und eventuell auch andere Betreuungspersonen über die Probleme ihres Kindes beraten müssen. Viele Erwachsene fühlen sich hingegen in einer Gruppe mit ebenfalls Betroffenen wohler, schon, weil sie dort Gleichgesinnte treffen, mit denen sie sich u. U. auch nach Abschluss der Beratung noch austauschen können.
Quelle: allergikus 2/2016