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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Rehabilitation: Patienten haben ein Wunsch- und Wahlrecht

Eine Rehabilitation ist für manche Diabetiker eine medizinische Notwendigkeit, z. B. bei Folgeerkrankungen, um Gewicht abzunehmen oder für Kinder und Jugendliche. Doch was ist die am meisten geeignete Klinik mit dem individuell besten Angebot, noch dazu in reizvoller Lage, in den Bergen, am Meer oder – beispielsweise bei familiären Verpflichtungen – gleich um die Ecke?

Gut zu wissen ist: Diabetiker haben bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung ein Wunsch- und Wahlrecht. So heißt es in § 9 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“

Der Weg zur Wunschklinik

Bewilligen muss die Reha der Kostenträger, das ist in den meisten Fällen die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung, mitunter auch die private Krankenversicherung, je nach Tarif. Die Chancen für eine Bewilligung erhöht man, indem man sich eine für die Diabetesbehandlung zertifizierte Rehaklinik aussucht. Zudem sollte man in seinem Antrag gut begründen, warum man sich für die gewünschte Einrichtung entschieden hat. Trotzdem kann es sein, dass der Kostenträger die Reha in einer bestimmten Klinik nicht bewilligt – jetzt kann sich der Betroffene auf sein Wunsch- und Wahlrecht berufen und Widerspruch einlegen. Dabei sollte er verdeutlichen, warum es wichtig ist, in der Wunschklinik behandelt zu werden, damit der Kostenträger diese Aspekte in seiner Bewilligung berücksichtigen kann.

Für den Antrag auf Rehabilitation schreibt der Arzt einen Befundbericht oder ein medizinisches Gutachten. Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare erhält man auch bei den gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden, bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen, den Versichertenältesten, den Versicherungsämtern sowie bei den örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.

Bei der Kliniksuche sollte man auf Ausstattung, Lage, Service und spezielle Therapieangebote achten und diese in seiner Entscheidung berücksichtigen. Einen Überblick über geeignete Einrichtungen gibt es beispielsweise im Netz auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Quelle: Befund Diabetes 4/2015

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