Wenn bei Kindern Diabetes auftritt, wird im Alltag viel Organisation und Betreuung notwendig. Bei Kindern mit Typ-2-Diabetes sollte vorrangig auf eine gesunde Ernährung und viel Bewegung geachtet werden.
Mutter-Kind-Kuren sind eine medizinische Leistung, die von der Krankenkasse übernommen wird und in der Regel drei Wochen dauert. Bei einer Kur kümmert sich ein ganzes Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberatern und Erziehern um die Patienten.
Diabetes ist eine der Erkrankungen, bei denen ein Kurantrag gestellt werden kann. Insbesondere beim Typ 2 Diabetes kann während der Zeit in der Kur nicht nur der Blutzuckerspiegel optimal eingestellt werden, sondern parallel über eine Ernährungsberatung und Bewegung der Prozess des Abnehmens eingeleitet und die Ernährung umgestellt werden. Dabei handelt es sich um Dinge, in die natürlich bei einem erkrankten Kind die Eltern miteinbezogen werden müssen. Hinzu kommt, dass durch eine psychologische Betreuung der Umgang mit der doch sehr belastenden Situation der Krankheit des Kindes vereinfacht werden kann. Auch für die Mutter kann eine solche Kur sehr viel bewirken, da das Krankheitsmanagement, welches für das Kind durchgeführt werden muss, Kraft kostet. Steht nun für ein paar Wochen ein Team zur Verfügung, welches bestimmte Aufgaben übernimmt, kann auch die Mutter während dieser Zeit durch die Entlastung und Erholung neue Kräfte für die Zeit nach der Kur sammeln.
Die Mutter Kind Kur muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Wird der Antrag genehmigt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten der Kur. Gesetzlich ist eine Zuzahlung von 10,00 Euro pro Tag festgelegt, die nur für den Erwachsenen und nicht für das Kind anfällt. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze kann für die Zuzahlung eine Befreiung ausgesprochen werden. Auch die Fahrtkosten zu der jeweiligen Kureinrichtung werden von der Krankenkasse (mit einer Zuzahlung von 10,00 Euro durch den Patienten) übernommen.
Wofür eine Kur genehmigt werden kann, ist gesetzlich geregelt. Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu denen auch eine Mutter Kind Kur zählt, kommen in Betracht, wenn Risikofaktoren (z.B. Fehlernährung, Übergewicht, Bewegungsmangel), behandlungsbedürftige Befindlichkeitsstörungen (z.B. depressive Verstimmung, schwere Belastungen durch Trennung oder Trauer), chronische Erkrankungen (z.B. chronische Haut- oder Atemwegserkrankungen, Rücken- oder Magen-Darm-Beschwerden, Migräne, Diabetes) oder als Folge eines Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen vorliegen. Der Anspruch auf eine Mutter Kind Kur setzt voraus, dass eine ambulante Krankenbehandlung einschließlich ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreicht, um die Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zudem muss eine Krankenbehandlung notwendig sein, um die Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Lydia Köper