Als Allergie bezeichnet man die übermäßige und teilweise heftige Abwehrreaktion des Immunsystems auf körperfremde Stoffe (Antigene).
Bei der Suche nach Methoden zur Allergiediagnostik und -behandlung können viele Betroffene auch auf die sog. Bioresonanztherapie, manchmal auch als MORA-, Multiresonanz- oder Biophysikalische Informationstherapie bezeichnet, stoßen. Dieses Verfahren soll nicht nur genau erkennen, auf welchen Stoff ein Mensch allergisch reagiert, es verspricht zugleich Heilung. In klinischen Studien konnten diese Heilversprechen nicht bestätigt werden.
Die Bioresonanztherapie geht davon aus, dass Allergien (und andere Erkrankungen) durch krankmachende Schwingungen entstehen. Zur vermeintlichen Heilung von diesen Schwingungen berührt der Kranke zwei Elektroden, die zu dem Bioresonanzgerät führen. Während die erste Elektrode die krankmachenden Schwingungen aus dem Körper ableiten soll, führt die zweite die durch das Gerät in angeblich heilsame Schwingungen umgewandelten Impulse zum Körper zurück. Das Gerät soll gleichzeitig die Stoffe erkennen, auf die der so Behandelte allergisch reagiert. Bei einem abgewandelten Verfahren werden die angeblich heilsamen Schwingungen von Edelsteinen, Bachblütenessenzen, Farben oder Metallen zu den Betroffenen zurückgeleitet.
Die Bioresonanztherapie verspricht, selbst bei schwer behandelbaren Allergien oder einer ausgeprägten Symptomatik helfen zu können. Die Schweizerische Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SGAI) hat sich 2006 speziell mit paramedizinischen Verfahren auseinandergesetzt und nahm zu dieser Thematik folgendermaßen Stellung: „Für keine der alternativmedizinischen Verfahren, u. a. der Bioresonanz, ist eine diagnostische Aussagekraft oder eine signifikante therapeutische Wirkung wissenschaftlich erwiesen.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zählt in seiner Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung“ die Bioresonanztherapie zu den „Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen.“ Krankenkassen lehnen eine Übernahme der Kosten aus diesen Gründen i. d. R. ab.
Quelle: allergikus 4/2016