Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.
Diabetes als chronische Erkrankung ist mit großen Herausforderungen für den Betroffenen verbunden. Denn dieser muss die Therapie im Alltag eigenständig handhaben und umsetzen. Dabei kann es immer wieder notwendig sein, dass die Therapie neu ausgerichtet werden muss oder das Wissen eine Auffrischung benötigt. Hier setzt eine medizinische Rehabilitation für Menschen mit Diabetes an.
Situationen, bei denen eine Reha für Menschen mit Diabetes notwendig werden kann, sind beispielsweise die Erstdiagnose, bei der überhaupt erstmal das richtige Diabetesmanagement erlernt werden muss. Manchmal ist dies auch bei einem Therapiewechsel oder bei einer schlechten Stoffwechseleinstellung der Fall. Folgeerkrankungen und Komplikationen wie das diabetische Fußsyndrom oder wiederholte Unterzuckerungen können ebenfalls Anlass für eine Rehamaßnahme geben, ebenso psychische Probleme infolge des Diabetes. Zudem gibt es spezielle auf Kinder und Jugendliche bzw. Kleinkinder und ihre Eltern zugeschnittene Reha-Maßnahmen. Menschen mit Typ-2-Diabetes erlernen in der Reha, wie sie sich gesund ernähren und Sport und Bewegung in ihren Alltag integrieren können.
Getragen wird die Rehabilitation meist von der gesetzlichen Rentenversicherung, mitunter auch von der Krankenversicherung: Die Deutsche Rentenversicherung möchte nach dem Leitspruch „Reha vor Rente“ erreichen, dass auch chronisch kranke Menschen weiterhin an einem normalen Alltags- und Berufsleben teilhaben können.
Die verschiedenen Gründe, die zu einer Reha führen können, zeigen es schon: Die Voraussetzungen der Patienten sind sehr individuell, daher richten sich auch die jeweiligen Rehamaßnahmen nach den einzelnen Patienten. Die Dauer liegt nach Angaben des Diabetes Ratgebers meist bei drei Wochen, sie kann sowohl ambulant und in der Nähe des Wohnortes, als auch stationär in einer speziellen Klinik, die oft landschaftlich reizvoll gelegen sind, absolviert werden.
Neben solchen Erwägungen sollte man bei der Auswahl seiner Rehaklinik, die man im Rehaantrag gut begründen sollte, auf eine Zertifizierung durch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) achten. Zudem haben Patienten bei der Auswahl der Rehaklinik ein Wunsch- und Wahlrecht. So heißt es in Paragraf 9, Absatz 1, Satz 1, Sozialgesetzbuch IX: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“ Gibt es dann für die Wunschklinik doch keine Zusage, hat man die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Quelle: Befund Diabetes 4/2017