Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.
Unter dem Stichwort Reha vor Rente kann auch für Menschen mit Diabetes eine Rehabilitation wichtig werden. Es gibt verschiedene Gründe, die das Leben von Menschen mit Diabetes derart einschränken können, dass eine Teilhabe am beruflichen Leben erschwert oder gar unmöglich wird: Beispielsweise, wenn sie unter Folgeerkrankungen und den damit einhergehenden Komplikationen, wie einem diabetischen Fußsyndrom leiden. Aber auch, wenn ein Diabetes neu diagnostiziert wird, macht eine Rehabilitation Sinn, beispielsweise für Kinder und Jugendliche und ihre Eltern.
Dabei ist wichtig zu wissen: Man hat bei der Auswahl der Klinik für die Rehabilitation ein Wunsch- und Wahlrecht. Dies wird durch den § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zugesichert. Dort heißt es: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“
Wer in der Sozialversicherung ist, hat durch die Deutsche Rentenversicherung oder auch die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit, die Kosten für eine Rehabilitation erstattet zu bekommen. Doch auch die private Krankenversicherung kann Träger der Rehamaßnahme sein. Damit der Träger der Auswahl der Wunschklinik des Patienten entspricht, ist es sinnvoll, dass die Klinik bzw. Einrichtung zertifiziert ist – dies sichert zudem bestimmte Qualitätsstandards zu, auf die man sich als Patient verlassen kann. Außerdem sollte man seine Auswahl bei der Beantragung der Rehabilitation gut begründen. Entspricht der Kostenträger im ersten Anlauf nicht dem Wunsch des Antragstellers, gibt es die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen und sich auf sein Wunsch- und Wahlrecht zu berufen. In diesem Widerspruch sollte man darstellen, warum es wichtig ist, in der Wunschklinik behandelt zu werden, damit der Kostenträger diese Aspekte in seiner Entscheidung berücksichtigen kann.
Bei der Auswahl der Rehaklinik sollten Faktoren wie Ausstattung, Lage, Service und spezielle Therapieangebote im Vordergrund stehen. Einen Überblick über geeignete Einrichtungen gibt es beispielsweise im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Diabetes Gesellschaft.
Quelle: Befund Diabetes 2/2016